07.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 64 / Tagesordnungspunkt 34

Norbert BrackmannCDU/CSU - Liegenschaftspolitik

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon beim Beitrag der Kollegin Bluhm eben ist ein Stück weit deutlich geworden, worüber wir heute reden bzw. nicht reden. In der Tagesordnung ist angekündigt: Liegenschaftspolitik. Sie haben hier gesprochen über Immobilienpolitik

(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Das ist Liegenschaftspolitik!)

mit Schwerpunkt hier auf Berlin. Da machen wir schon sehr feine Unterschiede. Denn wenn wir über Liegenschaftspolitik reden, dann reden wir nicht über ein herrenloses Vermögen, das herumliegt und mit dem wir in irgendeiner Form spielen können, sondern über ein Vermögen des Bundes; dieses Vermögen des Bundes ist das Vermögen des Steuerzahlers. Und mit dem Vermögen des Steuerzahlers haben wir ordentlich umzugehen.

(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist derzeit aber nicht zu erkennen!)

So wie hanseatische Kaufleute damit umgehen würden, müssen auch wir mit diesem Vermögen umgehen und als Wahrer dieses Vermögens dafür sorgen, dass es uns erhalten bleibt. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir selbst als Gesetzgeber uns gesetzt haben.

Kollege Brackmann, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Paus?

Gerne.

Kollege Brackmann, Sie sind ja im Haushaltsausschuss, und im Haushaltsausschuss werden die Einzelpläne behandelt. Da gibt es auch in einem Einzelplan einen Titel zur Stadtentwicklung. Da beraten Sie unter anderem über Städtebauförderungsprogramme. Von daher wissen Sie, dass sozialer Wohnungsbau in Deutschland zurzeit zu wenig stattfindet, dass in den Ballungsräumen über Jahre zu wenig investiert worden ist. Das ist also ein Thema, das aktuell auch bei Ihnen diskutiert wird.

Finden Sie nicht, dass es richtig wäre, wenn sich der Bund bei der Veräußerung einer Mietimmobilie anders verhalten würde als die normalen privaten allgemein bekannten Spekulanten im Land Berlin?

(Mechthild Rawert [SPD]: Nicht nur Berlin!)

Finden Sie nicht, dass der Bund berücksichtigen sollte, dass ihm, wenn er auf der einen Seite Einnahmen dadurch erzielt, dass er sich nicht entsprechend dem verhält, was im Grundgesetz festgeschrieben ist, nämlich für das Gemeinwohl zu sorgen, auf der anderen Seite zusätzliche Ausgaben entstehen?

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass wir mit der Wohnungsbauförderung in dem Einzelplan dafür sorgen müssen, dass bezahlbarer Wohnraum bei uns geschaffen und erhalten wird.

(Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das ist eine wichtige Aufgabe, die der Bund auch wahrnimmt. Allein im Haushalt 2015 werden wir den Ländern, den Kommunen 518 Millionen Euro für die Förderung von sozialem Wohnungsbau bereitstellen – und das, obwohl nach der Zuständigkeitsregelung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die im Grundgesetz verankert ist, Wohnraumpolitik Aufgabe der Länder ist. Die Länder haben Wert darauf gelegt, dass sie das auf Länderebene, auf kommunaler Ebene machen, und das ist auch richtig so, weil die Wohnungsbausituation in Berlin natürlich eine andere ist als in Hintertupfingen. Aus diesem Grund ist das eine gute, eine kluge Politik, bei der die Länder und Kommunen vom Bund nachhaltig unterstützt werden.

Ich fahre in meiner Rede fort. – Liegenschaftspolitik muss deshalb darauf basieren, Mittel zu organisieren, damit wir zum Beispiel im Rahmen der Städtebauförderung entsprechende Politik gestalten können. Deswegen kommt es darauf an, dass wir uns hier im Bundestag über die Aufgabenteilung verständigen. Auf der einen Seite müssen wir als Haushälter, als Vermögensverwalter dafür sorgen, dass wir Einnahmen haben, damit auf der anderen Seite die Fachpolitiker Probleme lösen können. Das ist auch ein Stück Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Deswegen müssen wir bei unserer Vermögenspolitik genau so vorgehen, wie im Übrigen auch die Länder vorgehen.

Ich darf mich da noch einmal auf die Linken beziehen. In § 63 Landeshaushaltsordnung Brandenburg ist dieselbe Regelung enthalten, wie wir sie im Bund haben. Auch Brandenburg veräußert Liegenschaften vorschriftsgemäß zum vollen Wert. Insofern steht die Politik, die Sie hier vertreten, im Gegensatz zu Ihrem eigenen Handeln in Brandenburg.

(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Was zu beweisen wäre!)

Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist in sich widersprüchlich. Da ist es sehr wohlfeil, hier aufzutreten und zu sagen: Macht auf Bundesebene etwas anderes!

Vor diesem Hintergrund wäre es, wenn wir Vermögen des Bundes verkaufen, wenn wir Wohnungen verkaufen, auch wettbewerbsrechtlich, beihilferechtlich ein Problem bzw. würde uns große Sorgen machen, wenn wir an dieser Stelle Sonderkonditionen für einzelne Aufgaben und für einzelne Zwecke anböten.

Sie haben weiterhin behauptet, Frau Kollegin Bluhm, der Bund hätte das Potenzial, mit den 5 100 Wohnungen in Berlin die Wohnungspolitik in Berlin aktiv mitzugestalten. Diese 5 100 Wohnungen, die der Bund in Berlin hält, sind exakt 0,3 Prozent des Wohnungsbestands in Berlin.

(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Aber immerhin!)

Wenn Sie mir sagen wollen, dass damit großartig Wohnungspolitik hier in Berlin gemacht werden kann,

(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Ein Teil!)

dann geht das am Thema wesentlich vorbei.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das glauben die doch selber nicht!)

Der Wohnungsmarkt hier ist dramatisch größer.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen Sie mal mit! Wir schauen uns das mal an!)

Dann setzen Sie in Ihrem Gesetzentwurf noch einen obendrauf, und das entlarvt Sie, glaube ich, vollends. In Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie regeln, dass Verkäufe nicht stattfinden dürfen; es sei denn zum Beispiel an besonders geförderte Kommunen oder landeseigene Gesellschaften.

(Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Die machen sozialen Wohnungsbau!)

– Die machen sozialen Wohnungsbau wie andere auch, aber dies – so hat es Berlin für sich entschieden – in Form einer Aktiengesellschaft, also gewinnorientiert.

Und dann wollen Sie sie bezüglich des vom Bund gekauften Wohnraums vom Weiterveräußerungsverbot ausnehmen. Das heißt, dass die landeseigene Gesellschaft mit dem ehemaligen Bundesvermögen Gewinn machen kann. Und dann schreiben Sie noch – weil Ihnen selbst das ja bewusst ist –, dass dem Bund ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, und zwar zu dem Preis, der am Markt erzielt würde. Sie glauben doch selbst nicht, dass wir am Anfang vergünstigt Grundstücke an diese Aktiengesellschaft übertragen und hinterher, wenn ein Gewinn am Markt erzielt werden kann, ein Vorkaufsrecht ausüben, über das wir die Gewinnmarge auch noch zahlen. Da würden wir zu Recht nicht nur vom Bundesrechnungshof, sondern wohl zuallererst auch von Ihnen angegriffen, dass wir das Vermögen des Bundes verschleudert hätten. Das, meine lieben Damen und Herren, kann doch nicht Ziel der Politik des Bundes sein, die auf Nachhaltigkeit gerade für die Schichten ausgerichtet ist, für die Sie vorgeben zu kämpfen, so etwas zu unterstützen.

Im Übrigen unterstützt der Bund die Kommunen mit seiner Politik aktiv. Wir haben das Erstzugriffsrecht beschlossen, das es den Ländern und Kommunen ermöglicht, Immobilien gerade nicht zu Konditionen des freien Marktes zu erwerben, sondern zum Gutachterwert. Sie selbst haben ja das Beispiel Großgörschenstraße angesprochen. Da hat die landeseigene gewinnorientierte Gesellschaft einen Preis geboten, der deutlich unter dem Verkehrswert lag. Klar, sie will – das muss sie nach dem Gesetz ja auch – damit Gewinn machen. Wir haben gesagt: Nein, das geht nicht; wir verlagern diese Aufgabe nicht. Wir führen stattdessen das Erstzugriffsrecht ein.

Dieses Erstzugriffsrecht erweist sich bundesweit als hervorragendes Modell – einige Hundert Gemeinden haben davon schon Gebrauch gemacht –, und auch der designierte Bürgermeister der Stadt Berlin, der Stadtentwicklungssenator Müller, hat jetzt einen solchen Antrag gestellt, weil er erkannt hat, dass es die einzig vernünftige Lösung ist, wenn man vom Preis des freien Marktes weg will, zum Gutachterwert zu erwerben. Deswegen hat er dem Bund angeboten, alle infrage kommenden Berliner Flächen zu erwerben. Diese Wohnungsbaupolitik ist, glaube ich, für die Kommune, für das Land Berlin, genau richtig. Wir als Bund werden dieses Bemühen unterstützen.

Kollege Brackmann, gestatten Sie eine weitere Bemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Paus? – Ich mache aber gleich darauf aufmerksam, dass das die letzte Zwischenfrage ist, die ich zumindest aus Ihren Reihen zulassen werde.

Dann lasse ich sie besonders gerne zu.

(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Klaus Mindrup [SPD]: Paushälter!)

Herr Brackmann, Sie haben gerade ein bisschen insinuiert, dass die landeseigene Berliner Gesellschaft einen Preis geboten hätte, über den sie einen hohen Gewinn und der Bund einen hohen Verlust machen würde. Das möchte ich richtigstellen: Ich glaube, wir beide wissen, dass die Gesellschaft einen an den Bestandsmieten und am Mietpreisspiegel orientierten Preis geboten hat. Es ging nicht darum, Gewinn zu machen. Das Wertgutachten hatte offenbar eine andere Grundlage.

Sind Sie nicht mit mir zusammen der Meinung, dass es richtig wäre – gerade auch mit Blick darauf, dass wir in den nächsten Wochen über das Thema Mietpreisbremse und die Frage der Verdrängung und Gentrifizierung usw. diskutieren werden –, wenn auch für den Bund der Standard gelten würde, ein Objekt dann nicht zu verkaufen, wenn feststeht, dass alle Mieterinnen und Mieter, die sich derzeit in diesem Mietobjekt befinden, das Objekt nach dem Verkauf definitiv verlassen müssen?

Außerdem würde mich in diesem Zusammenhang Folgendes interessieren: Ich kenne keinen Experten, der nachvollziehen kann, wie dieses Wertgutachten auf einen Wert von 7,1 Millionen Euro für diese Immobilie gekommen ist. Wir haben mehrfach angefragt, ob wir dieses Wertgutachten bekommen können. Der zuständige Staatssekretär hat im Bauausschuss ebenfalls gesagt, dass er mehrfach versucht hat, dieses Wertgutachten aus dem zuständigen Ministerium zu erhalten, um sich ein eigenes Bild darüber machen zu können. Denn niemand kann verstehen, wie dieses Wertgutachten auf den Betrag von 7,1 Millionen Euro kommt. Bisher liegt uns das nicht vor.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Ist auch ein laufendes Verfahren! Man kann doch Dinge nicht aus dem laufenden Verfahren herausgeben!)

Wenn Sie jetzt darauf rekurrieren, dass das richtig sei und dass andere das hätten anerkennen müssen, dann frage ich Sie: Können Sie mir erklären, wie diese 7,1 Millionen Euro zustande kommen und ob das ein adäquater Preis ist? Wir jedenfalls können das nicht nachvollziehen und sagen: Es ist kein adäquater Preis, und es ist richtig gewesen von der landeseigenen Gesellschaft – nicht aus Gewinninteresse heraus, sondern im Sinne und zum Schutz der Mieterinnen und Mieter –, diese 7,1 Millionen Euro nicht zu akzeptieren, sondern einen angemessenen Kaufpreis zu fordern, der so hoch ist, dass die Menschen, die jetzt dort wohnen, dort auch tatsächlich wohnen bleiben können.

Erster Punkt. Zu dem Gutachten selbst kann ich Ihnen natürlich nichts sagen, weil es ein laufendes Verfahren ist

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

und ich im Übrigen das Gutachten im Detail auch nicht kenne. Es wäre auch unredlich, in einem laufenden Verfahren ein solches Gutachten einigermaßen öffentlich auf den Markt zu geben. Aber ganz falsch, Frau Kollegin, kann das Gutachten nicht sein. Nehmen wir einmal die anderen öffentlich gewordenen oder zumindest in unseren Kreisen öffentlich gewordenen Zahlen: Einmal haben wir diese 7,1 Millionen Euro laut Gutachten; dann haben wir das millionenbeschwerte, aber geringere Angebot – die Zahl nenne ich jetzt einmal nicht –,

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

das die landeseigene Berliner Gesellschaft abgegeben hat; und schließlich einen Wert, der auf dem Markt erzielt werden könnte –

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit die Mieter wohnen bleiben können!)

er scheint ja bekannt zu sein; er soll beim 39-Fachen des Mietwertes liegen –, der also, wenn ich das einmal hochrechne, bei 9 Millionen Euro liegt. Wenn nun der im Gutachten genannte Wert genau in der Mitte zwischen Höchstwert und dem niedrigeren Angebot liegt, spricht das zumindest dafür, dass das Gutachten nicht völlig daneben liegt. Deswegen habe ich auch gar keinen Grund, dieses Gutachten anzuzweifeln.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist sehr sachlich, was Sie vortragen, Herr Kollege! – Bernhard Schulte-Drüggelte [CDU/CSU]: Sehr, sehr sachlich und sehr kompetent! – Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Dann haben Sie keine Ahnung von Wohnimmobilien! Das muss ich Ihnen so klar sagen! – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er auch nicht! Ist ja Haushälter!)

Damit sind wir beim nächsten Punkt. Wo wird eigentlich wie Wohnungsbaupolitik gemacht? Ich hatte bereits gesagt, dass wir nicht nur Geld zur Verfügung stellen – ich habe diese 518 Millionen Euro genannt, die wir 2015 überweisen –, sondern trotz der bewussten Entscheidung, eine Aufgabenteilung vorzunehmen und die Wohnungsbaupolitik in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen zu geben, den Kommunen und Ländern auch eine ganze Reihe von Handlungsoptionen mit auf den Weg gegeben. Es gibt Umwandlungsverbote, Milieuschutzsatzungen und Zweckentfremdungsverbote. Vor einigen Monaten haben wir hier mit der Mietpreisbremse auch noch eine weitere Möglichkeit geschaffen. Es ist also ein großes Repertoire, das den Kommunen und Ländern zur Verfügung steht, um in ihrer Zuständigkeit aktiv Wohnungsbau- und Mietpreispolitik zu betreiben.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das sollte man alles nutzen, bevor man dann hier neue Forderungen stellt!)

Das sollte man als allererstes nutzen, um Einfluss zu nehmen.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Außerdem sollte man sich darum bemühen, den Bau von Wohnungen so voranzutreiben, dass er sich lohnt – auch in großen Städten und nicht nur auf dem flachen Land –,

(Beifall bei der CDU/CSU – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Neubau ist Mieterschutz! Genau!)

und so für den entsprechenden Zuwachs an Wohnungen sorgen.

Ein weiterer Punkt betrifft uns alle gemeinsam. Hier geht es um Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Wo kämen wir hin – ich könnte damit im Zweifel noch leben und meine Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss auch –, wenn wir im Haushaltsausschuss das, was Sie für die Wohnungspolitiker fordern – es wäre ein Leichtes, die Umweltpolitiker zu ermuntern, uns aufzufordern, dass wir auch noch etwas Umweltpolitisches machen und Ähnliches –, für uns in Anspruch nehmen würden? Dann würden all diese inhaltlichen Fragen in den Haushaltsausschuss verlagert und wir würden entscheiden, wer wo etwas günstiger bekommt.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD] – Heidrun Bluhm [DIE LINKE]: Das ist unsachlich, was Sie da sagen!)

– Der Kollege Dr. Krüger lacht schon. Wir haben da also ein ähnliches Verständnis. – Wir würden uns also nicht zwingend dagegen wehren, aber es wäre unkorrekt; denn es gäbe dann keine Haushaltswahrheit und keine Haushaltsklarheit mehr. Aber so wie das Verständnis der Arbeit in diesem Parlament ist, auch völlig zu Recht ist, ist es unsere Aufgabe im Haushaltsausschuss, das Vermögen zu erhalten und zu mehren,

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

damit an anderer Stelle die Fachpolitiker mit den Mitteln, die das Parlament ihnen zur Verfügung stellt, in den einzelnen Bereichen, für die sie da sind, das Optimale tun können.

(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum geben Sie dann 100 Millionen Euro für die Konversionsflächen aus? Das ist mir nicht klar!)

– Auch wenn Sie sich nicht zu Wort gemeldet haben: Die 100 Millionen Euro für die Konversionsflächen haben einen völlig anderen Hintergrund, nämlich den Kommunen vor dem Hintergrund der Lasten, die durch die Konversion entstehen, zu helfen, umzustrukturieren. Aber das ist keine Politik, die inhaltlich dazu führt, dass wir Kommunen überfordern, überfrachten oder Ähnliches.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Städtebau ist keine Umstrukturierung, oder was?)

Nach dem Baurecht liegen alle diese Zuständigkeiten bei den Kommunen. Daran will diese Koalition auch nichts ändern; denn das ist gut, das ist richtig so, und das lenkt die Entscheidungskraft dahin, wo von ihr Gebrauch gemacht werden muss.

(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das ist kommunale Selbstverwaltung!)

Das ist klassische kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD])

Deswegen – damit möchte ich heute schließen – ist es nicht der richtige Weg, über Verbilligung von Grundstücken, über Verbilligung von Wohnungsverkäufen und über Subventionierung des Preises den Versuch zu machen, mittelbar eine Art Mietpreisbremse einzuführen. Wir sind der Meinung: Wenn man das machen will, dann muss das so gemacht werden, dass man die vielfältigen Möglichkeiten der Schaffung neuen Wohnraums wahrnimmt. Dabei unterstützt der Bund. Bei der Attraktivitätssteigerung von Wohnraum unterstützt der Bund. Die Neuschaffung von Wohnungen kann nach Bau- und Planungsrecht nur von den Gemeinden gemacht werden. Wenn jeder, der daran beteiligt ist, gemeinsam mit uns an einem Strick ziehen würde, dann würden wir für die Mieter in unserem Land viel mehr bewegen als mit solchen Vorlagen, die nichts anderes sind als Schaumschlägerei.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU – Volkmar Klein [CDU/CSU]: Genau!)

Das Wort hat der Kollege Christian Kühn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4080934
Wahlperiode 18
Sitzung 64
Tagesordnungspunkt Liegenschaftspolitik
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