Franz Josef JungCDU/CSU - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich steht im Mittelpunkt dieser Debatte unser Verfassungsauftrag:
Dies gilt vom Anfang bis zum Ende des Lebens. Aus meiner Sicht sind mit diesem Verfassungsgebot die Vorschläge zum assistierten Suizid nicht vereinbar, ja sie sind verfassungswidrig.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der Erhalt der Würde des Menschen und der Schutz des Lebens sind Kernaufgaben des demokratischen Staates. Nicht das Schaffen von Voraussetzungen für einen schnellen und effektiven Tod ist das Gebot unserer Verfassung, sondern die Schaffung von Voraussetzungen, dass Menschen in Würde sterben können.
Aus diesem Grunde ist aus meiner Sicht die geschäftsmäßige oder organisierte Sterbehilfe rechtlich zu untersagen. Ich weiß aber auch, dass heute noch immer viele Menschen Angst haben, unter Schmerzen oder hilflos zu sterben. Deshalb kann ich nur unterstreichen, was auch die Vorredner teilweise gesagt haben: Es ist notwendig, dass die Palliativmedizin sowohl stationär als auch ambulant weiter ausgebaut wird, um damit Menschen zu helfen, dass sie ohne Schmerzen und in Würde sterben können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das gilt auch für den Ausbau der Hospizstrukturen.
Was hier noch nicht erwähnt worden ist: Wir haben, wie ich finde, eine grundlegende Veränderung der Situation durch das Patientenverfügungsgesetz, das dieser Bundestag beschlossen hat. Jeder Mensch hat damit das Recht, dem natürlichen Tod eine Chance zu geben. Uns geht es grundsätzlich um die freie Entscheidung des Patienten, die würdige Sterbebegleitung, die lindernde Hilfe und nicht darum, den ärztlich assistierten Suizid zur Behandlungsoption zu machen und damit letztlich beim Töten auf Verlangen zu enden.
Wir haben in Deutschland, wie ich finde, eine liberale Regelung zum Suizid, sodass aus unserer Sicht nur die Untersagung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe notwendig ist und keine weitere gesetzliche Regelung geboten ist. Erlaubt sind ausdrücklich die passive und die indirekte Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen durch die freiwillige Entscheidung des Patienten. Indirekte Sterbehilfe bedeutet den Einsatz eines schmerzlindernden Mittels, auch wenn es den Todeseintritt beschleunigen kann. Das nennt man palliative Sedierung. Sie hat eindeutig das Ziel der Leidenslinderung. Hierfür sind aus meiner Sicht allerdings Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und gegebenenfalls des Arzneimittelgesetzes notwendig. Ein Zwang zum Leiden, wie hier gerade vorgetragen, besteht aus meiner Sicht gerade nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb stellt sich im Zusammenhang mit dieser Debatte für mich die Frage: Was ist der Auftrag, den unsere Verfassung auch uns gegenüber formuliert? Meines Erachtens lautet der Auftrag, ein Sterben in Würde zu gewährleisten, und nicht, aktive Sterbehilfe zu ermöglichen. Werden wir diesem Verfassungsauftrag gerecht!
Besten Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Hermann Gröhe ist der nächste Redner.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4104508 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung |