Elisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte über die Beihilfe zum Suizid geht es nicht nur um die Frage, ob wir eine bestimmte strafrechtliche Regelung brauchen oder ob wir sie nicht brauchen. Nein, es geht um viel, viel mehr. Unsere Gesellschaft wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten radikal wandeln und verändern. Immer mehr Ältere, immer mehr pflegebedürftige Menschen, immer mehr Alleinlebende und immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in unserer Mitte leben. Das werden auch wir selbst sein. Wie wir uns das Leben und Sterben in einer solchen Gesellschaft vorstellen, dazu werden wir mit dem Ausgang dieses Gesetzgebungsverfahrens ein ganz wichtiges Zeichen setzen.
Mehr Selbstbestimmung steht hier zweifellos im Mittelpunkt. Ich frage aber auch ganz deutlich: Wenn wir über eine Neuregelung des assistierten Suizids reden, reden wir dann wirklich von Selbstbestimmung? Es stimmt, in zahlreichen Umfragen geben viele Menschen an, Angst davor zu haben, im Alter nicht mehr bestimmen zu können, was mit ihnen geschieht. Sie haben Angst vor Pflegebedürftigkeit, Angst vor Schmerzen, Angst vor Einsamkeit, Angst davor, dass ihnen niemand hilft, Angst vor einem Leben, das selbst als würdelos empfunden wird. Sehr viele Menschen sagen eben auch, sie wollen im Alter niemandem zur Last fallen. Dazu kommt, dass gerade bei alten Menschen psychische Erkrankungen sehr oft unerkannt und dann auch unbehandelt bleiben.
Doch verhält sich wirklich frei und selbstbestimmt, wer nur den assistierten Suizid als Ausweg aus einer solchen Situation sieht, und fördern wir Selbstbestimmung, wenn wir diesem vermeintlichen Ausweg als abrufbare Leistung auch noch den Weg ebnen?
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Sollten wir also Vereine wie Dignitas oder Sterbehilfe Deutschland gewähren lassen, oder sollte man zumindest die Suizidbeihilfe durch Ärzte innerhalb bestimmter Kriterien ausdrücklich zulassen?
Ich halte das gerade angesichts des demografischen Wandels für ein katastrophales Signal. Die Botschaft hieße doch: Unsere Gesellschaft, also auch wir, stellen uns diesen Problemen nicht. Nein, wir kapitulieren vor ihnen. Deshalb wird der assistierte Suizid zu einer regulären Dienstleistung ausgebaut. Unsere Botschaft kann doch nicht sein: Wer einsam ist und niemanden hat, der ihm hilft, der kann doch zu einem dieser Sterbehilfevereine gehen. – Damit steigt auch der Druck, eine solche Dienstleistung doch bitte irgendwann in Anspruch zu nehmen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Meine Damen und Herren, das kann nicht unsere Antwort sein. Das ist keine Selbstbestimmung.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Harald Terpe schlage ich eine moderate Lösung vor. Die Beihilfe zum Suizid sollte grundsätzlich straffrei bleiben. Sie sollte aber dann unter Strafe stehen, wenn sie geschäftsmäßig erfolgt, also regelmäßig, und auf Wiederholung angelegt angeboten wird. Das trifft dann Organisationen wie etwa Dignitas.
Ein vollständiges Verbot der Suizidbeihilfe hingegen halten wir für unangemessen. Wir müssen individuelle Freiräume lassen. Für Personen, die einander besonders nahe stehen, sollte im Einzelfall die Suizidbeihilfe auch weiterhin straffrei bleiben, wenn sie nicht eigennützig handeln. Diese Personen können Verwandte oder enge Freunde sein. Es kann aber auch der Arzt sein, wenn er zum Patienten in einer langjährigen Behandlungsbeziehung steht. Doch aus dem Einzelfall darf eben keine Regel werden. An einer solchen Regelung möchten wir in den kommenden Wochen und Monaten gerne gemeinsam mit möglichst vielen von Ihnen aus allen Fraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, arbeiten.
Genauso wichtig – wenn nicht sogar wichtiger – muss aber sein, dass wir Alternativen aufzeigen. Wir dürfen uns nicht in einer reinen Strafrechtsdebatte verzetteln, sondern müssen auch über die eigentlich zentralen Aufgaben sprechen: eine teilhabeorientierte Pflege, den weiteren Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung. Eine ganz wichtige Rolle spielen hier auch die Suizidprävention und die Hilfe in akuten und existenziellen Krisen. Da gibt es zweifellos noch einiges zu tun. Auch hier sind wir mehr als gefordert.
Ich wünsche mir, dass am Ende dieser Debatte die Botschaft steht: Diese Gesellschaft nimmt die Herausforderungen an. Wir drücken uns nicht, und wir werden jeder und jedem Einzelnen dabei helfen, sein Leben bis zum Schluss voller Würde und ohne Angst leben zu können. Niemand ist uns eine Last.
Zum Schluss: Die Debatte, die wir heute hier führen, ist zweifellos eine ganz wichtige Debatte. Das Thema Suizidbeihilfe bewegt uns alle. Genauso aber sollte uns eine breite und tiefe Debatte zum Thema Pflege am Herzen liegen. In neun Jahren Parlamentszugehörigkeit habe ich leider noch keine vierstündige Debatte zum Thema Pflege erlebt. Das sollten wir nachholen.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Johannes Singhammer erhält nun das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4104481 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung |