Elisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben einen weiteren Gesetzentwurf vorgelegt. Das sieht zunächst einmal sehr fleißig aus, aber wenn man genauer hinschaut, wird deutlich: Diese schnelle Aktion ist eine ganz schöne Luftnummer. Damit wurde nur eine schlechte Vorlage ein wenig repariert.
Mit der Vorlage meine ich das schlecht gemachte Familienpflegezeitgesetz von Kristina Schröder. Es wurde schon gesagt: Dieses Gesetz haben exakt 135 Menschen in Anspruch genommen, und zwar nicht etwa auf Berlin beschränkt, sondern deutschlandweit. Das war ein Flop, und ich befürchte, dass diese Nachbesserung genauso floppen wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Was sind denn die Reparaturen, die Sie uns mit vielen Worten anbieten? Es gibt jetzt einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Das haben wir immer gefordert, und es ist gut, dass er jetzt eingeführt werden soll. Aber leider gilt dieser Rechtsanspruch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Damit ist dieser Gesetzentwurf nicht geschlechtsneutral, wie es in der Begründung heißt, Frau Ministerin; denn weitaus mehr Frauen als Männer arbeiten in kleinen Betrieben.
Es gibt nun einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das bedeutet in der Tat etwas mehr Flexibilität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; denn bisher gab es die Verpflichtung, vorab gezahltes Gehalt nachträglich wieder abzuarbeiten. Aber nach wie vor wird die Hauptlast auf den Schultern der berufstätigen Pflegenden abgeladen. Sie müssen zuerst auf Gehalt verzichten. Das Darlehen gleicht die Differenz zum vollen Gehalt nur zur Hälfte aus. Es fehlt also letzten Endes ein Viertel des monatlichen Lohns.
Nach der Pflegezeit müssen die pflegenden Angehörigen das Darlehen zurückzahlen. Das heißt, auch dann geht wieder etwas vom monatlichen Einkommen ab, was sonst der Familie zur Verfügung steht. Im Klartext heißt das, weiter auf Gehalt zu verzichten.
Geringverdiener ohne gut verdienenden Partner können sich das nicht leisten. Das sind in der Mehrheit wieder die Frauen.
Wem also soll denn dieses Familienpflegezeitgesetz überhaupt nutzen? Frau Ministerin, ich schlage vor, Sie setzen Ihre rosarote Brille ab und wir schalten einmal kollektiv den Weichzeichner aus. Was ist denn die Realität in diesem Land? Stellen Sie sich vor, ein älterer Mann wird plötzlich pflegebedürftig, und seine Tochter nimmt die zehntägige Auszeit, um eine Pflege für ihren Vater zu organisieren. Dass es dafür jetzt eine Lohnersatzleistung gibt, ist schön. Zehn Tage sind aber in einer solchen Situation nicht viel.
Wie geht es weiter in der realen Welt und im echten Leben? Die Tochter hatte nie zuvor mit Pflege zu tun. An wen wendet sie sich zuerst? Sie muss sich erst einmal kundig machen. Der Vater muss begutachtet werden. Ob er eine Pflegestufe bekommt oder nicht, ist entscheidend dafür, wie es weitergeht.
Die Tochter muss gemeinsam mit dem Vater besprechen, wie er sich seine Zukunft weiter vorstellt, aber auch, wie sie in dieser Situation ihr weiteres Leben planen möchte oder überhaupt planen kann. Ob sich die beiden für eine stationäre Einrichtung oder für die Pflege zuhause mit ergänzender ambulanter Pflege entscheiden: In jedem Fall muss sehr viel erledigt werden. Die Versorgung des Vaters in dieser Zeit geht zusätzlich weiter. Viele Anbieter müssen kontaktiert werden. Es muss besichtigt werden. Es muss eingeschätzt werden, und das alles unter hohem Zeitdruck. Wie soll man das alles in zehn Tagen schaffen?
Was ist aber, wenn der Vater dement ist und gar keine Pflegestufe erhält? Die Tochter hat dann keinen Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld, also auf die zehntägige Lohnersatzleistung. Die Tochter hat dann auch keinen Anspruch auf die Familienpflegezeit. Heute leben etwa 1,1 Millionen Demenzkranke in Deutschland in privaten Haushalten. Alle möchten so lange wie möglich in der vertrauten Wohnung oder in der Nachbarschaft bleiben. Alle brauchen Unterstützung. Aber: Wenn keine Pflegestufe vorliegt, müssen die pflegenden Angehörigen alleine eine Lösung finden. Dann lassen Sie als Große Koalition genau diese Menschen weiterhin im Regen stehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Warum, Frau Ministerin, denken Sie die Dinge nicht endlich zusammen? Der neue Pflegebegriff, der auch Demenzkranke berücksichtigen wird, kommt irgendwann. Vielleicht kommt er auch nie. Aber er ist eben das Herzstück einer Pflegereform.
Ihre Familienpflegezeit soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten; das ist in sechs Wochen. Was können wir da noch groß beraten? Das ist ein Witz! Für Demenzkranke und ihre Angehörigen wird diese Familienpflegezeit nicht gelten. Das ist nicht der einzige Stolperstein. Was passiert, wenn sich jemand für die häusliche Pflege entschieden hat? Die Familienpflegezeit ist auf zwei Jahre begrenzt, und danach endet sie. Das Rückkehrrecht auf die volle Arbeitszeit endet ebenfalls nach zwei Jahren. Die Pflegerealität sieht aber ganz anders aus: Die Pflegezeit dauert oft viel länger als zwei Jahre. Ihre Regelungen passen einfach nicht in die Lebenswirklichkeit der Menschen. Ihre Regelungen gehen an den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen vorbei.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jede Pflegesituation ist anders. Darum brauchen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige als Allererstes eine gute und umfassende Beratung. Es gibt einige unterstützende Angebote für Pflegebedürftige und ihre Familien: Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen. Aber viele dieser Angebote sind oft nicht bekannt. Eine gute Beratung kann hier Wunder wirken. Natürlich kann eine gute Beratung allein nicht alles richten. Zusätzlich brauchen wir mehr und bessere Unterstützungs- und Entlastungsangebote. Wir brauchen ein gutes Netzwerk, ein Netzwerk, das für alle zugänglich und überschaubar ist.
Ich fordere Sie auf: Denken Sie ganzheitlich! Machen Sie hier nicht ein Low-Budget-Gesetz, das auf dem Rücken der pflegenden Angehörigen finanziert werden soll. Die Lohnersatzleistung – das sind 100 Millionen Euro – wird durch die Pflegeversicherung finanziert. Das Darlehen kostet Sie im nächsten Jahr 1,3 Millionen Euro. Ich wiederhole: 1,3 Millionen Euro kostet dieses Gesetz diese Regierung. Das finde ich unlauter. Denken Sie ganzheitlich! Arbeiten Sie nicht einfach ohne Sinn und Verstand Ihre Agenda ab, sondern tun Sie etwas im Sinne der Pflegebedürftigen und der Angehörigen!
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heike Baehrens [SPD]: Das ist jetzt völlig überzogen!)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Guten Morgen von meiner Seite aus, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Tribüne.
Die nächste Rednerin in der Debatte: Dr. Carola Reimann für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4112084 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 67 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf |