07.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 64 / Tagesordnungspunkt 34

Hans-Ulrich KrügerSPD - Liegenschaftspolitik

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Sozialdemokraten ist es gute Tradition, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, auch und gerade für Menschen, die nicht viel Geld im Portemonnaie haben. Es ist nicht in Ordnung, wenn viele Menschen 50 Prozent und mehr ihres Nettogehaltes für einigermaßen vernünftiges Wohnen ausgeben müssen. Gegen diese Entwicklung haben wir bereits einiges getan. So haben wir im Kabinett die Mietpreisbremse beschlossen; sie wurde eben schon angesprochen. Damit wird ab 2015 die Miete in angespannten Märkten nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Im Haushalt 2014 haben wir bereits die Städtebauförderungsmittel von 455 auf 700 Millionen Euro erhöht. Damit kann der Investitionsbedarf bei den vordringlichen städtebaulichen Innovationsprojekten in den Kommunen abgedeckt werden. Darüber hinaus entwickeln wir das Programm „Soziale Stadt“ mit 150 Millionen Euro zum Leitprogramm der sozialen Integration. Damit unterstützen wir die Stabilisierung und Aufwertung strukturschwacher Stadt- und Ortsteile.

Nun liegen uns heute hier ein Gesetzentwurf der Linken und Anträge der Grünen und der Linken vor, bei denen man nach Lektüre den Eindruck gewinnen kann, dass bezahlbarer Wohnraum deshalb knapp wird, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ihre gesetzliche Pflicht wahrnimmt und nicht mehr benötigte bundeseigene Wohnungen zum entsprechenden Marktwert verkauft.

Fakt ist in der Tat, dass die BImA als zuständige Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften – zurzeit bundesweit circa 70 000 Wohnungen – eine besondere Verantwortung für den Immobilien- und den Wohnungsmarkt sowie die regionale Entwicklung hat. Dieser Verantwortung kommt sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags nach, sprich: nach dem geltenden Haushaltsrecht veräußert sie zum vollen Verkehrswert.

Hierbei ist es auch heute schon in der Regel gute Tradition, dass die BImA die zu veräußernden Wohnungen entsprechend § 194 Baugesetzbuch zuerst den Kommunen und deren Wohnungsbaugesellschaften aufgrund einer entsprechenden Wertermittlung zum Verkehrswert anbietet. Hier ein Moratorium zu fordern, also ein Veräußerungsverbot, wie es die Anträge der Linken und der Grünen tun, ist meines Erachtens ein falscher Ansatz.

Gerade einmal 0,3 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes – die Zahl sprach eben schon jemand an – gehören der BImA in Berlin, 99,7 Prozent eben nicht. Aber wir müssen und sollen an alle betroffenen Mieterinnen und Mieter denken. Da ist die Fokussierung nur auf einen kleinen Teil der betroffenen Menschen eben nicht die Lösung, bei der wir haltmachen dürfen. Will man nämlich wirklich helfen, müssen die Instrumente, die Kommunen und Länder haben, auch genutzt werden. Gegebenenfalls müssen diese Instrumente geschaffen werden.

Eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die in aller Regel die Umwandlung in Ferienwohnungen kontrolliert, ist in diesem Zusammenhang sicherlich hilfreich. Sie bleibt aber nur Stückwerk, wenn sie nicht von einer Umwandlungsverordnung flankiert wird, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung vor allen Dingen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig wird.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sprechen Sie ein wahres Wort!)

Auch sollte man die Rechte und Möglichkeiten des Baugesetzbuches nutzen. So schreibt zum Beispiel der Ihnen sicherlich bekannte § 172 Baugesetzbuch die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebäuden vor. Wörtlich heißt es dort – ich zitiere –:

Sie sehen also: Der Gesetzgeber, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat genügend Instrumente, um den Patienten „mangelnder Wohnraum“ mit bezahlbaren Mieten entsprechend versorgen zu können.

(Mechthild Rawert [SPD]: Noch mehr!)

Fazit: Auf der einen Seite haben wir die Kommunen und die Länder, die die bestehenden gesetzlichen Instrumente des Baugesetzbuches nutzen bzw. diese per Umwandlungsverordnung schaffen müssen. Auf der anderen Seite haben wir den Bund, der mit Maßnahmen der Städtebauförderung, der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, also mit einer aktiven Wohnungspolitik, diese Aufgabe unterstützt.

In diesem Zusammenhang spielt die BImA die ergänzende wichtige Rolle, die man diskutieren und gegebenenfalls auch modifizieren darf. Ich verweise hier bereits auf einen Antrag der SPD aus der letzten Legislaturperiode, und zwar vom 12. Juni 2012, in dem bereits gefordert wurde, die Tätigkeit der BImA stärker als bisher an strukturpolitischen Zielsetzungen auszurichten.

(Beifall bei der SPD)

Einen ersten Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir mit der Regelung im Koalitionsvertrag getan, indem wir 100 Millionen Euro bereitgestellt haben, um eine verbilligte Abgabe von Konversionsflächen an kommunale Träger zu ermöglichen.

Hier müssen wir weiterarbeiten, und hier müssen wir Akzente setzen – in dem Bewusstsein, dass wir als Bund die Aufgabenerfüllung der Länder und Kommunen zwar unterstützen, aber nicht ersetzen können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Der Kollege Klaus Mindrup hat ebenfalls für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4080938
Wahlperiode 18
Sitzung 64
Tagesordnungspunkt Liegenschaftspolitik
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine