Kai GehringDIE GRÜNEN - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl jeder hier in diesem Raum hat so wie ich einschneidende Erfahrungen machen müssen, geliebte Menschen zu verlieren, sie beim Sterben begleitet zu haben, sei es auf der Intensivstation, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz. Diese frühen persönlichen Erfahrungen und die Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung haben mir gezeigt: Sehr viele Menschen bewegt, was für sie ein würdiges Lebensende bedeutet. Sie wollen, dass die letztendliche Entscheidung über Leben und Tod bei ihnen verbleibt.
Sie, meine Damen und Herren, wissen: Nur die Hilfe zur Selbsttötung, nicht aber die anderen Formen von Sterbehilfe stehen heute zur Diskussion. Die passive und die indirekte Sterbehilfe sind verbrieftes Patientenrecht, bestehende Praxis, und sie stehen nicht zur Disposition. Es geht im Kern um die Beibehaltung der Hilfe zur Selbsttötung.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Zusammen mit Renate Künast, Petra Sitte und vielen anderen habe ich eine Position erarbeitet, für die ich auch heute um Zustimmung werbe. Wir wollen kein Verbot von Suizidbegleitung durch Ärzte und Sterbehilfeorganisationen. Wir wollen, dass das Spektrum der letzten Hilfe beim frei verantwortlichen Suizid so bleibt, wie es ist.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Für uns ist der einzelne Mensch Souverän seines eigenen Lebens. Nicht andere haben darüber zu entscheiden, wie ich zu sterben habe. Für mich zählt, wie ein Mensch sein Dasein einschätzt. Für mich zählen seine ganz persönliche Definition von Würde, die ganz persönliche Entscheidung, ob und, wenn ja, wie er oder sie in einer extremen, unerträglichen Leidenssituation um Assistenz bittet.
Der Freitod ist hierzulande straffrei. Das soll auch so bleiben; denn als Gesetzgeber haben wir diese wohl schwerwiegendste aller Entscheidungen zu achten und zu respektieren.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Wir wollen, dass auch die Beihilfe zum Suizid weiter straffrei bleibt, und zwar straffrei für alle infrage kommenden Gruppen, also die Angehörigen, die Ärzte und die Sterbehilfevereine.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Das Strafrecht ist das schärfste Regelwerk einer Gesellschaft, aber überhaupt keine adäquate Antwort für Sterbende und Sterbewillige in existenzieller Not, die um letzte Hilfe nachsuchen. Das Strafrecht ist auch kein Ort, die eigene Weltanschauung oder Religion zum Maßstab für alle zu erheben, erst recht in einer so pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft, wie wir sie heute haben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir brauchen mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht. Es braucht ein breites, flächendeckendes Angebot an Unterstützung, an helfenden Händen und ergebnisoffene Gespräche, damit eine autonome Entscheidung getroffen werden kann. Es ist bei allen Fortschritten der letzten Jahre heute mitnichten so, dass alle, die Palliativversorgung oder Hospizhilfe suchen, ebendiese auch finden, und das muss sich endlich ändern.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir sollten deswegen als Bundestag gemeinsam zuallererst beschließen, worüber hier heute offenbar Einigkeit besteht: eine Ausbauoffensive sowohl für Hospize als auch für Palliativmedizin.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Von der Koalition erwarte ich endlich auch eine Pflegereform, die gleiche Würde in Pflegeeinrichtungen sichert. Dafür braucht es deutlich mehr Geld, deutlich mehr Personal, bessere Bezahlung und Ausbildung als bisher.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Zu einem flächendeckenden Hilfesystem gehören für mich und unsere Gruppe aber auch nichtkommerzielle Sterbehilfevereine. Für diese schlagen wir klarere Regeln vor, vor allem mehr Transparenz durch Dokumentation und Rechenschaft über ihre Arbeit. Und: Man darf mit Sterbehilfe kein Geld machen dürfen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Ich sage Ihnen, warum mir die Arbeit von Sterbehilfevereinen so wichtig ist: weil es immer mehr Menschen in diesem Land gibt, die gar keine Angehörigen haben oder die kein Vertrauensverhältnis zu ihren Verwandten haben, die ganz bewusst über letzte Hilfe mit einem Arzt oder einem Verein sprechen wollen und diese gegebenenfalls um Suizidassistenz bitten. Wieso sollten wir das diesen Menschen verwehren, indem wir ihre möglichen Assistenten kriminalisieren? Wäre es nicht ethisch hochproblematisch, sterbewillige Patienten abzuweisen? Das treibt mich um.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Die geäußerte Sorge, dass der heute erlaubte assistierte Suizid den Druck erhöhe, sich umzubringen, teile ich nicht. Dafür gibt es hierzulande keine belastbaren Indizien. Dem Druck Dritter muss und kann vorgebeugt werden: durch gesellschaftliche Wachsamkeit, durch ärztliche Achtsamkeit, also durch genaues Hinsehen und genaues Hinhören. Ich habe erlebt, dass Menschen in höchster Not die bloße Option der Suizidhilfe Ängste nehmen kann, sei es vor Würdeverletzung oder vor völligem Autonomie- oder Kontrollverlust im Sterben.
Daher ist unser Weg: Beihilfe zur Selbsttötung straffrei belassen; Ja auch zu Vereinen, aber mit klareren Regeln, damit die Freiheit zur Selbstbestimmung auch am Lebensende gesichert ist.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Vielen Dank, Kai Gehring. – Nächster Redner: Michael Frieser.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4104778 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung |