13.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 8

Markus KoobCDU/CSU - Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich möchte diese Rede mit uns allen bekannten Worten beginnen:

Liebe Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, selbstverständlich besitzen Kinder und Jugendliche ebenfalls diese Rechte; ja, gerade sie besitzen diese Rechte. Ich gebe Ihnen recht, dass Kinder aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit eine ganz eigene Intensität der Erwachsenenrechte besitzen. Allerdings ist dies mit allen bestehenden Gesetzen in Deutschland möglich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es bedarf daher in meinen Augen keiner zusätzlichen gesetzlichen Präzisierung. Ansonsten könnten demnächst auch Rentner, Menschen mit Migrationshintergrund, Männer oder Frauen explizit ein Grundrecht im Grundgesetz verlangen, obwohl die Grundrechte sowieso für jeden Menschen gelten.

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ja überhaupt keine Ahnung!)

Ich glaube, diese Aufgabe hat eine Verfassung nicht. Eine Verfassung ist dazu da, um grundsätzliche Zwecke zu regeln, nicht dazu, Regelungen für alle möglichen spezifischen Lebenslagen zu treffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Entschuldigen Sie diese Deutlichkeit. Aber nachdem ich bei Ihrem Antrag zunächst ein durchaus positives Gefühl hatte, muss ich nun sagen, dass ich damit folgendes Grundproblem habe: Er ist zwar gut geschrieben, aber leider nicht inhaltlich, sondern stilistisch.

(Lachen der Abg. Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Glauben Sie denn, dass nur, wenn Kinder wählen gehen dürfen, gute Entscheidungen für Kinder getroffen werden können?

(Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind 16-Jährige Kinder?)

Sie, die Sie Tag für Tag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sitzen, widmen sich die ganze Zeit den Belangen von Kindern und Jugendlichen. Haben Sie denn kein Vertrauen in Ihre eigene politische Arbeit? Haben Sie kein Vertrauen, dass wir die Kinder und Jugendlichen gemeinsam politisch gut vertreten können?

(Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rentenpaket!)

Kinder und Jugendliche können bereits heute auf bestimmten Feldern partizipieren und sich engagieren. Gerade wir als Parteimitglieder müssen doch wissen und anerkennen, dass sich rund 200 000 Mitglieder in unseren Jugendorganisationen engagiert an der gesellschaftlichen Entwicklung beteiligen,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und das bereits ab 14 Jahren. Ich darf an dieser Stelle sagen: Dass ich heute überhaupt hier stehe, liegt auch daran, dass ich mich in unsere Jugendorganisation, die Junge Union, die größte politische Jugendorganisation in diesem Land, einbringen konnte.

245 000 organisierte Mitglieder in den Jugendfeuerwehren und 113 000 Rotkreuz-Mitglieder sind ebenfalls gesellschaftlich umfassend engagiert. Ich finde daher nicht, dass es für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen neuer Gesetze bedarf. Es scheint ja, wenn man die Jugendorganisationen von Gewerkschaften, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Schülerverbände und andere sieht, auch ohne zu funktionieren. Aber auch Sport- oder Schützenvereine laden zur demokratischen Partizipation ein. Meiner Ansicht nach ist der Handlungsbedarf daher eher gering.

Die U-18-Wahl, parallel zur letzten Bundestagswahl, hat gezeigt, dass unter 18-Jährige zwar in der Lage sind, zu wählen. Studien haben aber belegt, dass Unterschiede im Wissen und Verständnis von Politik zwischen 16-Jährigen und 18-Jährigen bestehen. So sind auch erst 18-Jährige voll geschäfts- und deliktfähig. Wählen, ohne die volle Geschäftsfähigkeit innezuhaben, bedeutet in meinen Augen ein Rechte-Pflichten-Ungleichgewicht. Für die CDU/CSU ist die Volljährigkeit das geeignete Alter, sowohl das Recht als auch die Pflicht, also die Tragweite in vollem Umfang, wahrnehmen zu können. Allerdings habe ich auch eine kleine Vermutung, warum Sie sich für eine Herabsetzung des Wahlalters einsetzen, wenn ich mir die Ergebnisse der vergangenen U-18-Wahlen anschaue – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

(Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie billig! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Jetzt wissen wir auch, warum Sie das nicht wollen!)

Warum glauben Sie eigentlich an Kinder, aber nicht an Erwachsene, die diese Kinder erziehen? Sie glauben nicht an Eltern, dass diese ihren Kindern bei wichtigen Entscheidungen der öffentlichen Hand Gehör gegenüber Dritten verschaffen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie glauben offenbar auch nicht an die Lehrerinnen und Lehrer, da Sie annehmen, dass diese nicht bereits ohne gesetzliche Regelung Demokratie und sowohl schulische als auch gesellschaftliche Partizipation in den Schulen vermitteln würden.

Sie glauben auch nicht an die Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land, da Sie der kuriosen Annahme sind, dass diese keine Teilhabekonzepte für ihre Schützlinge entwickelt haben. Sie glauben offenbar vielmehr an die Existenz autoritärer Strukturen in den Kitas, in den Schulen und zu Hause. Ihr Menschenbild verwirrt mich.

(Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ach!)

Ich möchte betonen, dass sowohl ich als auch die CDU/CSU-Fraktion an die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land glauben. Ich möchte ihnen für ihr Engagement und ihre Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche ganz herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Einer unserer ureigenen familienpolitischen Schwerpunkte ist es, gute Politik für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu gestalten. Die CDU/CSU-Fraktion hat in den vergangenen Jahren vieles für die Kinder und Jugendlichen in diesem Staat getan.

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Das stimmt! Durch das Kinderschutzgesetz!)

Durch Elterngeld und Elterngeld Plus haben wir geholfen, die Familien finanziell zu stabilisieren, was den Kindern nicht nur beim Zeitmanagement zugutekommt.

(Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden aber nicht über Familien! Wir reden über Kinder und Jugendliche!)

Darüber hinaus haben wir die Betreuung des Kindes durch beide Elternteile gefördert. Das ist ein Fortschritt, auch und gerade für Kinder und Jugendliche.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Betreuungsausbau, in den der Bund trotz Länderverantwortung bereits über 6 Milliarden Euro investiert hat, verbesserte die wirtschaftliche Situation für sehr viele Familien in Deutschland, da er es den Müttern und Vätern ermöglichte, ihre Arbeit zumindest in Teilzeit wieder aufzunehmen. Kinder und Jugendliche profitieren in besonderem Maße davon. Nicht nur, dass durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt mehr Kinder geboren werden, als es ohne Betreuung der Fall gewesen wäre, auch materielle Wünsche können durch die Arbeit beider Elternteile besser erfüllt werden.

Nun wird sich die CDU/CSU-Fraktion in den nächsten Jahren nicht zurücklehnen. Wir als Koalition werden weitere wichtige Belange der Kinder und Jugendlichen im Auge behalten. Dazu gehört auch der Demografie- Check, auf den sich SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag verständigt haben. Im Gegensatz zu Ihnen von Bündnis 90/Die Grünen glauben wir schon, dass wir hier ein wirkungsvolles Mittel haben, mit dem wir die Partizipation von Jugendlichen in den nächsten Jahren deutlich stärken können.

Mit diesem Vorhaben sollen künftige Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen dahin gehend überprüft werden, welche Auswirkungen sie für die Jugend und darauffolgende Generationen haben. Damit soll das Bewusstsein für gesellschaftliche Nachhaltigkeit geschärft werden. Gerade wenn die bis 20-Jährigen nur noch einen kleiner werdenden Teil der Bevölkerung ausmachen, ist es wichtig, für die Belange der künftigen Generationen einzutreten. Um dieses Problem wissen wir. Daher werden wir dem vorbeugen.

Die schwarze Null im Haushalt ist ein weiteres Projekt, um die Jugend nicht ihrer Zukunftschancen zu berauben. Durch die schwarze Null heute, die die CDU/CSU-Fraktion täglich verteidigt, und durch die Rückführung der Schulden in den nächsten Jahren schaffen wir Haushaltsspielräume für die künftigen Generationen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das ist gut so!)

Knapp 10 Prozent des Bundeshaushaltes fließen lediglich zum Bedienen der Zinsen jährlich in die Bundesschuld. Sparen sollte nie ein Selbstzweck sein. Unser Zweck aber ist die Zukunftssicherung aller Menschen in Deutschland, der jetzt lebenden und aller in der Zukunft geborenen.

Uns allen liegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen.

(Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das merkt man aber nicht!)

Dennoch sollte über diese Sache rational gesprochen werden. Ist eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz notwendig, um in der Alltagsrealität Kinder zu schützen? Nein, weil sie durch das Grundgesetz bereits geschützt werden.

Ja, auch ich möchte den Kindern und Jugendlichen in einer immer älter werdenden Gesellschaft Gehör verschaffen. Aber das geht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch tägliche harte pragmatische Arbeit für Kinder und Jugendliche, wie es die CDU/CSU seit 2005 in der Bundesregierung macht.

Ich erlaube mir an dieser Stelle eine abschließende Bemerkung zu den Vorschlägen, die Sie in Bezug auf die Verankerung von Rechten von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene machen. Ich selbst bin Kommunalpolitiker, und ich vermute, dass viele von Ihnen das auch sind. Kommunalpolitiker leiden in den letzten Jahren darunter, dass viele Vorgaben von Bund und Ländern nach unten gedrückt werden, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die entsprechenden Rahmenbedingungen vor Ort gegeben sind.

Bei dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Bauleitplanungen, bei allen möglichen Gesetzen und Vorhaben berücksichtigt werden, lassen Sie außer Acht – ich selbst bin, wie gesagt, Stadtverordneter –, dass wir selber von vornherein ein Interesse daran haben, wenn wir ein neues Wohnbaugebiet entwickeln, zu schauen: Gibt es tatsächlich Spielplätze? Haben wir Schulen? Haben wir Betreuungseinrichtungen?

(Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie werden nicht gefragt! Darum geht es doch! Sie werden nicht beteiligt!)

– Natürlich werden sie beteiligt, und der beste Weg der Beteiligung ist immer noch der, dass Kinder und Jugendliche über Wahlen die Möglichkeit haben, in den Stadtverordnetenfraktionen bzw. in den Gemeinderäten mitzureden.

Von der Variante, dass wir einen Beirat gründen und Kindern die Möglichkeit geben, das Wort zu ergreifen, ohne aber im Ergebnis etwas entscheiden zu können, halte ich persönlich nichts. Das ist Symbolpolitik. Deshalb lehne ich das ab. Wir sollten auch auf Bundesebene damit aufhören, den Kommunen ständig neue Vorgaben zu machen, nur weil wir glauben, dass sich einige mit neuen Spielplätzen austoben wollen. Ich glaube, die Kommunen wissen sehr genau, was sie vor Ort machen und wie sie das umsetzen können. Daher lehnen wir auch diesen Teil Ihres Antrags ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes bekanntgeben: abgegebene Stimmen 592. Mit Ja haben gestimmt 482, mit Nein haben gestimmt 54, Enthaltungen 56. Damit hat der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit und ist angenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Norbert Müller, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Koob, ich kenne Sie nicht weiter; aber ich hätte gute Lust, von meiner Rede abzuweichen und auf Ihren Beitrag zu antworten. Aber dann würde ich ebenfalls nicht zum Antrag sprechen. Deswegen sehen Sie es mir nach, wenn ich zum Antrag rede.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

– Freuen Sie sich nicht zu sehr, Kolleginnen und Kollegen von den Grünen.

Ich möchte Ihnen zunächst für Ihren Antrag danken, weil er uns die Möglichkeit gibt, nicht nur in der Kinderkommission, sondern auch im Plenum den 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention zu würdigen. Als ich Anfang der 90er-Jahre in die Grundschule gegangen bin, war das bereits ein Thema. Das haben wir aber nicht verstanden. Es wurde im Ethikunterricht der fünften oder sechsten Klasse behandelt, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt umgesetzt wird. Es ist ein großer Fortschritt, dass sie inzwischen zumindest vollständig umgesetzt werden soll.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihr Antrag hat in seiner Detailliertheit insbesondere bei den vorgeschlagenen Maßnahmen einige Stärken. Das gestehen wir selbstverständlich zu. Die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten ins Grundgesetz, die Herabsetzung des Wahlalters, längst überfällige Anpassungen des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes – vor allem im Hinblick auf die steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – oder auch die umfassende Demokratisierung des Bildungssystems, dies alles teilen wir, auch wenn festzuhalten bleibt, dass die Umsetzung der angeführten Punkte im Antrag im Unklaren bleibt und die Zuständigkeiten zumeist bei den Ländern und Kommunen liegen. Diese sind schon ganz unterschiedlich weit damit, das umzusetzen, was Sie jetzt fordern.

Gerade die Detailliertheit beim Ausbau von Partizipationsrechten von Kindern und Jugendlichen verschleiert aber, dass Sie bei Ihrer Definition von Kinder- und Jugendrechten zentrale Bestandteile schlichtweg außen vor lassen. Dies ist insbesondere zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention durchaus bedauerlich. Es geht eben nicht nur um Beteiligung, sondern auch um die Voraussetzungen für Beteiligung.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sind nämlich kein zu vernachlässigendes Thema, wie Ihr Antrag nahelegt, ob beabsichtigt oder nicht. Das Recht auf Förderung und Schutz ist auch nach der UN-Kinderrechtskonvention nicht vom Recht auf Beteiligung zu trennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das bedeutet: Die soziale Frage stellt sich auch als eine Frage der Demokratisierung unserer Gesellschaft. Wenn, wie gestern in der Kinderkommission festgestellt wurde, 20 bis 25 Prozent aller Kinder in Deutschland durch Armut oder Armutsgefährdung innerhalb der Gesellschaft abgehängt zu werden drohen, dann nützt ihnen weder die Direktwahl eines Schülersprechers noch das Wahlrecht mit 16 – das gestehe ich Ihnen zu, Herr Koob –; denn dann hat die Gesellschaft ein ganz anderes Problem: Dann steht es auch um unsere Demokratie schlecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will Ihnen ein Beispiel geben: Mein Bundesland Brandenburg hat auf Initiative von SPD, Linken, FDP und Grünen als erstes Flächenland das Wahlrecht mit 16 für Landtagswahlen, Kommunalwahlen sowie bei der Volksgesetzgebung eingeführt und umgesetzt. Bei der Landtagswahl am 14. September – für die übrigens die CDU damit geworben hat, man könne mit 16 CDU wählen; die Plakate hingen im Land – gaben gerade einmal 41 Prozent der 16- bis 18-Jährigen ihre Stimme ab. Das liegt deutlich unter der Wahlbeteiligung insgesamt, trotz größter Anstrengungen von Verbänden, Initiativen, Gewerkschaftsjugenden und auch vonseiten der Politik. Wenn man die regionale Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe mit der Kinderarmut im Land abgleicht, dann habe ich keine Zweifel, wie das Ergebnis ausfallen würde. Das ist deprimierend.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Es muss daher darum gehen, zu gesellschaftlicher Beteiligung zu ermächtigen und sie nicht nur formal, sondern lebenspraktisch zu ermöglichen. Das heißt, die soziale Frage bei Kindern und Jugendlichen zu beantworten, also den Gedanken von Schutz und Förderung eben nicht zu vernachlässigen, sondern in den Vordergrund zu stellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu benötigen wir zum Beispiel eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur, Kollege Koob. Das heißt, auf die schwarze Null zu verzichten; denn die schwarze Null und die Schuldenbremse werden dazu führen, dass wir die Infrastruktur und ihren Wert nicht mehr erhalten können und dass wir die soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche nicht weiter ausbauen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen kann es bei der Aufnahme von Kinder- und Jugendrechten in das Grundgesetz auch nicht bei Beteiligungsrechten bleiben und kann der Schwerpunkt auf Partizipation nicht allein der Hebel sein, um Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen zu sichern.

Der Antrag der Grünen enthält wenig Falsches. Aber er schießt zu kurz und offenbart ein bisschen Ihre alte Schwäche, was die soziale Frage angeht, liebe Fraktion der Grünen. Das ist aber gar nicht dramatisch. Viel dramatischer finde ich den Redebeitrag des Kollegen Koob, der offenbar nicht verstanden hat, worum es geht. Noch dramatischer finde ich die Absetzbewegung der sozialdemokratischen Fraktion, die in früheren Legislaturperioden und in ihrem Wahlprogramm schon sehr viel weiter war. Ich finde es armselig, dass im Koalitionsvertrag ausschließlich darauf hingewiesen wird, dass man internationale Standards – zu diesen gehört auch die UN-Kinderrechtskonvention – berücksichtigen werde, wenn man Normen und Standards hier im Land verändere. Wir werden im Ausschuss die Möglichkeit nutzen, den Antrag der Grünen zu qualifizieren. Wir stimmen insgesamt zu.

Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das war die erste Rede des Kollegen Müller. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Svenja Stadler das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4105920
Wahlperiode 18
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta