13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 3

Christian SchmidtCDU/CSU - Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied dieses Hauses, als evangelischer Christ, der wie wir alle hier Verantwortung spürt, der die Verantwortung in diesen Punkten immer im Blick hat, der weiß, dass wir alle Teil dieser Fragestellung, aber auch Teil dieser Entscheidung sind, der sich mit diesen Fragen intensiv auseinandersetzen muss und sich natürlich auch die Frage stellt: „Wie halte ich es denn selbst?“, zeigt sich mir, dass wir uns in unserer individuellen Verantwortung, aber auch in der Verantwortung, die wir kraft unseres Mandats für die gesamte Gesellschaft ausüben, selbst eine Orientierung geben müssen. Diese Orientierung kann sich nicht an den Maßstäben der Nützlichkeit ausrichten. Über die Maßstäbe müssen wir in einer gewissen Abstraktion hier intensiv und mit gegenseitigem Respekt diskutieren.

Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass der Weg zum assistierten Suizid ein Weg ist, der eine Grenze zu überschreiten versucht, die man nicht überschreiten darf. Das ist hart – auch im Hinblick auf manche Hoffnungen und Wünsche, die man für sich selbst in guten Zeiten formuliert; wir haben heute von vielen Kolleginnen und Kollegen Beispiele gehört. Aber ich glaube, angesichts der Begrenztheit unserer Möglichkeiten und Fähigkeiten, solche Dinge zu entscheiden, müssen wir dabei bleiben, dass weder gewerblich noch individuell noch ärztlich Unterstützung gegeben werden kann, wenn jemand seinem Leben ein Ende setzen will.

Nach unserem Verständnis ist der von Gott geschaffene Mensch von ihm mit einem besonderen Auftrag für die Schöpfung versehen – in Freiheit und Verantwortung. Gewisse Handlungsoptionen sind daher von vornherein bereits ausgeschlossen. Das sind all jene Handlungsschritte, die die unantastbare Würde des Menschen verletzen; wir haben heute schon sehr intensiv darüber gesprochen. Die Anerkennung der unveräußerlichen Würde des Menschen gilt unabhängig von seinen Eigenschaften oder seiner Leistungsfähigkeit, und sie gilt selbstverständlich auch für das ungeborene Leben, für den Sterbenden oder den Menschen mit Behinderung. Sie ist nicht differenzierbar. Unsere Bemühungen müssen daher darauf abzielen, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, in diesem Rahmen zu handeln. Hospizversorgung und Palliativmedizin sind genannt worden. Ja, sie werden letztendlich nicht in jeder Situation jedem helfen können, erträglich dem Ende entgegenzugehen. Ich mache meine Haltung aber an einem Zuspruch fest, den ich vor kurzem bei einer Diskussion zu diesem Thema von einer pensionierten Krankenschwester, 83 Jahre alt, agil und fit, erhalten habe. Sie sagte: Wissen Sie, ich habe mich für die Hospizbewegung engagiert, und ich mache Sterbebegleitung. Ich darf Ihnen versichern, eine gute Palliativbetreuung, die auch Schmerzen lindert, soweit sie Schmerzen lindern kann, gibt mehr als medizinische Unterstützung; sie gibt auch geistige und geistliche Orientierung. – Das hat mich sehr stark beeindruckt. Diese Krankenschwester hat mich ermutigt, nicht den Weg zu gehen, die Sterbehilfe, wie es gerne heißt, zu unterstützen.

Der gedankliche Ansatz von der Selbstbestimmung des Menschen hat ja zwei Ebenen: Die eine ist die ethisch-christliche. Römer 14 – unser keiner lebt sich selber, unser keiner stirbt sich selber – wurde ja heute schon zitiert. Die andere Ebene bei der Frage nach der Selbstbestimmung ist, ob Selbstbestimmung, die Begleitung und Hilfe gebraucht, eigentlich noch Selbstbestimmung ist oder eine solche Form von Selbstbestimmung nicht dazu tendiert, in einen gesellschaftlichen Rahmen und in eine Erwartungshaltung gestellt zu werden, wodurch eigentlich mehr das beantwortet wird, was Teile der Gesellschaft vom Einzelnen fordern mögen. Meine Vorrednerin hat das sehr treffend und für mich voll zustimmungsfähig ausformuliert. Ich glaube, das sind die entscheidenden beiden Ebenen. Beide geben uns die Antwort, dass wir das Zur-Last-Fallen an die Gesellschaft richten müssen und dass die Gesellschaft die Last auf sich nehmen muss, dem Sterbenden all das zu geben, was sie geben kann. Das ist aber nicht, Gift zu reichen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Sabine Dittmar, SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4104952
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zum Thema: Sterbebegleitung
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