Katja KeulDIE GRÜNEN - Gesetzliche Tarifeinheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen Antrag wollen wir Grüne ein grundlegendes liberales Freiheitsrecht vor einem Eingriff durch die Große Koalition verteidigen, ein liberales Freiheitsrecht,
(Katja Mast [SPD]: Ist das die FDP?)
das zugleich ein soziales Schutzrecht und Säule unserer Arbeits- und Wirtschaftsverfassung ist. Es geht um nichts Geringeres als die Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Absatz 3 Grundgesetz, der da heißt:
Wir wollen diese Koalitionsfreiheit vor der Koalition schützen. Das ist nötig, weil im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass die betriebliche Tarifeinheit gesetzlich festgeschrieben werden soll, um, so heißt es, „den … Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“. Das ist wirklich nett formuliert: Ich ordne dich, indem ich dich abschaffe. – Eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit bringt aber weder eine geordnete Bahn noch eine gesetzliche Ausgestaltung von Tarifpluralität, sondern ist schlicht ein Grundrechtseingriff.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das mit der Gestaltung geht schon deshalb nicht, weil Artikel 9 Grundgesetz gar keinen Gesetzesvorbehalt enthält und das Vereinigungsrecht der Berufe damit vorbehaltslos gewährleistet wird. Es liegt auch keine Rechtfertigung für einen solchen Eingriff vor in Form von nachweisbaren schweren Gefahren für das Allgemeinwohl. Streiks von Berufsgewerkschaften sind jedenfalls nicht der Untergang des Abendlandes, sondern in Artikel 9 Absatz 3 ausdrücklich vorgesehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Kollegin Keul, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Henke?
Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Kollegin Keul, für diese Möglichkeit, eine Frage zu stellen.
Sie zitieren in Ihrem Antrag aus einem Gutachten von Professor Di Fabio:
Das ist eine berufsbezogene Garantie des Grundgesetzes. Dass ich das für richtig halte, wird hier niemanden wundern.
Meine Frage mit Blick auf Ihren Antrag – weil Sie davon gesprochen haben: wir Grünen –: Ist das die Haltung der Bundestagsfraktion? Oder kann das Publikum davon ausgehen, dass das auch eine Haltung der Grünen in den Bundesländern ist?
Bislang ist es ja so, dass die Landeskabinette noch keinen Anlass hatten, sich hierzu eine Position zu bilden. Die Rechtslage ist seit 2010 klar, und wenn wir uns zu allem, was im Koalitionsvertrag steht, schon im Vorfeld eine Position bilden müssten, hätten wir viel zu tun.
Aber ich gehe davon aus: Wenn ein solches Gesetz kommt, dann wird es zustimmungspflichtig sein und auch die Bundesländer beschäftigen. Dann können Sie sich darauf verlassen, dass die Grünen hier an der Seite des Grundgesetzes und an der Seite des Freiheitsrechtes im Artikel 9 stehen werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist also so, dass Artikel 9 Absatz 3 unseres Grundgesetzes gerade das Vereinigungsrecht der Berufe gewährleistet. Da steht nichts von „betrieblicher Mehrheit“ oder Ähnlichem. Wenn diese Berufe von ihrem Vereinigungsrecht Gebrauch machen, dann nicht, um Briefmarken auszutauschen oder Weihnachtsfeiern zu organisieren, sondern um als Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zu führen und dafür eben auch streiken zu können. Wenn wir einer solchen Vereinigung gesetzlich verwehren, für ihre Berufsgruppe Tarifverhandlungen zu führen, weil diese sich im Betrieb gerade in der Minderheit befindet, dann sind sie keine Vereinigung mehr im Sinne des Grundgesetzes.
(Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!)
Oder, um es mit den Worten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio auszudrücken – ich zitiere dieses Mal eine andere Stelle, auch wenn sie ähnlich ist –:
Liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ich verstehe ja, dass ihr unter eurer Koalitionsfreiheit leidet. Aber deswegen solltet ihr sie nicht auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verwehren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vor allen Dingen solltet ihr nicht riskieren, dass erst das Verfassungsgericht einer sozialdemokratischen Arbeitsministerin erklärt, welche Bedeutung dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit für die Arbeits- und Wirtschaftsverfassung in unserem Land zukommt.
Mit Pluralität und Vielfalt ist unsere Bundesrepublik nicht erst seit 2010 bisher gut klargekommen, und auch die Streiks der Lokomotivführer werden wir noch überstehen. Nehmen Sie sich also beide die Freiheit, von Ihrem Koalitionsvertrag Abstand zu nehmen. Das dient auf jeden Fall der Koalitionsfreiheit.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das Wort hat der Kollege Tobias Zech für die CDU/ CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3991326 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Gesetzliche Tarifeinheit |