13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 21

Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Mietrecht

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Zustandekommen des Kabinettsentwurfs zur Einführung einer Mietpreisbremse, über den wir jetzt reden, war ein wirklich langer und auch steiniger Weg, den wir zurückgelegt haben. Das merken wir auch an den Schlagzeilen, die wir heute überall lesen können. Nach einer Studie im Auftrag der Grünen haben viele Vermieter diese Zeit genutzt, um die Mieten gerade in großen Städten, in Ballungsgebieten noch einmal zu erhöhen. Ich persönlich finde das schade. Der Justizminister ist leider nicht mehr da; sonst hätte ich es ihm noch einmal gesagt. Wenn Sie die Fraktionen rechtzeitig eingebunden hätten, wenn wir uns rechtzeitig abgestimmt hätten, dann wären wir wesentlich schneller gewesen und dann wären uns diese Schlagzeilen vielleicht erspart geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Herr Luczak, wenn Sie nicht den ganzen Tag immer nur blöde Pressemitteilungen geschrieben hätten, wäre das auch schneller gegangen!)

Aber man muss sagen: Wir haben die Zeit natürlich genutzt,

(Sören Bartol [SPD]: Ja, Sie haben die Zeit für sich genutzt! Unverschämtheit!)

und zwar gut, weil wir in den Referentenentwurf viele Verbesserungen noch haben einfügen können,

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie haben sie verzögert und blockiert zum Schaden der Mieterinnen und Mieter in Deutschland!)

die sich im Kabinettsentwurf, über den wir jetzt sprechen, wiederfinden.

Ich will am Anfang sehr klar und deutlich betonen: Die Union steht zur Mietpreisbremse. Wir wollen nicht, dass Menschen und insbesondere junge Familien aus ihren angestammten Kiezen verdrängt werden. Deswegen sagen wir: Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, das in der Tat kurzfristig Abhilfe schaffen kann. Für uns als Union war aber auch immer klar, dass wir, wenn wir nachhaltig etwas gegen steigende Mieten machen wollen, wenn wir den Menschen nachhaltig helfen wollen, etwas für den Wohnungsneubau tun müssen, gegen die Ursachen des Mietpreisanstiegs angehen müssen und nicht nur an dessen Symptomen herumdoktern dürfen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie doch in Berlin Wohnungsneubau! Das schaffen Sie doch auch nicht!)

Das zentrale Anliegen der Union war immer, zu sagen: Die Mietpreisbremse darf keine Investitionsbremse werden. Das haben wir mit dem Kabinettsentwurf erreicht. Die Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Alle Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2014 – das ist das Datum des Kabinettsentwurfs – erstmals genutzt und vermietet werden, fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Das ist gut, weil es somit Planungs- und Investitionssicherheit für all diejenigen gibt, die Geld in die Hand nehmen wollen, die in den Wohnungsneubau investieren wollen. Damit haben wir gegenüber dem Referentenentwurf einen großen Fortschritt erreicht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Uns interessiert: Für wen?)

Im Zusammenhang mit Planungs- und Investitionssicherheit ist ein zweiter Punkt ganz wichtig: Dieser Gesetzentwurf sieht eine klare zeitliche Befristung vor; bis zum 31. Dezember 2020 können die Länder von der Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen. Ich will das betonen: einmalig Gebrauch machen. Nach dem Referentenentwurf wäre es noch möglich gewesen, davon mehrmals Gebrauch zu machen. Man hätte dann eine Mietpreisbremse nach der anderen schalten können. Solche Kettenmietpreisbremsen sind nach dem Kabinettsentwurf nicht mehr möglich. Damit haben wir eine klare Perspektive, wann mit der Mietpreisbremse Schluss ist. Auch das ist ein Beitrag dazu, dass es Planungs- und Investitionssicherheit gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben in dieser Zeit weitere Dinge erreicht – das ist schon angesprochen worden –, zum Beispiel was die örtliche Abgrenzung der Mietpreisbremse anbelangt. Im jetzigen Gesetzestext sind klare, objektive und nachprüfbare Kriterien enthalten, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt; und das ist gut so, dass wir das haben. Das war auch notwendig, weil die Länder mit solchen Ermächtigungsgrundlagen – das hat die Vergangenheit gezeigt – sehr freihändig umgegangen sind. Man muss sich das immer wieder vor Augen halten: Die Mietpreisbremse ist ein gravierender Eingriff in die Rechte der Eigentümer. Ein solcher Eingriff muss verfassungsrechtlich sauber begründet werden. Deswegen war es notwendig, dass wir diese Kriterien im Gesetzestext formuliert haben.

Ich muss an dieser Stelle aber auch sagen: Wenn man sich die Bezugspunkte dieser Kriterien genau anschaut, erkennt man, dass wir sie noch einmal prüfen sollten. Wenn von Leerstand, von Mietbelastung, von Mietanstieg gesprochen wird, dann wird immer auf den Bundesdurchschnitt Bezug genommen. Wir reden hier aber gerade von angespannten Wohnungsmärkten, von großen Städten, von Ballungszentren. Insofern, glaube ich, müssen wir schon schauen, ob es eigentlich ein sachgerechter Maßstab ist, auf den Bundesdurchschnitt abzustellen, oder ob es nicht viel besser wäre, auch regionale, lokale Gesichtspunkte heranzuziehen und den Gesetzestext daran zu orientieren. Das scheint mir hier der sachgerechtere Maßstab zu sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben den Ländern hier eine qualifizierte Begründungspflicht auferlegt. Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wieso in einem bestimmten Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Das ist erst einmal gut. Wir haben aber einen zweiten Punkt in die qualifizierte Begründungspflicht mit hineingenommen: Die Ländern müssen zukünftig genau darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um gegen die Wohnungsknappheit etwas zu tun, um Abhilfe zu schaffen. Da sind die Länder und die Kommunen ganz klar in der Pflicht. Zu der Vorstellung des einen oder anderen, wonach es ausreicht, wenn die Länder sagen: „Uns schwebt vor, hier eigentlich überhaupt nichts zu tun“, muss ich sagen: Das reicht in keiner Weise aus. Wir erwarten von den Ländern, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und dass sie konkrete Maßnahmen ergreifen, dass sie mehr für den Wohnungsneubau tun, um damit den Mietern in den betroffenen Gebieten zu helfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Stellungnahme des Bundesrates ärgert mich schon ein bisschen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist gut!)

Sie besagt nämlich im Prinzip: Alles das, was wir in den letzten Wochen und Monaten erreicht haben, soll wieder auf null zurückgesetzt werden. Da müssen sich die Länder auch an die eigene Nase fassen. Die Grunderwerbsteuer wird ständig erhöht. 2015 wollen Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent anheben; in Schleswig-Holstein liegt sie schon bei 6,5 Prozent. Die Kommunen erhöhen die Grundsteuer. Das Volumen aus Grunderwerbsteuer und Grundsteuer ist in den letzten vier Jahren um 25 Prozent gestiegen. Meine Damen und Herren, wer bezahlt das denn? Natürlich sind das letztendlich die Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Das ist also eine vom Staat verursachte Mehrbelastung der Mieter. Die Welt hat vor ein paar Tagen getitelt „Wie der Staat die Mieter schröpft“ – und das nicht ganz zu Unrecht. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir über steigende Mieten sprechen. Auch die Länder sind hier in der Pflicht. Man darf nicht immer nur auf den Bund schauen. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt, der mich dabei ärgert: Wir reden hier immer von Mieten. Wenn man die Grunderwerbsteuer so stark erhöht, erschwert das natürlich auch die Eigentumsbildung. Es sollte doch eigentlich unser politisches Ziel sein, gerade jungen Familien zu ermöglichen, zu einem kleinen Eigenheim zu kommen. Wer nämlich im Eigentum wohnt, braucht hinterher keine Miete mehr zu zahlen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte noch zwei Punkte aufgreifen, die mir für das weitere parlamentarische Verfahren wichtig sind. Das ist zum einen die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Da ist die Frage – darauf wurde schon hingewiesen –: Wie bekommen wir es hin, dass sie sich klar und rechtssicher bestimmen lässt?

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist heute schon rechtssicher!)

Das ist etwas, was nicht nur für die Vermieter entscheidend ist. Es ist natürlich für beide Parteien, für den Mieter wie für den Vermieter, wichtig, klar und zuverlässig sagen zu können, was die zulässige Miete ist.

Der einzige Maßstab, der da sachgerecht ist, ist der Mietspiegel. Da befinden wir uns übrigens auch in Übereinstimmung mit dem Deutschen Mieterbund. Der sagt ganz genauso: Wir brauchen hier irgendeine Form der Verknüpfung, sodass wir auf den Mietspiegel rekurrieren können. Nur über die Verknüpfung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel erreichen wir das notwendige Maß an Rechtssicherheit. – Ich bin zwar Anwalt, will aber trotzdem nicht, dass wir die Menschen zu den Gerichten treiben. Eine solche Belastung für das Mietverhältnis ganz zu seinem Beginn will ich nicht. Deswegen brauchen wir Rechtssicherheit an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte am Ende der Rede einen letzten Punkt ansprechen, und dabei geht es um die Makler. Ich habe gerade auf den Bundesrat geschimpft. An der Stelle hat er aber recht gehabt. Er hat nämlich gesagt: Wir müssen beim Bestellerprinzip nachbessern. – Im Koalitionsvertrag haben wir sehr klar formuliert: Wer bestellt, bezahlt. – Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Wir haben aber immer Wert darauf gelegt, dass es sich um ein echtes, um ein marktwirtschaftliches Bestellerprinzip handeln muss, das ermöglicht, dass beide Parteien, Vermieter wie Mieter, als Besteller, als Auftraggeber auftreten.

Herr Kollege Luczak, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme sehr gern zum Schluss. – Das ist im Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Ich glaube, da müssen wir rangehen. Die Makler haben es ein bisschen schwer. Sie sind von ihrem Berufsbild her unbeliebt; da haben sie etwas mit Politikern gemeinsam. Aber, ich glaube, wir dürfen sie da nicht im Regen stehen lassen.

Ich glaube, dass uns ein ordentlicher Gesetzentwurf vorliegt. Aber auch hier gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist. – Auch wenn der eine oder andere meint, hier werde kein Komma mehr geändert, bin ich mir sicher, dass es noch einige Veränderungen geben wird. Am Schluss werden wir dann ein sehr gutes Gesetz haben, das beiden Parteien, Vermietern und Mietern, eine gute Grundlage für ihre Zusammenarbeit gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch einmal bitten, sich an die Redezeiten zu halten. Der Kollege hat fast eine Minute überzogen. Wir haben jetzt schon eine Überziehung von 45 Minuten. Sie wissen, wir haben eine lange Tagesordnung. Deswegen meine ganz herzliche Bitte, sich wirklich an die vorgegebene Zeit zu halten.

Als nächster Redner spricht Christian Kühn.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4105335
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Mietrecht
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