13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 4

Matthäus StreblCDU/CSU - Langzeitarbeitslosigkeit

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der Fraktion Die Linke zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen lag im Sommer dieses Jahres bei 37 Prozent. Das sind – wir haben es vorhin schon gehört – 1 Million Menschen. Wir sprechen also über eine nicht gerade geringe Anzahl von Menschen, die über einen längeren Zeitraum Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Meine Damen und Herren, die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ist keine homogene Gruppe, und sie umfasst Menschen mit den unterschiedlichsten Lebensgeschichten und auch Hemmnissen. Besonderes Risiko, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen zu sein, besteht für ältere Menschen, für Alleinerziehende, für gering qualifizierte Arbeitnehmer und für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Hervorheben möchte ich schon, dass sich die Große Koalition, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der Problematik widmet, gleichwohl mit anderen Ideen, als die Fraktion Die Linke es vorschlägt. Natürlich kann man in der Opposition leicht kostenwirksame Programme fordern;

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die SPD in der Vergangenheit auch gemacht!)

man muss ja keine gerechten Finanzen gewährleisten. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat vor kurzem bei uns im Ausschuss ihr Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt. Ihr Konzept befasst sich genau mit den eben genannten Personengruppen.

Lassen Sie mich auf einige Vorschläge aus dem Antrag der Linken eingehen:

Sie wollen die Rechtsposition von Erwerbslosen stärken. Hierfür sehe ich überhaupt keinen Bedarf; denn Bezieher von Arbeitslosengeld II haben schon verschiedene Möglichkeiten, ihre Beschwerden und Wünsche zu artikulieren. Zunächst haben sie die Möglichkeit, sowohl mit ihrem Vermittler als auch mit dessen Teamleiter und dem Standortleiter ihre Problematik zu besprechen. Zusätzlich können die Leistungsbezieher eine Dienstaufsichtsbeschwerde als auch einen Widerspruch einlegen. Letztendlich steht ihnen auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen.

Außerdem lehne ich den von der Fraktion Die Linke geforderten Rechtsanspruch auf Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen entschieden ab. Bei dem Anspruch auf Weiterbildung handelt es sich um eine Ermessensleistung; das heißt, der jeweilige Vermittler im Jobcenter prüft, ob die Voraussetzungen für eine Weiterbildung vorliegen.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Oder ob noch Geld da ist! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Nach Kassenlage!)

Nicht jede Weiterbildung, werte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, ist sinnvoll, insbesondere wenn kein Bedarf in der betroffenen Region auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist. Sie dürfen mir glauben, dass ich mich bei mir zu Hause im Wahlkreis des Öfteren im Jobcenter nach diesbezüglichen Möglichkeiten erkundigt habe.

Wie nicht anders erwartet, enthält der Antrag der Fraktion Die Linke natürlich auch die Absicht, Sanktionen im Arbeitslosengeld II abzuschaffen. Zu diesem Thema haben wir uns ja bereits in diesem Sommer ausführlich ausgetauscht. Auch der Petitionsausschuss hat sich, wie ich weiß, mit diesem Thema befasst. Meine Position hat sich seitdem nicht geändert. Ich halte Sanktionen für eine notwendige Konsequenz. Wenn Leistungsbezieher sich ihren Mitwirkungspflichten und Meldeterminen entziehen, dann müssen Sanktionen greifen. Davon bin ich zutiefst überzeugt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was denken denn die vielen Menschen draußen, die tagtäglich zur Arbeit gehen, von der Politik, wenn ein solches Verhalten keine Konsequenzen nach sich ziehen würde? Ansonsten könnten wir ja gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland einführen, und das wollen wir doch nicht.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist doch anders!)

Mir ist durchaus bewusst, dass Langzeitarbeitslosigkeit sowohl individuelle wie auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat. Gesamtgesellschaftliche Folgen sind: Verlust von Steuern und Sozialabgaben, Kosten für Arbeitslosengeld II und verringerte Kaufkraft. Für den einzelnen Betroffenen sind insbesondere die Entwertung von Qualifizierungen und erhebliche finanzielle Einbußen die größten Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit. Aus diesem Grund befürworte ich auch den gesetzlich verankerten Grundsatz des Förderns von Leistungsbeziehern.

Zweifelsfrei werden Langzeitarbeitslose von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter unterstützt. Diese leisten bereits jetzt hervorragende Arbeit.

(Beifall der Abg. Antje Lezius [CDU/CSU])

Ich bin allerdings weiterhin der Überzeugung, dass auch von den Langzeitarbeitslosen Eigeninitiative gefordert werden kann und auch gefordert werden muss. Dazu gehören eben auch die Grundsätze des Förderns und Forderns; denn die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden von der Allgemeinheit finanziert. Die Koalition unterstützt das Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und lehnt daher den Antrag der Fraktion Die Linke ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir hatten gerade die erste Lesung!)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4105185
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Langzeitarbeitslosigkeit
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