Dirk WieseSPD - Mietrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist Streik und keiner geht hin – so erging es nämlich dem Maklerverband. Nicht einmal die eigenen Makler konnten in den letzten Wochen mobilisiert werden. Allein 65 Prozent der Angeschriebenen enthielten sich. Vielleicht sollte der Maklerverband, der zu dem Streik aufgerufen hatte, einmal Nachhilfe bei der GDL nehmen.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Doch was war der Grund für den geplanten Streik? Es war die Ablehnung eines Grundprinzips der sozialen Marktwirtschaft, das da lautet: Wer die Leistung bestellt, der zahlt diese auch. Das ist ein natürliches Grundprinzip der Wirtschaft, das wir in unserem heute vorgelegten Gesetzentwurf durch die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht verankert haben, einem Gesetzentwurf, der ursprünglich – das wollen wir anmerken – auf einen Vorschlag der SPD-regierten Bundesländer im Bundesrat zurückgeht und von uns, insbesondere meinem Kollegen Sören Bartol, in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt werden konnte.
(Beifall bei der SPD)
Darum heißt es ab heute auch für Wohnungsmakler: Herzlich willkommen in der sozialen Marktwirtschaft!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt es aber auch für Herrn Maas!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Maklerin und jeder Makler kann auch zukünftig gutes Geld verdienen. Aber sie bekommen ihr Geld nicht mehr automatisch von den Mieterinnen und Mietern, sondern von demjenigen, der sie beauftragt. Und wenn Makler jetzt mit der Marktwirtschaft konfrontiert werden, dann wird auch ihre Leistung transparenter; denn jeder Auftraggeber kann konkret sehen, was der Makler für sie macht, und das ist gut so. Das Bestellerprinzip – das möchte ich anmerken – greift weder in die Vertragsfreiheit ein noch belastet es eine ganze Branche unsachgemäß, weil das Grundprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ allgemein anerkannt ist. Außerdem kann man heute nicht von einer wirklichen Vertragsfreiheit sprechen; denn der Mietsuchende hat oft aufgrund der Verknappung auf dem Wohnungsmarkt kaum Ausweichmöglichkeiten. Weiterhin ist es wahrscheinlich, dass Mieter bei der Wohnungssuche aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zunehmend selbst einen Makler einschalten werden, was zu neuen Verdienstmöglichkeiten für diese Branche führen kann.
Mit zwei weiteren Gerüchten bzw. Fehlinformationen, die durchaus gezielt verbreitet werden, möchte ich hier und heute auch noch aufräumen. Herr Kollege Luczak, hören Sie einmal gut zu; denn dann können wir das Struck’sche Gesetz außer Acht lassen. Passen Sie also jetzt auf, dann sind Ihre Bedenken ausgeräumt.
Erstens. Entgegen den geäußerten Befürchtungen können selbstverständlich auch Wohnungssuchende einen Makler beauftragen, müssen ihn dann allerdings selbst bezahlen. Für den die Wohnungsvermittlung betreffenden Maklervertrag ist künftig die Textform vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang neue gesetzliche Form soll sowohl dem Wohnungssuchenden als auch dem Vermieter noch einmal vor Augen führen, dass er einen rechtsverbindlichen Vertrag schließt und deshalb bei erfolgreicher Vermittlung oder erfolgreichem Nachweis eine Vergütung fällig werden kann.
Zweitens. Sehr wohl kann der Makler einem Wohnungssuchenden auch eine Wohnung aus seinem Bestand vermitteln. Entgegen den Aussagen vieler Makler ist die Wohnung nach einem Vermittlungsversuch natürlich nicht verbrannt. Allerdings kann der Makler die Kosten dann nicht mehr dem Mieter in Rechnung stellen. Die Kosten des Maklers hat in einem solchen Fall der Vermieter zu tragen, und das ist richtig.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Christian Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Denn derzeit – um das anzumerken – haben die Mietsuchenden meist keine andere Wahl, als die Maklerkosten zu übernehmen, wenn sie eine Wohnung finden wollen. Der Schutz des Schwächeren in diesem Verhältnis ist uns als SPD ein wichtiges Anliegen. Deshalb führen wir ein Prinzip ein, welches im Wirtschaftsleben völlig selbstverständlich ist. Damit machen wir Schluss mit einer Politik auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter. Das machen wir zügig, trotz der Äußerungen von Herr Luczak.
Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Es handelt sich um einen guten Gesetzentwurf, um gute und richtige Änderungen im Bereich der Wohnungsvermittlung. Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf als Große Koalition für mehr Transparenz und verteilen die Kosten gerecht. Das kann sich sehen lassen.
Frau Lay, eines noch zu Ihrer Anmerkung, die Sie vorhin in Sachen Staffelmietverträge gemacht haben. Mein Professor hat im ersten Semester einmal gesagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. – Vielleicht können Sie diesen Rechtsirrtum zukünftig nicht mehr vortragen. Was Sie gesagt haben, war einfach falsch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja ein toller Witz!)
Ich mache an dieser Stelle einen Punkt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Als nächste Rednerin hat die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4105352 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Mietrecht |