17.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 21

Erwin RüddelCDU/CSU - Pflegeversicherung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was wir heute zum Wohle der Pflegebedürftigen, ihrer Familienangehörigen und der Pflegekräfte beschließen, ist von meinen Vorrednern aus der Koalition ausgiebig – und ich sage ausdrücklich: zu Recht – gewürdigt worden. Denn dieses erste Pflegestärkungsgesetz ist ein großer Reformschritt, der vielen Menschen mehr Rechte, mehr Geld und flexiblere Leistungen bringen wird. Darin hat uns die Expertenanhörung zu diesem Gesetz bestärkt.

Es ist eine überzeugende Reform. Es ist der erste Schritt zum großen Wurf, den wir gemeinsam im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode versprochen haben. Dazu gehört selbstverständlich auch die zweite Stufe der Reform, mit der wir ab 2017 die Menschen mit demenziellen Erkrankungen in der Pflegeversicherung entscheidend besserstellen werden.

Aber ich denke auch an eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen, die die Lage pflegebedürftiger Menschen substanziell verbessern werden. Dazu gehört zweifellos die Familienpflegezeit, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Mindestens ebenso wichtig ist die Optimierung der medizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen. Eine gute flächendeckende Versorgung von Pflegebedürftigen kann nur gelingen, wenn gleichzeitig auch eine gute flächendeckende ambulante und stationäre Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Dem Bundesgesundheitsminister gebührt deshalb Dank für den zielführenden Referentenentwurf des kommenden Versorgungsstärkungsgesetzes; denn dieser geht genau in die richtige Richtung:

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir brauchen mehr Arztpraxen in ländlichen Regionen. Wir werden die dafür entscheidenden Anreize setzen. Wir brauchen, vor allem auf dem Land, neue, sektorübergreifende Versorgungsformen, die wir mit dem künftigen Innovationsfonds fördern werden.

Wir werden den Ausbau der Ärztenetze unterstützen. Wir setzen den Koalitionsvertrag um und machen die Förderung von Praxisnetzen verbindlich, womit wir nicht zuletzt auch die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessern.

Wir sorgen dafür, dass Zahnärzte künftig häufiger zu Vorsorgeuntersuchungen in Pflegeheime kommen. Wir werden das entsprechend honorieren und erhöhen die Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention.

Wir schaffen mit einem Betreuungspaket ein maßgeschneidertes Entlassmanagement für die Zeit nach Krankenhausaufenthalten.

Und wir werden mit dem Versorgungsstärkungsgesetz künftig auch die ärztliche Delegation fördern: Nicht jede Behandlung muss von einem Arzt vorgenommen werden. Bestimmte Tätigkeiten können auch unter Anleitung eines Arztes durch andere Gesundheitsberufe erfolgen. Das entlastet die Pflegekräfte und hilft den Pflegebedürftigen.

Parallel zu diesen Maßnahmen müssen wir uns um ein optimiertes Medikamentenmanagement kümmern, und zwar sowohl in der stationären wie auch in der ambulanten Versorgung. Die Patientensicherheit erfordert gerade bei Multimorbidität ab einer bestimmten Anzahl von Wirkstoffen eine speziell honorierte Lotsenfunktion im System. Das elektronische Rezept oder eine passgenaue Verblisterung können in der stationären Versorgung auch die Pflege entlasten, mehr Zeit für Zuwendung schaffen, aber auch die Chance für einen längeren Verbleib in häuslicher Umgebung erhöhen und den Arzneimittelverbrauch reduzieren. Wenn dadurch Klinikaufenthalte entfallen, entlastet dies zugleich die Krankenkassen, besonders aber die Pflegebedürftigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Bürokratieabbau. Die Dokumentationspflichten müssen reduziert werden. Das ist aber alles kein Selbstläufer. Wir brauchen eine starke Moderation bei der Überarbeitung der Qualitätskriterien. Hier habe ich vollstes Vertrauen in unseren Pflegebeauftragten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, und die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Politik, Selbstverwaltung und Träger müssen an einem Strang ziehen. Ziel ist und bleibt, nicht mehr die Strukturqualität, sondern die Ergebnisqualität zu prüfen. Die gewonnene Zeit steigert die Qualität und stärkt die Pflege. Dabei kommt es darauf an, Qualität, Bürokratieabbau und Transparenz in der Pflege nicht gesondert zu betrachten, sondern als Dreiklang. Nur dann ist wirklich ein Systemwechsel möglich.

Nötig ist schließlich auch eine Reform der Pflegeausbildung – hier baue ich darauf, dass die Familienministerin eine ebenso umsichtige wie schlüssige Konzeption vorlegen wird –; denn immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen benötigen viele gut ausgebildete und vielfach einsetzbare Pflegekräfte.

Wenn uns dies alles in dieser Legislaturperiode gelingt – daran habe ich keinen Zweifel –, haben wir viel erreicht für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Kollege Rüddel. – Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Dr. Karl Lauterbach.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3996599
Wahlperiode 18
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Pflegeversicherung
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