13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 21

Sylvia JörrißenCDU/CSU - Mietrecht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Maas, schön, dass Sie wieder da sind. Ich möchte Ihnen jetzt nämlich für diesen Gesetzentwurf danken, über den ich mich sehr gefreut habe, weil er deutlich besser ist als der erste Entwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Durchlöcherter!)

Mit diesem Gesetzentwurf werden Wohnungssuchende zukünftig vor überzogenen Mieten geschützt. Dem Vorgehen, dass Eigentümer ihre Eigentumsrechte quasi missbrauchen und die angespannte Marktlage ausnutzen, um Mietpreisforderungen zu stellen, die weit über das ortsübliche Normalmaß hinausgehen, wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Mit diesem Gesetzentwurf ist ein schwieriger Spagat gelungen, einerseits kurzfristig die Symptome auf den angespannten Märkten zu lindern und andererseits langfristig die Investitionsbereitschaft bei Neubau nicht zu verhindern.

In einem Punkt sind wir uns hier, denke ich, alle einig: Die Mietpreisbremse lindert nur die Symptome. Man könnte sie als Schmerztablette bezeichnen. Was nützt eine einzige Wohnung, auch wenn sie mietpreisgedeckelt ist, wenn fünf Menschen in ihr wohnen möchten? Am Ende kann nur einer den Zuschlag bekommen, und das ist in den allermeisten Fällen der Zahlungskräftigste.

Die Ursache für den Wohnungsmangel wird nur durch den Bau neuer Wohnungen behoben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Neubaumaßnahmen komplett aus diesem Gesetzesvorhaben ausgenommen sind. Gleichzeitig ist es wichtig, dass dort, wo die Mietpreisbremse gelten soll, die Länder und Kommunen verpflichtet werden, einen Maßnahmenkatalog aufzustellen, wie dem Wohnungsengpass begegnet werden soll.

Ich möchte eine andere Überlegung ins Spiel bringen. Durch eine steuerliche Förderung in Form einer Sonderabschreibung ausschließlich im Geltungsbereich der Mietpreisbremse könnte Wohnungsneubau gezielt dort, wo er benötigt wird, gefördert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie haben doch das Finanzministerium! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum machen Sie nichts?)

Lassen Sie mich auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Mit der Mietpreisbremse greifen wir massiv in das marktwirtschaftliche Prinzip und in die Eigentumsrechte ein. Dessen bin ich mir bewusst. Dennoch halte ich es an einigen Stellen für richtig und erforderlich. Die Entscheidung, wo die Mietpreisbremse gelten soll, überlassen wir den Ländern, weil diese näher an den Märkten dran sind. Aber wir übertragen den Ländern damit auch eine große Verantwortung, und wir müssen an dieser Stelle einen willkürlichen Einsatz verhindern. Deshalb ist es richtig, dass im Gesetz Kriterien festgelegt werden, und zwar die richtigen und konkrete Kriterien, die diesen Eingriff in die Eigentumsrechte und in den Markt rechtfertigen.

Ich habe den Gesetzentwurf jetzt in vielen Punkten gelobt. Ich frage mich aber auch: Wie funktioniert das Ganze in der Praxis?

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das funktioniert gar nicht! Die Frage ist gut!)

Woher weiß der Mieter, wie hoch die ortsübliche Miete ist? Woher weiß der Mieter, wann sich ein Vermieter gesetzeswidrig verhält? Um hier ein Stück weit mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sollten wir das Bestehen der Mietpreisbremse an einen qualifizierten Mietspiegel knüpfen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ansonsten wären teure Gutachten die Folge, und das Gesetz würde sich zu einem Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte entwickeln.

Ich möchte am Ende noch kurz zu einem anderen Aspekt kommen, nämlich zur Stärkung des Bestellerprinzips in der Wohnungsvermittlung. Grundsätzlich begrüße ich das marktwirtschaftliche Prinzip „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie“; denn es ist richtig. Es soll auf jeden Fall auch bei der Wohnungsvermittlung gelten. Aber auch hier müssen wir uns die Frage stellen: Wie würde sich der jetzige Wortlaut des Gesetzentwurfes in der Praxis auswirken?

Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Ich als neue Abgeordnete bin im letzten Jahr in Berlin auf Wohnungssuche gewesen. Ich habe einen Makler eingeschaltet und ihn beauftragt, mir Wohnungen anzubieten, wissend und bereit, dafür eine Courtage zu zahlen. In Zukunft kann der Makler mir nur dann eine Wohnung provisionspflichtig anbieten, wenn er diese explizit für meinen Suchauftrag in Auftrag genommen hat. Die Wohnung, die er eine Woche zuvor für den Suchauftrag meiner ebenfalls neuen Kollegin in Auftrag genommen hat, wäre für mich schon nicht mehr courtagepflichtig. Herr Wiese, es stimmt nicht, dass dann der Vermieter die Courtage zu zahlen hat; denn er hat dem Makler diese Wohnung ja nur im Hinblick auf den Suchauftrag übergeben. Das heißt, der Makler müsste umsonst arbeiten – das kann nicht einmal den Linken gefallen –, oder er würde mir die Wohnung gar nicht mehr anbieten; dann sind am Ende doch wieder die Suchenden die Leidtragenden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dirk Wiese [SPD]: Ich erkläre Ihnen gerne, wie es in der Praxis aussieht!)

Alles in allem beinhaltet der Gesetzentwurf viele gute Ansätze, und er bietet eine gute Arbeitsgrundlage. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4105475
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Mietrecht
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