Volker BeckDIE GRÜNEN - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sterben ist nie würdelos, aber die Umstände und die Versorgung, unter denen Menschen in unserem Land an schweren Krankheiten leiden oder sterben, sind es oftmals leider schon. Deshalb muss es in dieser Debatte meines Erachtens auch um die Lebensqualität im Sterben gehen, denn die Situation vieler Sterbender, die viele Menschen gesehen oder über die sie in Berichten gelesen haben, findet Ausdruck in dem breit verankerten Wunsch, man solle da doch mehr zulassen.
Im Kern der Debatte geht es um den grundgesetzlichen Auftrag an den Gesetzgeber, Freiheit und Leben der Menschen zu schützen. Artikel 2 unseres Grundgesetzes konkretisiert die Würde des Menschen darin, dass das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der Menschen, aber auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt sind. Wir haben also die Aufgabe, dem Willen des Sterbenden Rechnung zu tragen und sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Mittelpunkt zu stellen.
Das große Problem, das wir haben, besteht darin: Rechtsrahmen und Rechtswirklichkeit klaffen in unserer Gesellschaft in den Krankenzimmern, in den Hospizen und im häuslichen Bereich der Menschen leider dramatisch auseinander. Die Rechtsordnung hat längst durch Urteile des Bundesgerichtshofes klargestellt, dass passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt sind. Aber es ist nicht im Bewusstsein vieler Ärzte und Krankenhäuser, dass eigentlich jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung darstellt und sie nur durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird.
Auch am Krankenbett müssen Ärzte Patienten und ihre gesetzlichen Vertreter befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen. Sie sollten nicht einfach Apparate anbieten und medizinische Prophylaxebehandlungen, die ein Patient seit Jahrzehnten mitbringt, gedankenlos fortsetzen. Vielmehr müssen sie mit dem Patienten darüber reden: Was nützt dir in dieser konkreten Situation für deine Lebensqualität, und was ist lebensverlängernd und damit unter Umständen auch qualenverlängernd? Darüber findet oftmals kein reflektierter Prozess statt, sodass die Patienten und ihre Angehörigen keine informierte Entscheidung treffen können. Ich würde gerne eine Debatte über diesen Punkt führen. Wir müssen überlegen, wie man gesetzlich die Information stärker in den Mittelpunkt des medizinischen Auftrags der Ärzte stellt; denn hier geht es tatsächlich um den Schutz des Lebens und um den Schutz der Selbstbestimmung der Sterbenden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, die Palliativversorgung wurde in dieser Debatte immer wieder in den Vordergrund gestellt. Ich musste vor einigen Jahren in dieser Stadt die Erfahrung machen, wie es um die Palliativversorgung tatsächlich bestellt ist. Ich muss sagen: Wäre ich nicht so entscheidungserfahren, durchsetzungsstark und jung, dann wäre ich an dieser Aufgabe gescheitert. Es gibt selbst in einer Stadt wie Berlin keine verlässliche ambulante palliative Versorgung, es gibt Ansätze dazu. Wir haben auch viel Geld dafür auf den Tisch gelegt. Was Sie zum Thema ambulante Palliativversorgung vorgelegt haben, Herr Gröhe, löst die Probleme nicht. Es kann doch nicht sein, dass ein älterer Mensch, der seinen Lebenspartner oder Ehegatten zu Hause versorgen will, weil er austherapiert ist und weil sie denken: „Es ist schöner, wenn wir gemeinsam die letzten Stunden in der gewohnten Umgebung verleben können“, sich als Manager dieses Versorgungssystems bewähren muss, dass er dem standhalten muss, dass er Apothekengänge, den Besuch von Pflegediensten und Ärzten – die Fachärzte kommen noch nicht einmal – organisieren muss, damit sein Angehöriger anständig versorgt ist. Eigentlich will er sich um seinen Partner kümmern, aber er kommt gar nicht mehr dazu, das Zwischenmenschliche, das Abschiednehmen in den Mittelpunkt zu stellen, weil das in unserer Versorgung nicht vorgesehen ist. Hier müssen wir dringend etwas tun. Das Thema Palliativversorgung sollte nicht Ausrede in der jetzigen Debatte über das Strafrecht sein. Wir müssen es anpacken. Ich denke, dieses Thema können wir über alle Positionen hinweg in Angriff nehmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der LINKEN)
Ich will ein letztes Wort zum Strafrecht sagen. Ich finde, das Strafrecht muss nicht im Zentrum stehen. Wir müssen vielmehr darüber reden, ob wir wollen, dass die Beihilfe zum Suizid eine ganz normale Dienstleistung ist, die in der Gesellschaft angeboten werden kann. Ich will den Suizid und die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straflos lassen. Durch die organisierte und geschäftsmäßige Form verändert sich unsere Gesellschaft aber in einer Art und Weise, dass es dann am Ende des Lebens tatsächlich zwei Wege gibt: den normalen, bei dem man dem Tod eine Chance lässt, und den anderen, bei dem man den Weg abkürzt. Das macht Druck auf die Menschen, die sich im Sterbeprozess befinden.
Herr Kollege.
Deshalb ist es gerechtfertigt, die organisierten und geschäftsmäßigen Formen strafrechtlich zu unterbinden, ohne die Beihilfe, auch die durch Ärzte, grundsätzlich unter Strafe zu stellen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Volker Beck. – Nächste Rednerin ist Annette Widmann-Mauz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4104801 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung |