Lisa PausDIE GRÜNEN - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch: Es war meine erste Anhörung im Deutschen Bundestag, 2009, sinnigerweise zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz, da bekam ich den Anruf von zu Hause: Diagnose Lungenkrebs, stark fortgeschrittenes Stadium. Am Ende der dann folgenden vier Jahre Sterbebegleitung war für mich endgültig klar: Es braucht endlich eine Enttabuisierung der Sterbehilfe in Deutschland.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Jetzt diskutieren wir stattdessen das Gegenteil, und das treibt mich ans Mikrofon.
Um es gleich vorweg zu sagen: Meine Position lässt sich auf drei Punkte zuspitzen. Erstens. Ich finde, das Strafrecht ist für dieses Thema völlig unangemessen. Zweitens. Die allgemeine standesrechtliche Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids ist unbedingt geboten. Und drittens. Das Verbot von Sterbehilfevereinen ist nicht begründbar.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Die derzeitige Situation ist aber auch nicht befriedigend. Es braucht klarere Regeln, wie sie im Papier von Renate Künast und anderen vorgeschlagen werden.
Warum finde ich, dass das Strafrecht im Bereich des assistierten Suizids nichts zu suchen hat? Das meine ich nicht nur aus rechtsdogmatischen Gründen, obwohl mich schon wundert, dass das hier infrage gestellt wird. Aus meiner Sicht ist das eindeutig: Wenn ein Suizid straffrei ist – und das will anscheinend niemand ändern –, wie soll dann, bitte schön, die Beihilfe zu einer Nichtstraftat, ob von Freunden, Ärzten oder Sterbevereinen, plötzlich zu einer Tat werden? Ich verstehe das nicht.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Will doch keiner!)
Ich bin fest davon überzeugt, dass die gesellschaftliche Würdigung von Pflege und zu Pflegenden, dass die finanzielle Ausstattung und dass die Art und der Umfang der palliativen Versorgung nichts mit dem Strafrecht zu tun haben. Denn wäre es so: Wie erklärt sich dann der Istzustand in Deutschland?
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Dass die Situation so ist, wie sie ist, dafür gibt es zahlreiche Gründe. Sie liegen im Gesundheitssystem in Deutschland, sie liegen in der Anerkennung der Berufe, sie liegen in den wirtschaftlichen Anreizen im Gesundheitssystem, sie liegen in den Logiken der Gesundheitsindustrie etc., etc; aber sie liegen eben nicht in der mangelnden Unterstrafestellung der Suizidbeihilfe.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wie ich inzwischen weiß, war das, was ich miterlebt habe, durchaus typisch für unheilbar Krebskranke. Deshalb möchte ich das hier kurz skizzieren: Dieser Mensch lebte in Berlin, in einer Stadt, die, was die ambulante palliative Versorgung angeht, bundesweit zu den Vorreiterregionen zählt. Er litt also nicht unter der Angst vor einer schlechten Versorgung. Er war auch nicht allein. Er wusste, er war keine Last, sondern wurde von seinem kleinen Kind gebraucht. Und trotzdem ging es nach der erhaltenen Diagnose sofort und zentral darum, wie die Medikamente zu beschaffen sind, die ein sicheres und erträgliches selbstbestimmtes Ende ermöglichen. Warum war das so? Natürlich ging es um Angst und um ein Umgehen mit der Angst – die Angst, zu sterben, aber vor allem eben auch die Angst, im Versorgungsapparat die Selbstbestimmung zu verlieren. Außerdem hatte der Mann bereits seine Schwester und seine Mutter an Krebs sterben sehen. Es war bei ihm keine Diskussion. Es war völlig klar.
Ich fand den Aufwand und die Hindernisse, die zu überwinden waren, bis er endlich einen Arzt gefunden hatte, der ihm die passenden Tabletten gab, unsäglich. Und mit den Sterbehilfevereinen ist es eben auch nicht so einfach, wie es manche hier darstellen.
Und dann? Über drei Jahre waren die Tabletten griffbereit. Und am Ende hat er sie nicht genommen. Aber ohne Hilfe ging es eben auch nicht. Seine Todesumstände fielen unter die Kategorie, die gerade beschrieben wurde: indirekte Sterbehilfe. Und die Tabletten waren dennoch nicht überflüssig. Wie wichtig sie waren, das zeigt die Wahnsinnsenergie, die er da reingesetzt hat, diese Tabletten zu bekommen. Die Medikamente entfalteten nachweislich über drei Jahre eine starke suizidpräventive Wirkung. Dieser Weg, der war ein guter Weg. Ich bin dankbar dafür, dass ich ihn begleiten durfte. Dieser Weg sollte dennoch einfacher werden, er sollte mehr Menschen offenstehen, und er sollte nicht kriminalisiert werden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Vielen Dank, Lisa Paus. – Nächste Rednerin: Dr. Claudia Lücking-Michel.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4104643 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung |