Gerold ReichenbachSPD - Änderung des Antiterrordateigesetzes
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier keine neuen Bedrohungsszenarien aufzeigen.
Ich gehe davon aus, dass es in diesem Haus Konsens ist, dass wir unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen müssen, mit den zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze Informationen optimal auszutauschen; das gilt auch für die Dienste. Gerade wir Sozialdemokraten haben vor dem Hintergrund unserer Geschichte und aus Respekt vor unserer Verfassung immer darauf geachtet, dass das Trennungsgebot nicht aufgeweicht oder durchbrochen wird.
Frau Jelpke, ich muss Ihnen Folgendes sagen: Sie müssen sich irgendwann einmal entscheiden. Die Linkspartei kann nicht einerseits kritisieren, wenn auch zu Recht, dass es den Behörden im Zusammenhang mit dem NSU nicht gelungen ist, Kontaktpersonen bzw. deren Telefonnummern mit dem Terrortrio zusammenzubringen, um die Verbrechen früher aufdecken und das Trio stoppen zu können, und andererseits kritisieren, dass wir die Ursache für diesen Umstand beheben wollen. Das passt nicht zusammen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wir stehen zu diesem Instrument. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht: Dieser tiefe Eingriff ist vor dem Hintergrund dessen, was wir als Ziel erreichen wollen – Bekämpfung des Terrorismus von rechts, von Islamisten, von links oder sonst woher zum Schutz von Gut, Leib und Leben –, zu rechtfertigen, aber – das hat das Bundesverfassungsgericht auch festgelegt – unter strenger Beachtung des Bürgerrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wenn Daten zusammengeführt werden, dann hat das eine neue Qualität, auch wenn die Daten woanders schon erhoben worden sind.
Wir haben uns bei der Novellierung dieses Gesetzes bemüht, diese Vorgaben genau umzusetzen. Ich denke, das ist uns auch gelungen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde nach der Anhörung im Zuge der parlamentarischen Beratung verändert. Das ist ja auch der Sinn der parlamentarischen Beratung; insofern gilt das Struck’sche Gesetz. Die Anhörung hat gezeigt: Der Gesetzentwurf hat Mängel. – Wir haben diese Kritik der Sachverständigen aufgegriffen: sowohl beim Thema Kontaktpersonen als auch bei der Berechtigung der Länderbehörden zur Abfrage und hinsichtlich § 6 a des Antiterrordateigesetzes. Ich gebe zu: § 6 a konnte nicht Gegenstand der Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts sein, weil wir ihn neu einführen.
Nach der Anhörung haben wir uns aber bemüht, das Thema Projekt/Projektdateien so einzugrenzen, dass wir den Normen, die das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Antiterrordatei festgelegt hat – das ist auch auf die Rechtsextremismusdatei zu übertragen –, Genüge tun.
Liebe Kollegin Mihalic, wir sind uns hinsichtlich Ihrer Kritik durchaus einig – als Innenpolitiker brauchen wir uns da nicht gegenseitig schlau oder katholisch zu machen –: Wir müssen uns nicht nur um gesetzliche Instrumente kümmern – auch Clemens Binninger hat das gesagt –, sondern wir müssen uns auch darum kümmern, dass wir am Ende genügend Beamte haben, die diese Gesetze zum Schutze der Bevölkerung anwenden können.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist völlig unbestritten. Unbestritten ist aber auch die Tatsache – Sie sind vom Fach –, dass wir als Gesetzgeber keine Dienstvorschriften und keine Umsetzungsanweisungen für Polizeibeamte machen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verständliche Gesetze wären schon gut!)
Wir müssen ein Gesetz machen, das juristisch umsetzbar ist. Der gesetzliche Rahmen für die Eingriffsrechte, den wir hier festlegen, muss in die polizeiliche Praxis umsetzbar und praktikabel sein.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bestimmtheitsgrundsatz! Gesetze müssen dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen!)
Für die Umsetzung sind die Behörden zuständig. Dafür gibt es Dienstanweisungen, Umsetzungsanordnungen und, und, und.
Ich glaube, dass der Gesetzentwurf mit den Änderungen, die wir nach der Anhörung eingebracht und im Ausschuss beschlossen haben, tragbar ist. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3991691 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Antiterrordateigesetzes |