Astrid FreudensteinCDU/CSU - Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Branchen und Berufe, in denen man nicht auf eine lebenslange Position hoffen kann, weil es sie schlichtweg nicht gibt. Es gibt nicht einmal mittelfristige Beschäftigungen. Das trifft vor allem die Kreativen und Künstler, seien es Schauspieler, Maskenbildner, Kameraleute, ob sie Helga, Thomas oder auch anders heißen, ganz egal.
Sie arbeiten in der Regel projektbezogen und eng befristet. Wenn die Filmrolle abgedreht ist, dann gibt es vielleicht für den Schauspieler oder die Schauspielerin schlicht und ergreifend keinen Bedarf mehr. Dann steht er oder sie wieder auf der Straße. Das hat nichts mit Können oder Qualität zu tun. Wir wissen sehr gut, dass auch richtige Filmstars gelegentlich auf der Straße stehen und nach neuen Engagements suchen.
Wir haben uns in der Koalition vorgenommen, ebendieser spezifischen Situation von Kunstschaffenden gerecht zu werden, weil es gerade bei ihnen oft brüchige Erwerbsbiografien gibt. Dem wollen wir begegnen. Wir haben zum Beispiel noch vor der Sommerpause das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen, um die Beitragssätze stabil zu halten und das System, das freischaffenden Künstlern Zugang zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung gewährt, bezahlbar und stabil zu machen.
Wir haben uns auch vorgenommen – auch das ist im Koalitionsvertrag nachzulesen, und hier setzt auch Ihr Antrag an –, im Arbeitslosengeld-I-Bezug eine Anschlussregelung für überwiegend kurzfristig Beschäftigte einzuführen. Auch dabei geht es überwiegend um Künstler und Kreative.
Konkret soll es eine von zwei auf drei Jahren verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von ALG I erfüllt werden muss. Das wäre eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen, gezielt für all jene, die branchenbedingt brüchige Erwerbsbiografien haben. Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler hat im Übrigen ebendiesen Passus im Koalitionsvertrag ausdrücklich gelobt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Künstler und Kreative werden damit eine größere Chance haben, die vom Gesetz geforderte Anwartschaftszeit ansammeln zu können. Wir wollen also durchaus eine Lösung finden, die lebensnah ist. Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, darf nicht von den Leistungen ausgeschlossen werden, nur weil es im eigenen Beruf strukturbedingt zu befristeten Arbeitsverhältnissen kommt. Ich glaube, bis zu diesem Punkt sind wir uns auch völlig einig.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja!)
Das bedeutet aber nicht, dass wir grundsätzlich den Weg verlassen wollen, den wir beschritten haben. Darin sind wir uns wahrscheinlich nicht mehr einig, Herr Birkwald. Wir wollten eine Sonderregelung. Das war damals die Motivation für diese Maßnahmen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es richtig ist, Grenzen zu ziehen und spezifisch dort Ausnahmen vorzusehen, wo es strukturelle Nachteile auszugleichen gilt.
Was Sie in Ihrem Antrag fordern, geht darüber weit hinaus und würde womöglich viele positive Entwicklungen, die die arbeitsmarktpolitischen Reformen der vergangenen Jahre gebracht haben, aufs Spiel setzen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Ich schließe mich meinem Vorredner an: Wir werden einen guten Gesetzentwurf vorlegen
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sehen wir dann!)
und darüber mit Sicherheit noch viel diskutieren dürfen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Ralf Kapschack, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/3991848 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte |