17.10.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 22

Ernst Dieter RossmannSPD - Wohnungsnot in Hochschulstädten

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rohde hat sich eben trefflich mit dem Antrag der Linken auseinandergesetzt. Ich möchte für mich festhalten: Ich finde es gut – auch wenn es 96 Minuten sind –, dass wir uns mit der Wohnungsversorgung in Universitäts- bzw. Hochschulstädten einerseits und der Situation von Studierenden hier andererseits auseinandersetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Man lernt auch dazu, etwa durch die Berichte der Kollegin Gohlke über München oder durch die vom Kollegen Möring aus Köln eingebrachten Anregungen.

Ich selber komme nicht aus einer Universitätsstadt. Ich komme aus dem Kreis Pinneberg, der in der Metropolregion Hamburg liegt. Selbstverständlich wird in Hamburg im Ausbauprogramm für Wohnraum studentischer Wohnraum berücksichtigt. Trotzdem war es wichtig, dass auch in einer Randstadt wie Pinneberg ein gemeinnütziger Wohnungsbauträger mit einem freien Finanzier gemeinsam überlegt hat, ob man dort – auch wenn die Entfernung zur Universität 20 Kilometer beträgt – in ein großes Neubauvorhaben nicht auch studentischen Wohnraum integrieren kann.

Ich werbe ausdrücklich dafür, dass wir Abgeordneten das zu unserem Anliegen machen und es nicht delegieren. Hier sind nicht nur die Metropolen gefragt, sondern es geht um infrastrukturelle Gesamtnetze. So ist zu fragen: Müssen Studenten immer im Zentrum wohnen – was sicherlich am schönsten ist; der Kollege hat es eben angesprochen –, oder kann man das Problem nicht auch dadurch lösen, dass man gut angebundene Wohnungen baut, die zwar in Randlage liegen, aber durch öffentlichen Nahverkehr gut zu erreichen sind? Unsere Aufgabe ist es, dafür zu werben; und dabei müssen wir auch die besonderen Bedürfnisse von studentischem Wohnen ansprechen und um Verständnis werben.

Frau Magwas, ich bin nicht ganz Ihrer Meinung. Natürlich ist es so, dass sich Studierende wünschen, in der Nähe einer lebendigen Hochschulkultur, die wir auch erhalten müssen, und am liebsten sogar noch neben dem Institut, zu wohnen statt als Masse in Studentenwohnheimen. Zugleich freuen wir uns darüber, dass viele Studenten aus anderen Ländern zu uns kommen. Für diese ist das Studentenwohnheim eine Art Eintrittskarte, um leicht Anschluss zu finden, um sich angenommen zu fühlen. Deshalb ist es so wichtig, den Bau studentischer Wohnheime weiter zu fördern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist ja nicht so – ich möchte an dieser Stelle konstruktiv auf die Position der Linken eingehen –, dass in den Ländern nichts passieren würde. Wir erinnern uns an frühere Mitteilungen des Deutschen Studentenwerkes, aus denen noch vor wenigen Jahren hervorging, dass sich nur zwei, drei Länder beim Wohnheimbau engagieren. An der Spitze stand Bayern, das mittlerweile von NRW abgelöst wurde; auch Baden-Württemberg wurde genannt. Inzwischen engagieren sich aber bis zu neun Länder beim Bau von Studentenwohnheimen. Es wäre gut, wenn es irgendwann einmal 16 Länder werden würden. Zugleich wissen wir, dass es eine differenzierte Bedarfslage gibt.

Ich will gerne über das Argument der Grünen reflektieren und fragen, ob es wirklich gut ist, wenn wir bei der Wohnpauschale nach Wohngeldklassen differenzieren – das ist ein Gedanke, den wir auch schon hatten –, oder kommt so nicht eher das zum Tragen, was Kollege Möring angesprochen hatte, nämlich dass es unter Umständen einen Zustrom an Studienorte gibt, wo Wohnen nicht so teuer ist. Das ist eine Abwägungsfrage, der wir uns stellen müssen. Wenn andere Sozialleistungen nicht nach Regionen differenziert werden, sollte ein einheitlicher BAföG-Satz vielleicht auch die Wohnpauschale einschließen. Man kann das auch anders sehen. Ich werbe aber dafür, dass wir Anreize setzen, die Kapazitäten, die es insgesamt an den Hochschulen in allen Bundesländern gibt, auszulasten.

Eine letzte Bemerkung: Nachdem wir heute schon Anregungen mitnehmen konnten, so könnten weitere Anregungen auch aus dem Parlament kommen, zum Beispiel in Sachen BlmA, in Bezug auf die Allianz, die die Bundeswohnungsbauministerin initiieren will, und ein Werben, auch die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften in den Dialog einzubeziehen.

Im Übrigen, um einen Gedanken der Grünen aufzugreifen, lassen wir uns ja auch ein kleines Hintertürchen in Bezug auf ein Bundesengagement offen: Gemäß Artikel 91 b Grundgesetz – Stichwort Bildung – war bisher mit der Begründung, dass das grundsätzlich ein Anliegen der Länder ist, die Förderung von sozialen Belangen ausgeschlossen. Wir sollten aber bei einer Änderung des Artikels Ihre Anregung zumindest im Hinterkopf behalten, damit wir dann, wenn es konjunkturbedingt Investitionsbedarfe gibt, auch das städtische Wohnen berücksichtigen können. Dies ließe sich im Zuge der Grundgesetzänderung, die wir zum Ende des Jahres vornehmen, sehr wohl umsetzen.

Was bleibt, ist die Feststellung – ich finde, Oliver Kaczmarek hat das am besten auf den Punkt gebracht –, dass wir eine Strategie der Vielfalt brauchen. Jeder muss in seinem Zuständigkeitsbereich das Maximale tun, um studentisches Wohnen zu fördern.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/3996826
Wahlperiode 18
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Wohnungsnot in Hochschulstädten
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