16.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 60 / Tagesordnungspunkt 14

Julia ObermeierCDU/CSU - Entschädigung von Einsatzunfällen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. September eröffnete unser Bundestagspräsident Norbert Lammert die Ausstellung „Operation Heimkehr“. Im Paul-Löbe-Haus sind immer noch die Fotoaufnahmen von Soldatinnen und Soldaten zu sehen, die von Auslandseinsätzen zurückgekehrt sind. Hieraus zitiere ich Hauptfeldwebel Holger Roßmeier, der traumatisiert aus Afghanistan zurückkam:

Wir alle wissen: Auslandseinsätze können traumatisch sein. Die Erfahrungen, Erlebnisse und Eindrücke haben häufig langfristige Folgen, die teilweise erst später zutage treten. Es sind oft kurze Momente, die sich tief in die Seele einbrennen. Als Entscheider über Auslandseinsätze hat der Deutsche Bundestag eine besondere Verantwortung gegenüber denjenigen Soldatinnen und Soldaten, die mit einer Einsatzschädigung nach Hause zurückkehren.

In Afghanistan haben wir schmerzhafte Erfahrungen machen müssen, aus denen wir aber die richtigen Konsequenzen gezogen haben: Posttraumatische Belastungsstörungen wurden als Einsatzschädigung anerkannt, und die medizinische Behandlung wurde ausgebaut. Wir haben aus den Einsatzerfahrungen am Hindukusch gelernt und die Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten entsprechend angepasst:

2004 wurden mit dem Einsatzversorgungsgesetz die Versorgungsleistungen für Soldaten im Auslandseinsatz verbessert. Damals wurde auch der Stichtag 1. Dezember 2002 festgeschrieben.

Mit dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz von 2007 haben Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte, die während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden, ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung bekommen.

Mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz von 2011 haben wir die Versorgung von Einsatzgeschädigten und Hinterbliebenen weiter verbessert. Die Entschädigungsleistung für Betroffene haben wir von 80 000 Euro auf 150 000 Euro fast verdoppelt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auslandseinsätze der Bundeswehr sind mit einem Risiko für unsere Soldatinnen und Soldaten behaftet. Wir sichern ihnen deshalb die bestmögliche Ausstattung und die bestmögliche Versorgung zu. Dies gilt erst recht für Verwundete. Viel Positives wurde in den vergangenen Jahren in diesem Bereich umgesetzt, und wir haben viel in die Sicherheit und Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten investiert.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auch die Arbeit der katholischen und evangelischen Militärseelsorger hervorheben. Sie kümmern sich sowohl im Einsatzgebiet als auch in den Heimatgebieten um unsere Truppe, die Rückkehrer und die Familien. Als moralischer Anker für unsere Soldatinnen und Soldaten leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Auslandseinsätze.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch die Psychosozialen Netzwerke und Familienzentren sind eine wichtige Anlaufstelle für Einsatzrückkehrer und deren Angehörige.

Frau Kollegin Bartz, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Brugger?

Ja, bitte.

Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Kollegin Bartz. – Ich höre den Reden sehr aufmerksam zu, Ihrer Rede, Frau Bartz, und auch der von Herrn Hochbaum. Ich habe von der Union jetzt aber noch nicht vernommen, ob Sie uns zustimmen und das Anliegen unterstützen, den Stichtag einfach aufzuheben und damit alle geschädigten Soldatinnen und Soldaten gleich zu behandeln. Oder finden Sie, dass mit der Rückdatierung des Stichtages, der dann am Ende immer noch willkürlich gewählt ist, die Arbeit getan ist? Ich möchte wirklich gerne hören, wie sich die Union zu diesem Vorschlag konkret positioniert.

Bitte gedulden Sie sich noch einen Moment. Darauf werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch eingehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir setzen uns weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Einsatzgeschädigten ein. Erst gestern haben wir im Verteidigungsausschuss zwei entsprechende Anträge eingebracht. Wir wollen die Familien von PTBS-Betroffenen bei der Betreuung und Therapie noch stärker einbinden und die Lotsen besser ausstatten.

Auch Ihr Antrag, liebe Kollegin Brugger, spricht ein wichtiges Anliegen an: die Entschädigung bei Einsatzunfällen. Nach der derzeitigen Rechtslage gelten die Regelungen für einmalige Einsatzentschädigungen erst für Unfälle ab dem 30. November 2002. Nun war bekanntermaßen die Bundeswehr auch vor dem Afghanistan-Einsatz bereits an Auslandseinsätzen beteiligt. Wir wollen diese Gerechtigkeitslücke jetzt schließen.

Wie Sie sicherlich wissen, haben wir das Problem bereits erkannt und werden es im Zuge des Bundeswehrattraktivitätsgesetzes lösen. Ihr Antrag ist somit eigentlich hinfällig, da er bereits auf Regierungshandeln trifft.

(Beifall des Abg. Robert Hochbaum [CDU/ CSU] – Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wo ist denn das Gesetz?)

Geplant sind die Einbringung des Gesetzes noch in diesem Jahr und eine zügige Umsetzung im ersten Quartal 2015.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3991952
Wahlperiode 18
Sitzung 60
Tagesordnungspunkt Entschädigung von Einsatzunfällen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta