07.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 64 / Tagesordnungspunkt 30

Paul LehriederCDU/CSU - Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Brantner, Sie haben vorhin Bezug auf die Gedenkstunde heute Morgen genommen und gefragt, ob wir in 25 Jahren auch eine Gedenkstunde mit Blick auf das Elterngeld feiern. Ich weiß nicht, ob das Elterngeld Plus in 25 Jahren mit so einem großen Aufwand gefeiert wird wie heute die deutsche Einheit.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In 25 Jahren wird man aber darauf hinweisen, dass diese Regierung kraftvoll auf die Veränderungen in der Gesellschaft reagiert hat, indem sie unter anderem das Elterngeld Plus auf den Weg gebracht hat.

Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, die Grünen heute bedingungslos zu loben, Frau Kollegin Dörner, aber das, was Sie zum Schluss über das Betreuungsgeld gesagt haben, provoziert eine Richtigstellung.

Es gibt natürlich Länder, in denen durch die Aufklärung der Eltern eine Inanspruchnahmequote von 70 Prozent erreicht werden konnte, zum Beispiel in Bayern. Es gibt andere Länder – ich glaube, Mecklenburg-Vorpommern, Frau Ministerin –, in denen die Inanspruchnahmequote bei etwa 15 Prozent liegt. Ich wünsche mir, dass die Eltern in Mecklenburg-Vorpommern, die zu Hause erziehen wollen, noch etwas stärker auf die Möglichkeit des Betreuungsgeldes hingewiesen werden. Dann werden es auch dort 50, 60 oder 70 Prozent der Eltern in Anspruch nehmen. Davon bin ich überzeugt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die wollen nicht zwangsbeglückt werden! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Schade, dass Bayern nicht über das Wohngeld aufklärt!)

– Bitte? Stellen Sie eine Zwischenfrage, sonst läuft meine Zeit weiter, Herr Wunderlich.

Es ist richtig – meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen –: Umfragen zufolge wünschen sich die meisten Eltern mehr Zeit für ihren Nachwuchs. Doch leider ist der Vater, der oft erst dann nach Hause kommt, wenn die Kleinen schon schlafen, in vielen Familien Realität. Auf der einen Seite möchten die Väter gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und aktiv an der Erziehung teilhaben, auf der anderen Seite befürchten sie jedoch einen Karriereknick und schrecken deshalb oft vor Teil- und Elternzeit zurück. Sie haben die Sorge, dass eine längere Auszeit oder ein Wechsel in Teilzeit bei ihrem Chef und im Kollegenkreis nicht gut ankommt.

Laut einer repräsentativen forsa-Studie mit dem Titel „Väter 2014 – zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ befürchten immerhin 41 Prozent der abhängig beschäftigten Väter, dass sich die Elternzeit sehr oder eher negativ auf ihre Karriere auswirken könnte, und verzichten daher auf Familienzeit. Der Verdienstausfall des Haupternährers mag ein weiterer Grund dafür sein, dass sich bislang nur wenige Männer mehr als zwei Partnermonate der Elternzeit genehmigen.

Liebe Frau Kollegin Dörner, unbeschadet der Inanspruchnahmequote beim Betreuungsgeld von 70 Prozent ist die Inanspruchnahmequote bei den Vätermonaten in Bayern, gerade in Unterfranken, überdurchschnittlich hoch. Das heißt also: Wir können auch Familienpolitik.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Unterfranken? Oberfranken? Wo ist es mehr?)

– Bitte?

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Mehr Oberfranken oder mehr Unterfranken?)

– Frau Kollegin, die Oberfranken sind nicht schlecht, aber an der Spitze dürfte Unterfranken stehen. Wir müssten einen Faktencheck machen; dann kann ich Ihnen das nächste Woche gerne sagen.

Weil Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, entfällt der Großteil der bezahlten Elternzeit häufig auf die Mütter. Diese wiederum würden oftmals gerne stärker in ihren Job eingebunden sein; auch darauf wurde von den Vorrednern ausführlich hingewiesen.

Das Elterngeld, das zum 1. Januar 2007 von unserer damaligen Bundesfamilienministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen eingeführt wurde, war die erste wichtige Maßnahme, um diese Aufteilung zu ändern. Besonders für besserverdienende Väter war es bis zum Stichtag 2007 nicht wirklich eine Option, zugunsten des Babys auf ihr Gehalt zu verzichten. Erst die Zahlung von mindestens 65 Prozent vom Netto- bzw. seit 2013 vom Bruttogehalt setzte einen attraktiven Anreiz, sich finanziell abgesichert um den Nachwuchs zu kümmern.

Beim alten Erziehungsgeld konnte der Elternteil, der sich vorwiegend um das Kind kümmert, für 24 Monate 300 Euro oder alternativ für zwölf Monate 450 Euro Unterstützung beantragen. Voraussetzung war auch damals, eine Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche und das Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen. Noch einmal, Herr Kollege Wunderlich: Das neue Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, konzipiert für den Ausfall des Einkommens. Es geht nicht darum, eine Erhöhung der Anzahl der Geburten zu erreichen. Das ist der Unterschied zum vorherigen Erziehungsgeld.

Umfangreiche Evaluierungen haben die positiven Wirkungen des Elterngeldes bewiesen. Ich weiß, dass Sie im Herzen liebend gern unserem guten Gesetzentwurf zustimmen würden, dass Sie das aber aus dogmatischen Gründen leider nicht machen können, Herr Kollege Wunderlich.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist jetzt eine falsche Wahrnehmung!)

– Das habe ich Ihrer Rede zwischen den Zeilen entnehmen können.

Mit der von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausdrücklich empfohlenen Weiterentwicklung des Elterngeldes haben Eltern künftig noch mehr Entscheidungsfreiheit bei der Ausgestaltung ihrer Lebens- und Berufswünsche.

Herr Kollege Lehrieder, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wunderlich?

Ich bitte darum.

(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Können Sie noch einmal fragen, wie das in Mittelfranken ausschaut?)

Bitte schön.

Es gibt einzelne gute Gründe dafür, dieses Gesetz gutzuheißen, es gibt aber auch einzelne gute Gründe, dieses Gesetz abzulehnen. In der Gesamtschau aber kann man ihm nicht zustimmen.

Wenn Sie mir jetzt, lieber Kollege Lehrieder, an dieser Stelle erklären können, wie eine alleinerziehende Mutter, die nach Auskunft des Familienministeriums im Durchschnitt 7 Stunden pro Woche arbeitet, diese Stundenzahl auf 15 Stunden reduzieren soll, dann überlege ich mir, ob ich nicht doch zustimme. Wie reduziert man 7 Stunden auf 15 Stunden?

Da ist keine Reduzierung, sondern allenfalls eine Aufstockung möglich. Das ist mit der Erziehung des Kindes aber sicherlich nicht kompatibel. Wir werden uns gerade die Auswirkungen auf Alleinerziehende anschauen müssen; das wurde auch in der Anhörung thematisiert. Wir müssen schauen, ob und inwieweit es auch für die alleinerziehende Mutter, die in Teilzeit berufstätig ist, eine Möglichkeit gibt, diese Leistung zu erhalten, wenn sie ihre Arbeitszeit reduziert. Ich verweise da auf das Struck’sche Prinzip des Gesetzgebungsverfahrens: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist. – Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes in den Blick nehmen und schauen, ob für bestimmte Personengruppen, die möglicherweise noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden, Veränderungen erforderlich sind.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wir haben die Hoffnung bis zur Abstimmung!)

Lieber Kollege Wunderlich, Sie können sehen, dass wir im Gesetzgebungsverfahren auf Änderungsbedarf mit Blick auf den sogenannten doppelten Anspruchsverbrauch reagiert haben.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist gut!)

Nach der bisherigen Regelung war es so, dass die vollen Elterngeldmonate verbraucht worden sind, selbst wenn man Teilzeit gearbeitet hat. Wir haben gesagt: Jawohl, der Zeitraum muss verdoppelt werden, wenn ich Teilzeit in Anspruch nehme.

Von daher sage ich: Wir haben reagiert. Das ursprüngliche Elterngeldgesetz ist mittlerweile acht Jahre alt. Wir haben gesagt: Jawohl, das Gesetz muss verbessert werden. Ich schließe nicht aus, dass das eine oder andere noch geschwind nachgebessert werden muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben bereits einige positive Aspekte des Elterngeldes angeführt. Das geplante Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit, soll, wie bereits ausgeführt, Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, und zwar auf partnerschaftliche Weise. Es sorgt für neue Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Flexibilität im Alltag; denn zukünftig sollen Eltern das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange nutzen können wie nach der bisherigen Regelung.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir darüber diskutiert haben, ob die dreimalige Inanspruchnahme von Elternzeit, also die Inanspruchnahme von Elternzeit zu verschiedenen Zeiten, der Wirtschaft zuzumuten ist, ob das insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben zuzumuten ist. Ich glaube, hochmotivierte und gute Arbeitskräfte sind in dieser Zeit, in der wir über Fachkräftemangel reden, auch für den kleinen Handwerksbetrieb von großem Wert. Viele dieser kleinen Handwerksbetriebe handeln übrigens schon jetzt, bevor wir diesen Gesetzentwurf verabschiedet haben, mit ihren Arbeitnehmern in den verschiedenen Bereichen entgegenkommende Regelungen aus, um ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Ein großes Kompliment an den Handwerksmeister, der seinen Mitarbeitern schon jetzt Teilzeit anbietet, um die Betreuung von kleinen Kindern zu ermöglichen.

Wir wollen, dass das bis zum achten Lebensjahr möglich ist. Der Kollege Weinberg hat darauf hingewiesen, dass es Situationen gibt, die man nicht planen kann. Man weiß, dass das Kind mit sechs Jahren in die Schule kommt. Mit Blick darauf kann man eine Reduzierung der Arbeitszeit planen. Bei einem Schicksalsschlag oder einer Trennung der Eltern sieht das anders aus. Es kann sein, dass man in solchen Zeiten etwas weniger arbeiten möchte, um sich gezielt um die Erziehung der Kinder kümmern zu können. Ich glaube, dass wir mit der Regelung bis zum 8. Lebensjahr des Kindes einen guten Kompromiss gefunden haben. Eine Regelung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes wäre meiner Ansicht nach etwas arg weitgehend.

Ich habe mir erlaubt, einmal die Tarifverträge der verschiedenen Branchen durchzusehen. Sie enthalten schon jetzt familienfreundliche Regelungen: Angefangen bei der Metallindustrie über den Einzelhandel und den Großhandel bis zu den sozialen Einrichtungen gibt es schon sehr viele familienfreundliche Regelungen. Eine große Klinik kümmert sich sogar um den Kinderkrippenplatz, um Betreuungsplätze und zahlt den Elternanteil an den Betreuungsplätzen. Es gibt also sehr positive Zeichen. Wir unterstützen die Unternehmen in diesem Bereich; denn wir sagen: Hochmotivierte, gute Mitarbeiter, die nach der Geburt eines Kindes Teilzeit im Unternehmen arbeiten können und wollen, sind für das Unternehmen ein Gewinn. Das ist keine Belastung für das Unternehmen, sondern ein Gewinn.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

So sollten wir das kommunizieren.

Ich will noch eines sagen: Mit der Einführung des Elterngeldes vor acht Jahren und mit der Schaffung zusätzlicher Kinderkrippenplätze wurde den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, qualifizierte Mitarbeiter, insbesondere Frauen, nach der Geburt eines Kindes einstellen zu können, ob in Teilzeit oder Vollzeit. Der Krippenausbau in den letzten acht Jahren war ein Wirtschaftspaket ohnegleichen.

Am Montagnachmittag werden wir in der Ausschussanhörung über den qualitativen Krippenausbau debattieren. Ich freue mich auf die Fortsetzung der Diskussion.

Ich hoffe, dass Sie heute Abend beizeiten zu Ihren Familien kommen, trotz der unsicheren Verkehrslage heute in Deutschland. Ein schönes Wochenende! Ich freue mich auf ein Wiedersehen am Montag.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Bettina Hornhues, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4080559
Wahlperiode 18
Sitzung 64
Tagesordnungspunkt Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit
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