13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 3

Norbert Lammert - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sterbebegleitung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Tagesordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode. Bei der Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung geht es um die Frage, wie der Staat seine unaufgebbare Verpflichtung zum Schutz des Lebens und zum Schutz der Menschenwürde auch und gerade gegenüber dem sterbenden Menschen wahrnehmen kann. Dabei wird der Gesetzgeber seine ganze Sorgfalt nicht nur der Frage widmen müssen, wo es zwischen individueller Selbstbestimmung auf der einen Seite und ärztlicher Verantwortung auf der anderen Seite Handlungs- und Regelungsbedarf gibt, sondern auch, ob überhaupt und wie dieser Handlungsbedarf in allgemeinverbindlichen gesetzlichen Regelungen überzeugend gelöst werden kann.

Ich will vor allem für die vielen an dieser Debatte interessierten Zuhörer darauf hinweisen, dass wir uns wegen der besonderen Ansprüche dieses Gesetzgebungsverfahrens zu einem ungewöhnlichen Beratungsverfahren entschlossen haben. Wir werden uns im Plenum des Deutschen Bundestages mindestens dreimal mit diesem Thema beschäftigen. Heute, in der Orientierungsdebatte, auf die wir uns verständigt haben, wollen wir miteinander die Fragestellungen erörtern und vielleicht auch Gestaltungsoptionen deutlich machen. Es wird dann Anfang nächsten Jahres eine weitere Plenardebatte geben, wenn es die Gesetzentwürfe gibt, für die inzwischen erste Vorstellungen erkennbar sind, die aber alle noch nicht eingebracht sind. Dann wird das selbstverständlich auf der Basis der eingebrachten Gesetzentwürfe nach einem sicherlich auch nicht ganz schnellen Beratungsverlauf in den beteiligten Fachausschüssen in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und abschließend entschieden.

Ich möchte für all diejenigen, die heute dieser Debatte auf der Besuchertribüne folgen, stellvertretend die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frau Professor Woopen, herzlich begrüßen

und mich beim Ethikrat für seine Begleitung dieser und ähnlicher Fragestellungen herzlich bedanken. Im Übrigen wird auch der Deutsche Ethikrat am 27. November eine öffentliche Sitzung zu diesem Thema durchführen.

Ich möchte Sie schließlich, bevor ich die Redner aufrufe, bitten, damit einverstanden zu sein, dass wir bei dieser Debatte, die in Form von Fünf-Minuten-Beiträgen stattfinden soll, ähnlich wie bei der Aktuellen Stunde und den dortigen Fünf-Minuten-Beiträgen keine Zwischenfragen zulassen. Im Übrigen besteht natürlich die Möglichkeit, zu diesem Tagesordnungspunkt Redebeiträge zu Protokoll zu geben, weil verständlicherweise viele Kolleginnen und Kollegen ihre persönliche Auffassung und den gegenwärtigen Stand ihrer eigenen Meinungsbildung gerne vortragen würden, was aber auch in dem für unsere Tagesordnung unüblichen Format von vier Stunden technisch schlicht nicht für alle möglich sein wird. Sind Sie auch mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden? – Das ist ganz offenkundig der Fall. Dann können wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem dem Kollegen Michael Brand das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4104345
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine