14.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 67 / Tagesordnungspunkt 22

Manuela Schwesig - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Berufstätige Frauen und berufstätige Männer erleben, dass sich in ihrer Familienwelt nicht nur die Frage stellt: „Wie kann das gehen, auf der einen Seite die Anforderungen in meinem Job und auf der anderen Seite die Anforderungen, die meine Kinder und meine Familie an mich stellen, zeitlich zu erfüllen?“, sondern zunehmend auch eine andere. Zu den Anforderungen im Job, aber auch in der Familie kommt nämlich häufig das Problem pflegebedürftiger Angehöriger hinzu. So hat es mir zum Beispiel eine berufstätige Mutter erzählt, die ganz froh war, dass ihr Sohn nach den vielen Jahren des Großwerdens endlich in Ausbildung war. Ein guter Schulabschluss für die Kinder, dann eine Ausbildung oder ein Studium, das treibt die Eltern um. Sie dachte: Jetzt kann ich durchatmen. Jetzt kann ich mich wieder stärker auf meine berufliche Perspektive konzentrieren. Dann kam ein Anruf: Der Vater ist gestürzt. Die Knochen sind porös. Ob er jemals wieder laufen kann, ist ungewiss. Damit trat einerseits ihre Sorge um einen guten Ausbildungsplatz für den Sohn in den Hintergrund, aber andererseits kam sofort die akute Sorge um den Vater dazu.

Das ist das, was eine zunehmende Zahl von Familien in unserem Land erlebt. Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen fordert die Kapazitäten von Pflegeeinrichtungen heraus. Sie fordert die Pflegeversicherung heraus. Aber vor allem die Familien in unserem Land nehmen diese Herausforderung an. Die Familien in unserem Land leisten den größten Teil der Pflege und Sorge für pflegebedürftige Menschen. Sie sind der größte Pflegedienst der Nation. Deshalb haben sie unsere Unterstützung verdient.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Über 1,8 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt, zwei Drittel davon ausschließlich durch ihre Angehörigen. Deshalb wollen wir Familien entlasten. Wir wollen Familien unterstützen, wenn sie für ihre pflegebedürftigen Angehörigen da sind. Wir stärken den Familien den Rücken, in denen die Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, wenn jemand im familiären Umfeld pflegebedürftig wird. Mit dem Gesetz, das wir heute einbringen, werden wir Familien helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren: erstens durch eine zehntägige Lohnersatzleistung für den akuten Pflegefall,

(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Für alle?)

zweitens durch einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit und drittens mit einem zinslosen Darlehen für diese Zeit. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gehört dazu, wenn wir von Familien reden, so wie die älteren Menschen zur Familie gehören.

Für mich ist das ein weiterer Schritt in Richtung Familienarbeitszeit. Wir machen es möglich, eine Zeit lang die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Klar ist, dass man für die Pflege und Sorge Auszeiten braucht. Aber man muss eben nicht mehrere Jahre voll aussteigen; denn das bedeutet: raus aus dem Job, weniger Einkommen, weniger Rente. So hat es meine Tante erlebt, die für die Pflege der Schwiegermutter jahrelang aus dem Beruf ausgestiegen war und dann keine Chance mehr hatte, reinzukommen.

Es geht darum, überschaubare Auszeiten und Teilzeitmöglichkeiten zu unterstützen und diese mit professionellen Angeboten der ambulanten Pflege oder der Tagespflege zu kombinieren, die dank der Pflegereform jetzt ausgebaut werden. Zeit für Familie und Zeit für Beruf auch in Pflegesituationen, das ist der Anspruch an moderne Familienpolitik, eine moderne Familienpolitik, die auf partnerschaftliche Vereinbarkeit setzt. In der letzten Woche haben wir mit dem Elterngeld Plus den ersten Schritt in Richtung Familienarbeitszeit gemacht. Das Elterngeld Plus erleichtert die Verbindung zwischen Elterngeld und Teilzeitarbeit. Jetzt gehen wir mit dem neuen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf den zweiten Schritt in Richtung Familienarbeitszeit. Dieses Gesetz wird die Verbindung von Pflege und Teilzeitarbeit fördern.

Eine Frau wie die, deren Situation ich eben geschildert habe, wird künftig die Möglichkeit haben, in einem akuten Fall eine zehntägige Auszeit zu nehmen. Sie kann ihren Vater natürlich nicht in zehn Tagen gesundpflegen, aber sie kann sich darüber informieren, welche Angebote es gibt. Sie kann sich beim Pflegestützpunkt beraten lassen. Ist es zum Beispiel gut, dass der Vater künftig in einer Tagespflege betreut wird, während sie ihre Arbeitszeit reduziert, um mehr Zeit für Sorge und Pflege zu haben? Nutzt sie den ambulanten Pflegedienst, damit der Vater in den eigenen vier Wänden bleiben kann? Oder soll es vielleicht doch eine stationäre Einrichtung sein?

In einer Pflegesituation ergeben sich viele Fragen; aber es gibt auch viele Angebote. Man benötigt Zeit, um die vielen Angebote auszuloten. Für die zehntägige Auszeit gibt es künftig eine Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld. Das ist wichtig, weil somit künftig alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese zehntägige Auszeit ohne großen Einkommensverlust zu nehmen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Es ist aber nicht nur eine Frage des einzelnen Euro. Es geht auch um die Frage: Wie ernst nehmen wir die Unterstützung für Familien mit Pflegebedarf? Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heben wir Familien mit Pflegebedarf auf eine Stufe mit Familien mit Kindern, für die es undenkbar ist, dass es nicht die zehn Tage Auszeit mit Lohnfortzahlung gibt, wenn ein Kind krank wird. Das gibt es jetzt auch im Bereich Pflege. Damit signalisieren wir: Wir lassen die Familien mit dem Thema Pflege nicht alleine, wir lassen sie nicht im Stich, sondern wir unterstützen sie.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Frau aus dem Beispiel hat nun Zeit, darüber nachzudenken, ob sie bis zu sechs Monate ganz aus dem Beruf aussteigen oder ob sie ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre lang reduzieren will. Sie hat künftig einen Rechtsanspruch darauf, der einen Kündigungsschutz einschließt. Sie kann Lohnausfälle durch einen Lohnvorschuss in Form eines zinslosen Darlehens vom Staat ausgleichen. Auch das ist eine erhebliche Verbesserung. In der Vergangenheit ging das nur über den Arbeitgeber. Die wenigsten haben das allerdings in Anspruch genommen.

(Beifall bei der SPD)

Die Frau müsste sich in dieser Zeit nicht alleine um ihren Vater kümmern. Das Pflegestärkungsgesetz macht es ihrem Vater leichter, Angebote der Tagespflege oder von ambulanten Diensten in Anspruch zu nehmen. Ich freue mich sehr, dass wir bei der Stärkung der Pflege gut mit dem Bundesgesundheitsministerium zusammenarbeiten. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen, um beim Thema Pflege in der Gesellschaft etwas zu bewegen, nicht nur ein einzelnes Gesetz. Die Große Koalition bringt nun die entsprechenden Maßnahmen auf den Weg und unterstützt so die Familien in unserem Land.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Eine pflegende Tochter oder ein pflegender Sohn sind auch deshalb nicht alleine, weil sie die Auszeit zusammen mit anderen Angehörigen – gleichzeitig oder nacheinander – nehmen können. Damit können lange Pflegezeiten abgedeckt werden, ohne dass die Arbeit nur auf den Schultern einer Person, bisher oft auf den Schultern der Frau, lastet. Das ist eine Chance für mehr Partnerschaftlichkeit und für mehr Solidarität innerhalb der Familie. Damit bekommen Familien die Chance, auch längere Zeiten in der Pflege abzudecken; denn mit zwei Jahren ist es oft nicht getan.

Mit dem Gesetz wird auch der Kreis der Angehörigen, die die Regelungen in Anspruch nehmen können, erweitert. Ab 2015 sollen auch Stiefeltern, Schwager oder Schwägerin und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen können. Zu einer modernen Familienpolitik gehört, dass auch unverheiratete Partner genauso wie Ehepartner Anspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit haben. Zu einer modernen Familienpolitik gehört auch, dass schwule oder lesbische Paare, die füreinander einstehen, Zeit für die Pflege ihres Partners bekommen, egal ob sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder nicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Familienleben ist vielfältiger geworden. Wenn wir erwarten, dass die Menschen füreinander einstehen, dann müssen wir sie in ihrer jeweiligen Lebensform unterstützen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das vorliegende Gesetz geht auf diese Vielfalt ein.

Neu ist auch eine Familienpflegezeit für Eltern mit minderjährigen Kindern, die in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, zum Beispiel, wenn ein Kind mit DownSyndrom in einer Einrichtung der Lebenshilfe lebt und nur am Wochenende nach Hause kommt. Hier geht es weniger um die Pflege, die professionell in der Einrichtung erfolgt, hier geht es mehr um Zeit für das pflegebedürftige Kind. Die Eltern hatten bisher keine Möglichkeit, Auszeiten zu nehmen. Sie erhalten jetzt die Möglichkeit, die Zeit für gemeinsame Stunden, für Zuwendung und Zuneigung zu nutzen.

Schließlich haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, Menschen in der letzten Lebensphase nahe sein zu können. Sie sind gestern in diesem Haus in eine wichtige Debatte über die sogenannte Sterbebegleitung eingestiegen. Ich finde, das war eine sehr bewegende Debatte. Sie hat gezeigt, wie sehr es uns alle beschäftigt, wenn Krankheit und Leid bei Freunden oder in der Familie nicht mehr zu heilen sind. Es gibt eben nicht die einfache Lösung, aber wir sind uns alle darüber einig, dass wir eines organisieren müssen: Wir müssen alles dafür tun, dass niemand im Sterben allein ist. So hat es Volker Kauder gestern gesagt:

Genau diesen Schritt gehen wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir wollen es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich machen, dass er oder sie in der letzten Lebensphase begleitet wird und Beistand hat. Das ist der Wunsch vieler Menschen, ein berechtigter und wichtiger Wunsch. Wir sollten ihnen diesen Wunsch erfüllen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Vereinbarkeit braucht die Mitwirkung der Arbeitgeber. Das machen wir damit deutlich, dass wir einen Rechtsanspruch festschreiben wollen. Ich bin überzeugt – das haben meine Gespräche und Unternehmensbesuche gezeigt –,dass die Arbeitgeber selbst ein Interesse daran haben, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Pflege gelingt; denn die Vereinbarkeit ist ein Gewinn für die Unternehmen. Nehmen wir den Facharbeiter für Automatisierungstechnik oder die Fachärztin für Innere Medizin. Das sind nur zwei von sehr vielen Berufen, in denen Fachkräfte gesucht werden. Für den Arbeitgeber ist es von großem Vorteil, wenn diese Fachkräfte nicht unter dem Druck einer großen Belastung aufgrund von Pflegeaufgaben in der Familie zusammenbrechen und aus dem Job aussteigen, sondern an Bord bleiben; sie können in dieser Zeit gerne ihre Arbeitszeit reduzieren, wenn sie nur an Bord bleiben. Deshalb ist es gut für die Wirtschaft, dass wir dieses Gesetz machen. Es ist wichtig, die Fachkräfte an Bord zu halten. Sie sind das Rückgrat der Wirtschaft. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir mit Gesetzen beides zusammenbringen können, die Interessen der Wirtschaft und die Interessen der Familien. Für mich ist das kein Widerspruch, sondern das gehört zusammen gedacht.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, viele Menschen möchten für ihre Familie da sein, wenn jemand Hilfe braucht, ob ein kleines, schwerkrankes Kind, ein pflegebedürftiger Vater oder die Großmutter. Oft kommt alles gleichzeitig: der Pflegefall der Eltern, die Einschulung der Kinder und neue Anforderungen im Job. Manchmal hat man das eine gerade geschafft, und die nächste Herausforderung kündigt sich schon an. Das ist Stress. Das ist das Gefühl, zerrieben zu werden zwischen den verschiedenen Wünschen, zwischen dem Wunsch, da zu sein für die Kinder oder die eigenen Eltern, und dem Wunsch, den Job gut zu machen. Das trifft oft die sogenannte Sandwichgeneration, die in der Rushhour des Lebens lebt. Dies sind aber die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass das Sozialsystem sich trägt. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Leistungsträger unterstützen, dass wir alles dafür tun, dass sich diese Rushhour entzerrt. Wir werden sie nicht auflösen können, schon gar nicht mit einem einzelnen Gesetz, aber wir können die Botschaft aussenden, dass wir diese Frauen und Männer nicht alleine lassen, dass wir die Familien in unserem Land nicht alleine lassen, dass wir ihnen den Rücken stärken. Das leistet dieser Gesetzentwurf – nach einem anderen, der schon verabschiedet worden ist.

Ich freue mich auf die Beratungen, um mit Ihnen gemeinsam auf dem Weg, Familien in unserem Land besser zu unterstützen, weiterzugehen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Die Kollegin Pia Zimmermann hat nun das Wort für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4110400
Wahlperiode 18
Sitzung 67
Tagesordnungspunkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
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