13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 3

Corinna RüfferDIE GRÜNEN - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich bin dankbar dafür, dass ich in dieser so wichtigen ethischen Debatte das Wort ergreifen darf. Es geht heute um nichts weniger als die Würde des Menschen, eine wahrhaft große Sache. Das Besondere an dieser Debatte ist – ich will es mit Oliver Tolmein formulieren –, dass wir alle einmal sterben werden und dass damit immer auch die Protagonisten der jeweiligen Positionen über Entwürfe und Möglichkeiten für den Fall sprechen, dass ihr eigenes Leben zu Ende geht oder in eine schwere Krise gerät. Die Vorstellungen darüber gehen, wenig verwunderlich, auseinander.

Unsere Aufgabe als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist es aber, zuvorderst nicht das eigene Interesse, sondern die gesamte Herausforderung und das gesamtgesellschaftliche Wohlergehen im Blick zu behalten. Vor diesem Hintergrund schauen wir uns für den Moment den Begriff „Sterbehilfe“ etwas näher an. Dem Wortlaut nach geht es darum, beim Sterben zu helfen bzw. Hilfe zu bekommen. Helfen ist ja allgemein anerkannt eine gute und respektierte Sache. Aber Helfen beim Sterben? Warum sollte das nötig sein? Warum entscheiden sich Menschen für den Tod, dafür, sich das Leben zu nehmen? Häufige Argumente sind: die Angst davor, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, abhängig zu sein von anderen Menschen, unter Schmerzen zu leiden, ein aus ihrer Sicht würdeloses Leben zu führen. Weil sie das fürchten, sprechen sich viele Leute für die Beihilfe zum Suizid aus. Ich finde, es wäre eine politisch zutiefst deprimierende Antwort auf die berechtigten Sorgen und Ängste, der organisierten Sterbehilfe das Wort zu reden. Ich finde, wir sollten eine andere Antwort geben.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht unter unerträglichen Schmerzen leiden müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht alleingelassen werden. Das ist etwas anderes, als die Angebote zu stärken, das eigene Leben zu beenden. Wir müssen daran arbeiten, dass sich unsere Vorstellungen von einem Leben in Würde erweitern. Es ist nicht unwürdig, zu vergessen, wer man ist. Es ist nicht unwürdig, nicht selbst auf die Toilette gehen zu können. Es ist nicht würdelos, gefüttert zu werden. Wir dürfen den Verlust von Fähigkeiten nicht mit dem erleichterten Weg in den Tod beantworten.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Wir sollten bedenken, welche Wirkung eine solche Diskussion bei denen hat, die die genannten Fähigkeiten nicht verloren, sondern nie gehabt haben. Bei vielen behinderten Menschen ist das so. Wir sollten uns klar darüber werden, dass wir vereinzelt nicht existieren können. Ein Leben lang sind wir abhängig von anderen Menschen, mehr oder weniger intensiv. Wir brauchen eine Unterstützung in den intimsten Lebensbereichen. Die richtige Antwort auf die Herausforderung, vor die uns diese Tatsache stellt, ist nicht der Tod. Die richtige Antwort ist, politisch die Möglichkeiten zu schaffen, in Situationen, in denen wir uns abhängig fühlen, Raum für selbstbestimmtes Leben zu schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)

Wie in vielen anderen Fällen auch ist es leichter, aus einer starken gesellschaftlichen Rolle heraus das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und die Autonomie im Tod einzufordern. Selbstbestimmung setzt schließlich voraus, dass man zwischen Alternativen wählen kann. Dem Matheprofessor wird es in der Regel leichter fallen, sich im Bedarfsfall eine geeignete Pflegesituation zu organisieren und sich frühzeitig um einen Platz im Hospiz zu bemühen, als es jemand kann, der einen weniger privilegierten Hintergrund hat. Was für den einen die „freie Wahl“ sein mag, darf auf der anderen Seite nicht den Druck erzeugen, das, was man seit einiger Zeit als „Exit-Strategie“ bezeichnet, zu wählen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Aber oft geht es auch gar nicht um die Schwerstkranken und Sterbenden, wenn es um die Sterbehilfe geht. Erschreckend häufig sind es Menschen mit psychischen Erkrankungen, vielfach solche mit Depressionen, die aus dem Leben scheiden wollen, und diese Gruppe wächst.

Ist unsere Gesellschaft wirklich so schwach, dass sie alten und kranken Menschen im Leben nicht gerecht werden kann? Gestern stand in einer Meldung:

Unsere Antwort auf diese Feststellung darf aber nicht sein, dass wir ihnen Sterbehelfer zur Seite stellen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Ansonsten würden wir das Plädoyer des ALS-Kranken Benedict Maria Mülder für „Lebenshilfe statt Sterbehilfe“ ignorieren,

(Michael Brand [CDU/CSU]: Genau!)

der viele bedenkenswerte Fragen aufwirft:

Ich sage deutlich: Bevor die organisierte Sterbehilfe am Markt akzeptiert wird, sollten wir alle Energie darauf richten, dass jeder Mensch eine Wahl hat, und damit werden wir noch lange beschäftigt sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Schmidt, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4104944
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
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