Paul LehriederCDU/CSU - Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Müller, ich darf Ihnen zunächst auch von dieser Stelle aus zu Ihrer ersten Rede in diesem Hohen Haus gratulieren. Es hat sich gezeigt: Sie sind ein trockener Schwamm; Sie wollen noch viel Wissen aufsaugen. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.
(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Sehr freundlich!)
Neben dem Kollegen Wunderlich sind natürlich auch wir gern bereit, Ihr Wissen in den nächsten Wochen und Monaten zu mehren, damit Sie in familienpolitischen Themen noch kompetenter werden.
Meine Damen und Herren, im Deutschen Bundestag diskutieren wir viel über den demografischen Wandel. Der findet sich auch in der Überschrift des heutigen Antrags. Die Folgen einer geschätzten Bevölkerungsabnahme von bis zu 15 Millionen Menschen bis zum Jahr 2060, so sagt es das Statistische Bundesamt, stellen uns vor große Herausforderungen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jedes Kind in Deutschland seine spezifischen Fähigkeiten entfalten und zur Gemeinschaft beitragen kann; von der Kollegin Stadler wurde völlig zu Recht auf die Details hingewiesen. In diesem Kontext spielen gesellschaftliche und politische Partizipationsmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Ja, das ist richtig. Ein solches Engagement ermöglicht es den Jugendlichen, soziale Kompetenz zu erwerben und an einem aktiven Interessenaustausch mit anderen jungen Menschen teilzunehmen. Dadurch wird Gemeinschaft erlebbar, mit all ihren Möglichkeiten, die Gesellschaft mitzugestalten und zum Positiven zu verändern.
Im Allgemeinen ist das Bild der heutigen jungen Generation in der Gesellschaft jedoch oft alles andere als positiv. Vor allem bei vielen Älteren gelten die Jugendlichen als antriebslos, uninteressiert und politikverdrossen. Doch nichts könnte weiter von der Wirklichkeit entfernt liegen.
(Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD])
– Ja, da darf man schon einmal klatschen. Ihr könnt auch mitklatschen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Der Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom Januar 2013 zeigt, dass Jugendliche heute ein großes und oft zunehmendes Engagement an den Tag legen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind immer mehr Jugendliche sozial engagiert. Sie wirken in Sport-, Musik- und Kulturvereinen mit, engagieren sich in der örtlichen Kirchengemeinde und interessieren sich durchaus für das politische Geschehen.
Ähnlich wie viele Kollegen hier, habe auch ich meine ersten Erfahrungen im gesellschaftlichen Umgang natürlich in einem Jugendverband, damals in der KLJB, gemacht. So waren viele im religiösen Bereich tätig. Sogar bei der Grünen Jugend gibt es engagierte Jugendliche, die dort ihre ersten Erfahrungen bei der Gestaltung der Gesellschaft sammeln dürfen. Außerdem nutzen sie routiniert das Internet, um sich zu informieren, Gedanken auszutauschen und sich zu organisieren. In sozialen Netzwerken wird munter kommentiert, geteilt und diskutiert. Die Jugendlichen nehmen an Umfragen teil und schreiben selbst Blogs.
Meine Damen und Herren von den Grünen, in Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
(Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE])
– Das Protokoll wird vermerken: Applaus eines einzelnen Abgeordneten. – Dieses Vorhaben hat mich und meine Kollegen erst kürzlich im Petitionsausschuss beschäftigt. Unsere Position bleibt indes unverändert: Die Grundrechte im Grundgesetz gelten für alle Bürger unseres Staates,
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
für Babys, für Jugendliche, für Erwachsene oder für Menschen im Ruhestand gleichermaßen. Ich frage mich, wieso Sie in Ihrem Antrag alle anderen Gesellschaftsgruppen diskriminieren. Immerhin sollen deren Rechte nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Aber wer weiß, vielleicht habe ich Sie mit meinen heutigen Ausführungen inspiriert, und wir beschäftigen uns in der kommenden Sitzungswoche mit Grünen-Anträgen, in denen besondere Rechte für die genannten Gesellschaftsgruppen gefordert werden. Man darf gespannt sein.
Ebenso ist die Senkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen eine Forderung der Grünen, die immer wieder in die Legislaturperiode eingebracht wird. Fakt ist jedoch, dass das BGB und das Strafrecht jungen Menschen aus gutem Grunde erst mit 18 Jahren die volle Verantwortung für ihr Handeln übertragen. Nach § 2 BGB beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das bedeutet, dass man ab 18 alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Ab diesem Zeitpunkt entfallen alle rechtlichen Beschränkungen, die für Minderjährige gegolten haben. Die Eltern sind nun nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Damit endet auch die elterliche Sorge, die Personen- und Vermögenssorge. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist man dann voll geschäftsfähig, aber auch voll strafmündig.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Strafmündig ist man ab 14!)
Für alle angerichteten Schäden ist man nun selbst verantwortlich und kann dafür zivilrechtlich belangt werden. Mit der Volljährigkeit erlangen die jungen Menschen das aktive und passive Wahlrecht. Von da an kann man selbst wählen oder auch selbst gewählt werden, zum Beispiel in den Stadtrat, aber auch in den Landtag oder hier in den Bundestag.
Doch es war nicht immer so, dass man in Deutschland mit dem Alter von 18 Jahren volljährig wurde. Erst am 22. März 1974 beschloss der Bundestag, die Altersgrenze zur Volljährigkeit von 21 auf 18 herabzusetzen, da man bereits vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres umfangreiche Pflichten wahrzunehmen hatte. Am 1. Januar 1975 trat die neue gesetzliche Regelung in Kraft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, auch 39 Jahre später beabsichtigen wir nicht, die Altersgrenze abzusenken, weder für das Wahlrecht noch für andere rechtliche Beschränkungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren gelten.
(Beifall der Abg. Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU])
An einer Bundestags- oder Europawahl teilzunehmen, bedeutet nämlich auch, Verantwortung für die Wahlentscheidung zu übernehmen. Sollen Jugendliche nach Ihrem Verständnis also schon ab 16 Jahren als voll geschäftsfähig angesehen werden? Welche Maßstäbe legen Sie denn an, das Wahlalter auf 16 Jahre festzulegen? Wieso fordern Sie denn eigentlich nicht gleich eine Absenkung auf 14 Jahre?
(Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD] – Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Kommt schon noch! Im nächsten Schritt dann!)
Immerhin dürfen Menschen ab diesem Alter frei über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden.
(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Weil wir sie nicht überfordern wollen!)
– Danke.
Des Weiteren darf an dieser Stelle wohl auch einmal kritisch nachgefragt werden, ob Ihr Antrag auch das passive Wahlrecht ab 16 Jahren beinhaltet; das lassen Sie offen. Obwohl ich sehr großes Vertrauen in unsere Jugend habe und allergrößten Respekt vor dem, was viele Jugendliche bereits in jungen Jahren leisten, verwundert es mich doch sehr, dass Sie allem Anschein nach bereit sind, 16-Jährige als Bundestagsabgeordnete in dieses Parlament einziehen zu lassen, und das, obwohl Sie doch die Komplexität der Aufgaben hier im Hause sehr wohl kennen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch Herr Müller wird sie kennenlernen. Die Arbeit in der Opposition mag zwar weniger fordernd sein als in der Koalition; dennoch glaube ich nicht, dass 16-Jährige dem gewachsen wären.
Fakt ist: Wahlen sind kein Spiel. Ihr Ergebnis muss auf einen öffentlichen, nach Möglichkeit mit rationalen Argumenten zu führenden Diskurs zwischen Wählern und zu Wählenden zurückführbar sein. Das Wahlrecht setzt die Fähigkeit voraus, an einem solchen Kommunikationsprozess mit einigem Verständnis teilzunehmen.
(Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das können 16-Jährige nicht?)
Ein solcher Grad an Verstandesreife kann typischerweise bei den über 18-Jährigen leichter vorausgesetzt werden, bei den 16- bis 17-Jährigen noch nicht in demselben Umfang.
Meistens begründen die Grünen ihre Anträge auf Absenkung des Wahlalters damit, das Interesse der Jugend an der Politik zu wecken. Davon abgesehen, dass ein zentraler Aspekt der freiheitlichen Demokratie nicht als pädagogisches Hilfsmittel zum schulischen Politikunterricht degradiert werden sollte, sprechen Wissenschaft und empirische Erfahrungen auf Landesebene eine andere Sprache. Laut einer Studie der Universität Hohenheim besitzen Jugendliche unter 18 Jahren ein signifikant geringeres politisches Interesse als junge Menschen über dieser Altersgrenze. Gleiches gilt für das Verständnis von politischer Kommunikation.
Die Erfahrungen auf Landesebene mit dem Wahlrecht ab 16 sprechen ebenfalls für sich: In Sachsen-Anhalt, das 1999 das Wahlalter absenkte, lässt sich sogar in einem Zeitraum von über zehn Jahren keine Zunahme der Stimmabgabe von Jugendlichen unter 18 Jahren feststellen. Die Partizipation der unter 18-Jährigen lag zudem durchweg unter der durchschnittlichen Wahlbeteiligung. In Hessen wurde das Wahlalter nach einer Experimentierphase sogar wieder auf 18 Jahre erhöht.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, besonders bezeichnend ist doch, dass sich selbst einer Ihrer eigenen Jugendverbände gegen die Senkung des Wahlalters ausgesprochen hat.
(Michaela Noll [CDU/CSU]: Die sind immerhin vernünftig!)
Die „Grüne Jugend Ostalb“ in Baden-Württemberg
(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
führte 2009 eine Umfrage unter 550 Aalener Schülern durch. 58 Prozent der Teilnehmer antworteten mit Nein auf die Frage, ob sie das Wahlrecht mit 16 für sinnvoll halten. Ihr eigener Jugendverband folgerte – Zitat –:
Herr Kollege Lehrieder!
Mehr muss ich an dieser Stelle nun wirklich nicht mehr sagen. – Liebe Frau Präsidentin, ich habe das Blinkzeichen zur Kenntnis genommen.
Sehr schön.
Wir werden diesen Antrag selbstverständlich mit größtem Interesse debattieren; aber ich befürchte, dass es schwer werden wird, ihm in einigen Wochen in letzter Konsequenz unsere Zustimmung zu erteilen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Jetzt hat die Kollegin Walter-Rosenheimer das Wort. – Ich bitte einfach um Verständnis dafür, dass ich ein bisschen auf die Uhr schauen muss. Ich bitte auch Sie, das Blinkzeichen nicht zu ignorieren, sondern von ihm, wie es der Kollege getan hat, Notiz zu nehmen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4105978 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche |