13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 3

Burkhard LischkaSPD - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worüber debattieren wir hier heute vier Stunden unter dem Titel „Sterbebegleitung“? Nun, wir sprechen über Menschen, und zwar über Menschen, die leben wollen – mit jeder Faser ihres Körpers. Sie wünschen sich nichts sehnlicher als eine Heilung ihrer tödlichen Erkrankung. Sie wissen aber auch, oft nach einem jahrelangen Kampf, dass sie diesen Kampf verloren haben. Insoweit sprechen wir heute nicht über einige unmündige und dumme Menschen, denen wir nur einmal richtig erklären müssen, wie wir sie künftig besser betreuen und pflegen, und schon wird das Sterben leichter. Anstand, Respekt und Ehrfurcht vor Menschen in einer ausweglosen Situation sollte der Kern der Debatte sein, die wir heute und in den kommenden Monaten führen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Dabei gibt es Krankheiten, die so schrecklich sind, dass sie uns vor gegenseitigen Unterstellungen, aber übrigens auch vor Prinzipienreiterei schützen sollten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit Prinzipienreiterei konnten noch keine qualvollen Schmerzen gelindert werden. Es muss uns stattdessen in dieser Debatte gelingen, Brücken zu bauen, anstatt neue Gräben aufzureißen.

Meine Damen und Herren, der Schutz des Lebens ist ein elementarer Grundsatz, eine rote Linie in dieser Gesellschaft. Die Politik und der Gesetzgeber müssen alles tun, um diese rote Linie zu wahren. Insofern: Ja, es gibt ein Recht auf Leben. Aber: Nein, es gibt in dieser Gesellschaft keine Pflicht, qualvoll zu verrecken,

(Dr. Eva Högl [SPD]: Das gibt es auch nicht!)

weil die Würde des Menschen eben nicht nur in seinem Leben, sondern auch in seinem Tod unantastbar ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine 85-jährige Mutter. Sollte die mich eines Tages mit dem Wunsch nach Sterbehilfe konfrontieren, dann werde ich persönlich alles tun, ihr diesen Wunsch auszureden. Ja, das hat durchaus auch etwas mit meinen eigenen Werte- und Moralvorstellungen zu tun. Aber ich werde als Gesetzgeber in diesem Hohen Haus nicht meine Hand dafür heben, dass todkranke Menschen zum Objekt meiner eigenen Werte- und Moralvorstellung gemacht werden; denn am Ende zählt der Mensch und nicht die strafrechtliche Bevormundung.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Der Staat hat das zu verbieten, was vollkommen inakzeptabel ist, beispielsweise eine gewinnorientierte Sterbehilfe oder die obszöne Werbung dafür. Der Staat muss auch dafür Sorge tragen, dass die Sterbehilfe nicht zu leicht gemacht wird, weil sonst die Gefahr besteht, dass Dämme brechen und Missbrauch entsteht. Insofern habe ich auch kein Problem damit, sogenannte Sterbehilfevereine zu verbieten. Ich will auch nicht, dass Laien ohne jegliche Kontrolle Todkranken Suizidbeihilfe leisten. Aber ich will, dass es in diesem Land einen letzten Freiraum für mitfühlendes ärztliches Ermessen in unvorstellbaren Notlagen gibt. Ärzte, das sind diejenigen, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Praxis heute schon ganz schwierige Entscheidungen über Leben und Tod treffen müssen. Wer demgegenüber auch den ärztlich assistierten Suizid unter Strafe stellt – ich sage es einmal deutlich: der Entzug der Approbation eines Arztes ist auch eine solche Strafe –, der schafft ein fatales Schweigen zwischen Arzt und Patienten,

(Michael Brand [CDU/CSU]: Existiert doch gar nicht! – Dr. Eva Högl [SPD]: Gibt es doch gar nicht! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das passiert doch gar nicht!)

dass die existenzielle Not vieler Menschen nur noch vergrößern wird.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Eine humane Gesellschaft muss in Situationen, in denen Atemnot, Schmerzen, Angst und Verzweiflung nicht mehr beherrschbar sind, auch die Kraft aufbringen, sterben zu lassen. Ich will jedenfalls nicht, dass todkranke Menschen dieses Land verlassen müssen, um frei verantwortlich ärztlich begleitet in Würde sterben zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann bei dieser Debatte nicht um ein Entweder-oder gehen; wir müssen vielmehr zu einem Sowohl-als-auch kommen. Menschen muss das Ende ihres Lebens so erträglich wie möglich gestaltet werden; das ist eine der Hauptaufgaben der Medizin. Aber wenn es für den Einzelnen nicht mehr erträglich ist, dann muss es auch die Möglichkeit geben, dass dem Einzelnen geholfen wird, frei verantwortlich sein Leben in Würde zu beenden. Auch das kann die Gewissensentscheidung eines Mediziners sein, übrigens, eine höchst individuelle Entscheidung – für den Patienten, für seine Angehörigen, aber auch für den Arzt.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt in diesem Zusammenhang Grenzen und Extremsituationen, an die Recht und Strafe nicht heranreichen. Diese Einsicht sollte uns vor jedem Rigorismus in der Gesetzgebung bewahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Burkhard Lischka. – Nächster Redner ist Kai Gehring.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4104731
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
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