Renate KünastDIE GRÜNEN - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
Meine Damen und Herren! Das ist ja keine einfache Debatte. Jede und jeder von uns, die wir hier unten sitzen, und jede und jeder von denen, die oben sitzen und zuhören, haben das erlebt, wenn im Bekannten- oder Verwandtenkreis jemand geht, jemand stirbt. Gut, wenn man dabei sein kann und darf, gut, wenn jemand so alt ist, dass man sagen kann, sie hat ihr Leben gelebt. Schrecklich, wenn man erlebt, dass jemand verunglückt oder schwer an Krebs erkrankt ist, und man sich mit der Frage des gemeinsamen Gehens des letzten Stücks Weges auseinandersetzen muss. Wir alle und viele Menschen in dieser Gesellschaft machen sich wirklich massiv Sorgen, haben Ängste und fragen sich: Wie werde ich in Würde und selbstbestimmt sterben können? – Gut, dass wir dies hier diskutieren. Ich hoffe, das ist der Auftakt einer langen, intensiven und offenen Debatte.
Zwei Dinge gehen mir durch den Kopf: einmal, dass wir uns wirklich die Mühe machen, über die Gestaltung der letzten Lebensphase zu reden, nicht nur über den Augenblick des Sterbens, sondern der gesamten letzten Lebensphase, über das Leid und vielleicht auch die Einschränkungen, die jemand erlebt. Richtig finde ich auch, dass endlich die Demografiedebatte erweitert wird. Wir hatten zwar lange Berichte, auf denen auf fast 100 Seiten über demografischen Wandel geredet wurde, aber Lebensende, Tod, Sterben, Hospize und Palliativmedizin kamen darin gar nicht vor.
Es geht um die Gestaltung der letzten Lebensphase, und es geht für meine Begriffe, da jetzt der Anlass die Strafbarkeit ist, auch um die Frage – auf Palliativmedizin und Hospize komme ich nachher zurück –: Wie ist das Recht heute, und wie wollen wir es eigentlich gestalten? Heute ist es so, dass der Einzelne über sein eigenes Leben frei bestimmen darf, entscheiden kann, wann und wie sein Leben endet. So sagen es das Strafgesetzbuch und die Rechtsprechung, so regelt es faktisch auch das Grundgesetz. Und: Er oder sie darf sich dazu einer Beihilfe bedienen. Fakt ist, meine Damen und Herren: Der Freitod – ich nenne ihn so, weil es ja um Selbstbestimmung und freie Entscheidung geht – ist straffrei und die Beihilfe dazu auch. Wenn wir uns jetzt überlegen, ob wir Hand an das Strafgesetzbuch legen wollen, meine ich, sollten wir uns nicht nur Gedanken über unsere Gefühle und Werte machen, sondern auch darüber, was das Schutzgut des Strafgesetzbuches ist. Alle entsprechenden Paragrafen regeln doch eines: dass man einen anderen nicht töten darf. Aber mein eigenes Leben darf ich beenden. Was ist an dieser Stelle unsere Aufgabe? Ich glaube, unsere Aufgabe ist nicht, für den Menschen zu entscheiden, sondern ihn vor Fremdbestimmung zu schützen.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Wir sollten uns nicht nur damit beschäftigen, ob eine Gelegenheit zum Suizid verschafft wird – wir, die wir ein gemeinsames Papier erstellt haben, finden, dass das nicht der Kern ist –, ob und unter welchen Bedingungen Kosten erstattet werden oder warum einer einen Verein gründet. Sondern auch mit dem Kernproblem: Wir dürfen nicht zulassen, dass ein mangelhaft informierter Mensch, der unentschlossen ist und der das gar nicht will, zum Suizid verleitet wird. Das ist das zu schützende Gut. Auf dieser Basis fragen wir uns: Muss man das Strafgesetzbuch ändern?
Ich setze mich gerne mit den Fakten, mit den Tatsachen auseinander, die heute diskutiert werden. Da wird zum Beispiel gesagt, dass die Tätigkeit von Vereinen die Suizidrate erhöhen könnte. Aber es gibt dazu keine Zahlen, und wenn, dann aus anderen Ländern mit anderen Bedingungen – Steigerungen um vielleicht 0,5 Prozent.
2012 gab es einen Versuch, das Gesetz zu ändern. Damals hieß es: Wenn es Sterbehilfevereine gäbe und Ärzte Sterbehilfe regelmäßig als letztes Mittel anbieten dürften, könnten sich die Menschen ja als zur Last fallend fühlen. Meine Damen und Herren, ich habe beim Justizministerium nachgefragt, ob es neue Daten gibt. Dort wurde ich auf die damalige Situation verwiesen. Jetzt frage ich Sie aber: Wo ist denn die Begründung dafür? Wenn man sagt, dass sich die Menschen als zur Last fallend fühlen könnten, dann müsste das doch heute schon so sein, weil das geltende Recht das alles zulässt: Die Beihilfe ist straffrei, egal ob von Ärzten, nahen Angehörigen oder Vereinen, aber es muss Beihilfe sein und nicht Tötung auf Verlangen. Die jetzige Rechtslage belegt also keine Fehlentwicklung.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Genau darauf muss es für uns ankommen.
Wir meinen, wir sollten der Versuchung widerstehen, unseren Glauben, unsere Ansichten und unsere ethischen Vorstellungen ins Strafgesetzbuch zu schreiben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Stattdessen müssen wir uns mit den Ursachen von Verzweiflung beschäftigen, endlich Gespräche und Entlastung anbieten. 800 000 Menschen brauchen Palliativmedizin oder Hospizplätze, nur 35 000 bekommen sie. Das wäre der Ansatzpunkt.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Haben wir doch Erbarmen mit den Menschen, die sich Sorgen machen. Selbst 66 Prozent der Mitglieder der Katholischen Kirche sagen: Wir sind für Sterbehilfe. Haben wir Erbarmen und lassen wir zu, dass die Menschen ihrer Überzeugung entsprechend leben, aber auch – weil es um Leben, Würde und Selbstbestimmung geht – ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen dürfen, wenn sie das wollen. Die heutige Rechtslage ist für unsere Begriffe klüger als alles, was sonst vorgeschlagen wird.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Widerstehen wir der Versuchung. Lassen wir dies den Auftakt zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein. Wir träumen davon, dass wir am Ende nicht die Hand an das Strafrecht, so wie es heute ist, legen, weil es keine Fehlentwicklung unterstützt, sondern dass wir den Menschen in der letzten Lebensphase die Hand reichen. Der Bundestag hat noch nicht angefangen, ernsthaft zu darüber diskutieren. Dazu sind Personal, Ausbildung und Geld notwendig.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Das Wort erhält nun der Kollege Peter Hintze.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4104421 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung |