07.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 64 / Tagesordnungspunkt 31

Hans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN - Schutz von Hinweisgebern

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Danke, Frau Präsidentin. – Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen heute einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der parlamentarischen Gesellschaft in unserem Lande vor. Wir bringen den Entwurf für ein Whistleblowerschutzgesetz ein.

„Whistleblower“ ist das englische Wort für Hinweisgeber. Whistleblower sind Menschen, die aus Behörden oder Institutionen heraus auf Missstände hinweisen und dabei selber häufig nicht nur viel Ärger, sondern manchmal auch sehr viel Schlimmeres riskieren.

Glücklich das Land, das keine Whistleblower braucht! Deutschland gehört aber nicht dazu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir haben eine jahrzehntelange Erfahrung mit Whistleblowern. Ich kann nur sagen: Ohne den Steuerbeamten aus Köln, der die illegale Parteienfinanzierung durch die Staatsbürgerliche Vereinigung seinerzeit angezeigt und in die Öffentlichkeit gebracht hat, hätten wir vermutlich noch heute eine solche illegale Parteienfinanzierung – um einmal beim Bundestag anzufangen.

Ohne die Personen – sie riskieren häufig sehr viel –, die in den vergangenen Jahren CDs zur Verfügung gestellt haben, die Steuerdaten von Steuerflüchtlingen in der Schweiz und in Liechtenstein beinhalteten, hätten wir nicht nur in Bundes- und Länderkassen einige Hundert Millionen Euro weniger, sondern wir hätten auch keine verbesserte Moral und hätten wahrscheinlich auch nicht die gestrige Debatte über das neue Gesetz zur Rehabilitierung von Steuersündern geführt.

Wir leben davon, dass es Menschen gibt, für die deren persönliche Interessen manchmal nicht so sehr im Vordergrund stehen wie die Hilfe für andere Menschen. Das ist nicht nur im großen staatlichen Bereich so, sondern das ist auch bei Unternehmen so.

Ohne den Kraftfahrer, der den Gammelfleischskandal aufgedeckt hat, indem er die Polizei alarmierte, hätten wir wahrscheinlich Vergiftungen durch vergammeltes Fleisch erlitten. Ohne die Altenpflegerin, die die Missstände in einem Pflegeheim in Berlin mit 150 Insassen öffentlich gemacht hat – hier ging es um einen Mangel an Pflege und um Gesundheitsschäden, die die Insassen erlitten haben –, wäre dieser Zustand nicht beendet worden. Diese Whistleblowerin musste bis zum Europäischen Gerichtshof klagen, um ihr Recht zu bekommen, ihr Recht, so etwas im Interesse der Allgemeinheit und der einzelnen Menschen öffentlich machen zu können. Das darf in unserer Gesellschaft nicht sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ohne Edward Snowden wüssten wir heute nicht, dass wir millionenfach abgeschöpft wurden, und wir wüssten nicht, was wir brauchen, um uns dagegen zu wehren; denn nur die Kenntnis darüber versetzt uns Einzelne, aber auch die Gesellschaft in die Lage, gegen solche Missstände etwas zu tun.

Vor einigen Wochen hat ein verdienter IT-Experte, der Mann an der Seite von Edward Snowden, nämlich Jacob Appelbaum aus den USA, hier am Brandenburger Tor gesagt, er warte auf einen Whistleblower aus Deutschland, der sei dringend erforderlich. Dieser Forderung können wir uns nur anschließen. Aber was können wir einem Whistleblower aus Deutschland an rechtlicher Sicherheit bieten? Um ihm etwas bieten zu können, müssen wir ein solches Gesetz diskutieren und dieses Gesetz auch verabschieden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/ CSU])

Es geht also nicht nur darum, die Gesellschaft zu schützen, sondern es geht auch darum, Unternehmen und Behörden zu schützen. Auch diese können langfristig kein wohlverstandenes Interesse daran haben, dass Missstände, rechtswidrige Zustände oder möglicherweise sogar die Begehung strafbarer Handlungen in ihrem Unternehmen oder in ihrer Behörde andauern. Deshalb ist ein solches Gesetz dringend erforderlich. Es wird etwa von Amnesty International gefordert. Es wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und anderen Institutionen gefordert. Es wird in einer großen Petition an den Deutschen Bundestag gefordert. Das ist auch eine dringende Forderung des Europäischen Gerichtshofs, der das gerade in dem Fall Heinisch immer wieder betont hat. Darüber müssen wir uns Gedanken machen.

Wir könnten in Europa ein vorbildliches Land werden, wenn wir es schafften, ein solches Gesetz zu verabschieden. Der Entwurf, den wir vorgelegt haben, beruht auf drei Säulen. Wir wollen zum einen die Arbeitnehmer schützen, die an ihrem Arbeitsplatz Missstände entdecken. Angenommen, ein Arbeitnehmer meldet Missstände zunächst beim Arbeitgeber oder an einer anderen Stelle, aber es kommt keine Reaktion. Dann stellt er fest, dass nicht nur keine Abhilfe geschaffen wird, sondern dass es auch Gefahren für Leib und Leben, Freiheit,

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Job!)

Umwelt, Finanzplatzstabilität und Ähnliches gibt. Dann kann er sagen: Ich melde das einer Stelle außerhalb meiner Arbeit. Wenn auch das noch nichts nützt und wenn das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung eines solchen Missstandes überwiegt, dann darf dieser Arbeitnehmer auch zur Presse gehen und das öffentlich machen, damit diese Missstände endlich abgestellt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine solche Regelung wollen wir zum anderen auch für die Beamten schaffen. Im Beamtengesetz wollen wir im Rahmen eines neuen § 67 a einen entsprechenden Passus einfügen. Dabei geht es darum: Wenn in einer Behörde festgestellt wird – ich habe zwei Fälle genannt –, dass möglicherweise sogar Straftaten begangen werden oder Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, Freiheitsrechte von Menschen, die Umwelt oder für die Stabilität der Finanzen nicht gesehen oder beachtet bzw. keine Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, dann müssen auch die Beamten ihrer Allgemeinwohlverpflichtung, die sie nach dem Gesetz ohnehin haben, nachkommen und so etwas nicht nur beim Vorgesetzten anzeigen, sondern das auch in Fällen, in denen das öffentliche Interesse überwiegt, in die Medien bringen können, damit die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche Bundestag Druck ausüben können, dass solche Zustände beseitigt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein letzter und ganz wichtiger Punkt. Wir machen keine Lex Edward Snowden. Wir wollen aber ein Gesetz machen, das auch solchen Whistleblowern hilft. Deshalb wollen wir auch die Bestimmungen im Strafrecht ändern, die beispielsweise Staatsgeheimnisse oder Dienstgeheimnisse absolut setzen. Wir sagen: Wenn die Gefahr der Verletzung von Grundrechten, anderer schwerer Rechtsverletzungen oder der Begehung schwerer Straftaten besteht, dann ist es wie beispielsweise in dem Fall der Massenausspähung – der massenhaften Verletzung der Grundrechte von Millionen von Bürgern auf der ganzen Welt, aber auch in Deutschland – gerechtfertigt, mit einer solchen Information an die Öffentlichkeit zu gehen und auch Dokumente vorzulegen, damit man dagegen angehen kann.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb wollen wir die Bestimmungen über Staatsgeheimnisse oder Dienstgeheimnisse entsprechend relativieren und regeln, dass Whistleblower in diesen Fällen, wenn sie das auf der Grundlage von konkreten Anhaltspunkten annehmen können und das öffentliche Interesse überwiegt, straffrei gestellt werden. Dann soll die Weitergabe entsprechender Informationen gerechtfertigt bzw. nicht mehr unbefugt sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese gesetzliche Regelung ist dringend geboten.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Wir wollen mehr Transparenz und mehr Aufklärung in unserer Gesellschaft wagen. Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor und fordern die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, das zu tun, wozu die Regierung sich schon vor längerem verpflichtet hat, nämlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wir wären auch damit zufrieden, dass sie einfach unseren Gesetzentwurf übernehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Wilfried Oellers, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4080615
Wahlperiode 18
Sitzung 64
Tagesordnungspunkt Schutz von Hinweisgebern
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