Ralf KapschackSPD - Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Besuchertribüne! Frau Freudenstein hat es angesprochen: Wir haben im Sommer einstimmig das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Das war gut und wichtig für den Erhalt der sozialen Absicherung von Künstlern und freien Publizisten. Aber in der Debatte ist auch deutlich geworden: Das reicht nicht. Der Tenor war eindeutig: Wir müssen etwas tun, um auch dieser Beschäftigungsgruppe, in der kurzfristige Beschäftigung besonders verbreitet ist, einen leichteren, einen besseren und einen schnelleren Zugang zum Arbeitslosengeld zu verschaffen. Kurzfristige Beschäftigung ist nicht nur ein Problem der Kultur- und Medienbranche. Aber sie ist hier traditionell besonders stark verbreitet. Deshalb schauen die Beschäftigten dieser Branche sehr genau darauf, was wir nun tun.
(Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])
Nehmen wir als Beispiel die Filmwirtschaft. 17 Prozent der abhängig Beschäftigten in der Filmwirtschaft waren in den vergangenen zwei Jahren weniger als sechs Monate beschäftigt. 30 Prozent waren zwischen sechs und zwölf Monate beschäftigt. Das heißt, nicht einmal die Hälfte der abhängig Beschäftigten in der Filmwirtschaft erfüllt die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I. Insofern bin ich dankbar für den Antrag und die Möglichkeit, über dieses Problem ausführlich zu diskutieren. Die bisherige Regelung hat, wie bereits angesprochen, gerade einmal 200 Menschen im Jahr geholfen. Das ist eindeutig zu wenig. Dass es nur so wenige sind, liegt an den Zugangsvoraussetzungen. Insofern ist es richtig, über eine längere Rahmenfrist nachzudenken, also die Zeit, in der der Anspruch auf das Arbeitslosengeld erfüllt werden muss. Darin sind wir uns mit Ihnen völlig einig.
(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das müssen Sie den Kollegen von der CDU sagen!)
Wahrscheinlich ist es auch richtig, über eine einheitliche Anwartschaftszeit nachzudenken und auf Sonderregelungen künftig zu verzichten; denn nach den bisherigen Erfahrungen erreichen Sonderregelungen viel zu wenige. Das hat mit den Zugangsvoraussetzungen zu tun, die aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so strikt sein müssen. Wie die zukünftige Regelung aussehen soll, werden wir in Ruhe prüfen. Damit es keinen rechtlosen Zustand und keine Verschlechterung gibt, werden wir die Geltungsdauer der bestehenden Regelung verlängern, um Zeit zu haben, eine vernünftige Neuregelung auf den Weg zu bringen. Ob eine generelle Verkürzung der Anwartschaftszeit, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, vernünftig ist, werden wir uns in Ruhe anschauen, und zwar sowohl unter arbeitsmarktpolitischen als auch unter finanziellen Gesichtspunkten; denn irgendjemand muss das bezahlen.
(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
– Das werden wir uns in Ruhe anschauen. – Entscheiden werden wir über die künftige Regelung im kommenden Jahr. Die Kleine Anfrage der Linken gibt schon einige Hinweise auf die Dimension des Problems.
Herr Birkwald, eine Bemerkung noch zum Schluss. Sie haben bemängelt, dass die Regelung noch nicht vorliegt. Sie haben im Ausschuss gesagt, das Ministerium für Arbeit und Soziales sei das fleißigste in der Regierung.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das stimmt!)
Wer wäre ich, dem zu widersprechen?
(Beifall bei der SPD)
Aber auch der Fleißige kann nur eines nach dem anderen tun. Wir werden das tun. Wir werden eine vernünftige Regelung vorlegen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/cvid/3991849 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte |