06.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 63 / Tagesordnungspunkt 8

Matthäus StreblCDU/CSU - Asylbewerberleistungsgesetz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes. Wir befassen uns des Weiteren mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einem Antrag der Fraktion Die Linke, in denen die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert wird.

Seit der ersten Beratung haben wir eine Reihe von Fachleuten zurate gezogen. Die öffentliche Anhörung mit den Sachverständigen am vergangenen Montag hat vor allem eines bestätigt: Wir müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Gewährleistung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, die Anhebung der Geldleistungen und die Erhöhung der Transparenz bei der Berechnung von Leistungen, zeitnah umsetzen. Mit der heutigen Verabschiedung werden wir das auch tun. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nach. Wir gewährleisten insbesondere das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für die Asylbewerber in Deutschland. Das halte ich für zweifelsfrei wichtig und richtig.

Erneut lehnen wir die Vorlagen der Opposition ab, in denen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung gerade nicht die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert.

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Es hat das offen gelassen!)

Die Situation der Empfänger von Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II ist zweifelsfrei eine andere als von Flüchtlingen. Bei vielen Flüchtlingen ist schlichtweg unklar, ob und wie lange sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Würde das Sozialgesetzbuch II auch für Asylbewerber gelten, müssten die ganzen arbeitsmarktpolitischen Instrumente auch für sie zur Verfügung stehen, egal ob der Aufenthaltsstatus geklärt wurde oder nicht. Das erscheint mir nicht nachvollziehbar.

Das Recht auf Asyl in Deutschland ist im Grundgesetz Artikel 16 a verankert. Dieses Recht und die daraus resultierende Verantwortung wollen und werden wir den verfolgten Menschen weiterhin garantieren. Wir dürfen bei der ganzen Diskussion aber nicht vergessen, dass Deutschland für viele Flüchtlinge ein bevorzugtes Asylland ist. Dafür sprechen auch die sogenannten Pull-Faktoren, wie gute Arbeitsbedingungen, gute Arbeitsmarktchancen, stabile Verhältnisse und Religionsfreiheit. Deshalb sage ich klar und deutlich: Die finanziellen Leistungen für Asylbewerber dürfen keine Anreize für eine verstärkte Armutszuwanderung sein.

Bestätigt wurde uns in der öffentlichen Anhörung auch, dass die Zahl der Anträge auf Asyl unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestiegen ist.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fängt er auch noch an!)

Nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stieg die Zahl der Asylanträge – Frau Kollegin Eckenbach hat es heute schon gesagt – von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dieses Argument darf hier keine Rolle spielen!)

– Die Zahlen belegen das. Passen Sie auf! – Die Zahl der Asylanträge stieg von 770 Anträgen im Juni 2012 auf 1 163 im August und 6 977 im Oktober des gleichen Jahres. Die Zahl der Anträge hat sich also innerhalb kürzester Zeit fast verzehnfacht.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Gründe hat das denn? Das müssen Sie einmal überlegen!)

Auch wenn sich die Zahl der Asylanträge bekanntermaßen im Herbst erhöht – das wissen wir –, kann angesichts dieser Zahlen nicht ausschließlich von einem jahreszeitbedingten Anstieg gesprochen werden.

Im Rahmen der Asylpolitik hat sich der Bundestag mit den verschiedensten Fragestellungen beschäftigt. Dabei ging es insbesondere um die Frage der sicheren Herkunftsstaaten, um die Residenzpflicht oder auch um die Entscheidung für oder gegen Sachleistungen. In diesem Zusammenhang hat man auch auf die gestiegene Zahl der Asylanträge reagiert.

Ich bin mir sicher, dass wir aufgrund der weltweiten Krisenherde auch in Zukunft über asylrechtliche Problematiken diskutieren werden. Deshalb appelliere ich an alle, sich der Flüchtlingspolitik verantwortungsvoll zu widmen. Mit der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist niemandem gedient, es muss vielmehr mit Leben ausgefüllt werden. Wir werden dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes daher zustimmen und damit die Situation vieler Asylbewerber in Deutschland verbessern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Griese)

Nächster Redner für die Sozialdemokraten ist der Kollege Josip Juratovic.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4078837
Wahlperiode 18
Sitzung 63
Tagesordnungspunkt Asylbewerberleistungsgesetz
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