Paul LehriederCDU/CSU - Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das im Alltag gern verdrängt wird. Zwar ist sich jeder bewusst, dass die Eltern wohl irgendwann einmal auf Hilfe angewiesen sein werden; aber meist setzt man sich erst dann wirklich ernsthaft mit dem Thema Pflege auseinander, wenn der Ernstfall eintritt und ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird. Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder eben das Alter können der Grund dafür sein, dass Menschen pflegebedürftig werden.
In dieser Situation brauchen Angehörige kurzfristig Zeit für die Organisation der neuen Situation. Sie sehen sich vielen Herausforderungen und Fragen gegenüber und müssen sich durch den Dschungel der Pflegestufen und Richtlinien kämpfen: Wie beantragt man eine Pflegestufe? Was macht der Medizinische Dienst? Wann und wo bekommt man das Geld? Wie verbleibe ich mit meinem Arbeitgeber?
Meist liegt der Wunsch nahe, die Pflege seines Angehörigen selbst leisten zu können, ohne finanzielle und berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Zudem entspricht es auch fast immer dem dringenden Wunsch des Pflegebedürftigen, in der vertrauten Umgebung von einer nahestehenden Person gepflegt zu werden. Nach einer aktuellen Umfrage des Politbarometers erwarten 95 Prozent der Menschen von den Neuregelungen eine erhebliche Verbesserung in der Pflege. Da bin ich also etwas anderer Meinung als die Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die gesagt haben: Es reicht nicht aus. – Viele Menschen werden das als deutliche Verbesserung in der Pflege empfinden können.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, mit dem heute in erster Lesung zu beratenden Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kommen wir dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel der Vereinbarkeit von Pflege und Berufsleben nach. Unser wichtigstes Ziel ist dabei, die Wertschätzung der familiären Pflege zu verbessern und die Pflege insgesamt besser abzusichern, darüber hinaus den Menschen die Gewissheit zu geben: Es ist eine Pflege auch in der häuslichen Umgebung möglich.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den schon bestehenden Rechtsanspruch auf eine zehntägige Pflegeauszeit bei akut auftretender Pflegesituation eines nahen Angehörigen mit einer Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld ausgestalten. Beschäftigte haben künftig einen Rechtsanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dabei handelt es sich um eine Lohnersatzleistungfür eine bis zu zehntägige Auszeit, die Beschäftigte kurzfristig für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen in Anspruch nehmen können. Die hierfür erforderlichen Mittel im Umfang bis zu 100 Millionen Euro – es wurde bereits darauf hingewiesen – werden von der sozialen Pflegeversicherung getragen.
Wir haben den Kreis der Berechtigten auf nahe Angehörige und Stiefeltern beschränkt. Wir sind anders als Sie, Frau Kollegin Dörner, der Auffassung, dass wir diesen Kreis nicht willkürlich auf Wahlverwandtschaften bzw. Wahlbeziehungen ausweiten sollten. Wir müssen erst einmal die nahen Angehörigen, die bereit sind, Verantwortung zu tragen, mit dieser Leistung ausstatten und dürfen den Kreis der Berechtigten auch im Interesse der Arbeitswelt nicht beliebig ausweiten. Ich bitte daher um Verständnis, dass es bei den nahen Angehörigen bleibt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wer einen nahestehenden Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflegetätigkeit mit seinem Berufsleben vereinbaren können. Daher haben wir einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, der für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gilt. Die Kollegen Zimmermann und Wunderlich haben darauf hingewiesen, dass damit ein Fünftel der Unternehmen, also Kleinbetriebe mit unter 15 Beschäftigten, nicht erreicht wird. Das ist natürlich gewollt. Meine Damen und Herren, wir reden hier nicht von volkseigenen Betrieben mit mehreren Hundert Beschäftigten. Wir reden über den kleinen Handwerksmeister, der seine Mitarbeiter noch mit Vornamen kennt. In vielen solcher kleinen Handwerksbetriebe ist durch das Zusammenwirken, das Diskutieren der Probleme natürlich ein anderes Verhältnis vorhanden als in Großunternehmen und die Bereitschaft der Arbeitgeberseite, auf die Belange des Arbeitnehmers einzugehen, in vielen Fällen auch anders ausgeprägt.
(Beifall bei der CDU/CSU – Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Und was machen Sie da? Haben Sie eine Antwort darauf?)
Ich darf Ihnen versichern: Ich habe viele Handwerksmeister aus meiner Region vor meinem geistigen Auge. – Frau Kollegin Zimmermann möchte eine Frage stellen.
Vielen Dank, dass Sie mich darauf hinweisen. Ich habe aber auch Augen.
Ich wollte nur signalisieren, dass ich bereit bin, die Frage anzunehmen.
Dann muss ich Sie also gar nicht mehr fragen, ob Sie bereit sind. – Langer Rede kurzer Sinn: Was wollen Sie ihn denn gerne fragen?
Vielen Dank. – Mich würde interessieren, wie Sie denn den Beschäftigten in den Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern – es geht ja nicht um eine Handvoll, sondern um Millionen von Menschen – erklären wollen, wie sie die Pflege zu Hause gestalten sollen, weil es ja gerade diese Menschen sind, die bei den, wie man im Volksmund sagt, sogenannten Krauterfirmen arbeiten? Darunter sind ja auch Menschen, die möglicherweise wenig Geld haben, und viele, die im Handel – nicht in großen Kaufhäusern, sondern in kleinen Lebensmittelläden oder anderen Läden – unter prekären Beschäftigungsbedingungen arbeiten. Wie sollen die denn die Pflege zu Hause gestalten? Sie sagen doch selber, dass Sie es so wichtig finden, dass Menschen zu Hause gepflegt werden und dass der familiäre Zusammenhang vorhanden ist.
Frau Kollegin Zimmermann, herzlichen Dank für die Frage. – Zunächst einmal muss ich klarstellen: Ich kenne keine Krauterfirma. Ich kenne viele Unternehmen, in denen tüchtig gearbeitet wird. „ Krauter“ ist ein abwertender Begriff, der in meinem Vokabular nicht vorkommt.
(Beifall bei der CDU/CSU – Pia Zimmermann [DIE LINKE]: So nennen die sich selber!)
Es gibt auch viele kleine Unternehmen, die genauso auf die Belange der Arbeitnehmer eingehen wie große. Wissen Sie, wir haben ein anderes Verständnis vom Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Wir sind nicht so dogmatisch eingeengt wie Sie und Ihre Partei. Wir sagen: Jawohl, der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, zu sagen: Lieber Chef, ich brauche jetzt etwas Zeit, um in den nächsten sechs bis acht Monaten meine Angehörigen zu pflegen. Wie schaut es aus? Kann ich meine Zeit reduzieren? – Wenn der Arbeitgeber sagt: „Das geht aber absolut nicht“, dann hat der Arbeitnehmer doch aufgrund des Fachkräftemangels, der mittlerweile in vielen Branchen herrscht – auch in denen, die von Ihnen schmählich als Krauterfirmen bezeichnet wurden –, die Möglichkeit, zu sagen: Gut, lieber Chef, wenn du mir das nicht gewährst, dann muss ich leider in ein Unternehmen gehen, wo ich diesen Anspruch habe. – Das heißt also, es wird in vielen Bereichen funktionieren. Schauen Sie sich die Realität an. Wie gesagt, ich halte von dogmatischen, klassenkämpferischen Parolen in diesem Bereich sehr wenig. – Frau Zimmermann, bleiben Sie stehen. Ich bin noch nicht fertig.
(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Meine Frage war, wie Sie helfen!)
Moment. Noch bin ich die Chefin hier. Ich weiß, dass Ihnen das nicht leichtfällt.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Frau Zimmermanns Frage war noch nicht beantwortet. Deswegen kann Sie gerne stehen bleiben. – Herr Lehrieder, bitte.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Danke für das Entgegenkommen.
So bin ich.
Selbstverständlich wird das Gespräch in diesen Unternehmen zu sinnvollen Lösungen führen, die es in vielen Bereichen schon gibt. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass ich in meiner letzten Rede vor einer Woche gesagt habe, dass in vielen Tarifverträgen durch die Gewerkschaften für die Arbeitnehmer auch in Bezug auf die Kinderbetreuung schon sinnvolle Regelungen vereinbart wurden. Viele arbeiten daran mit, und wir werden erleben, dass die Unternehmen, vor allem die kleinen Betriebe, in Zeiten des Fachkräftemangels darauf achten werden, mit ihren Arbeitnehmern einen Modus Vivendi hinzubekommen, sodass beide Seiten zufrieden sind. Was nützt es dem Unternehmen, dem kleinen Handwerksbetrieb, wenn der Arbeitnehmer durch Überlastung einen Burn-out bekommt, weil er versucht – vielleicht ein paar Tage, vielleicht ein paar Wochen – nebenher die Pflege eines Angehörigen zu managen. Damit ist dem Unternehmer auch nicht gedient.
(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Das ist ja interessant!)
Der Mitarbeiter ist dann sechs Wochen krank. Und wer zahlt das? Das zahlt allein der Arbeitgeber. Ich glaube, dass die Handwerksbetriebe clever genug sind, das zu erkennen; zumindest sind das die, die ich kenne. Ich wünsche Ihnen, Frau Zimmermann, dass es auch in Ihrer Region solche Handwerksbetriebe gibt. Die sind bestimmt zu finden. – Jetzt bin ich mit der Beantwortung fertig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Danke, Frau Zimmermann. – So, jetzt geht es weiter in Ihrer Rede, Herr Lehrieder.
Der neue Anspruch auf Familienpflegezeit kann, wie bereits ausgeführt, mit dem bereits geltenden Anspruch auf Pflegezeit verbunden werden. Mit dieser Regelung leisten wir einen zentralen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Das dient den Interessen der Arbeitgeber, weil das Erfahrungswissen der Fachkräfte im Unternehmen bleiben kann.
Frau Kollegin Zimmermann, Sie haben die fehlende Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten angesprochen. Wir haben heute den 14. November. Heute in zehn Tagen, also am 24. November, werden wir zu dieser Thematik – Herr Kollege Wunderlich, das haben Sie sich gewünscht – eine sehr umfangreiche Anhörung im Ausschuss durchführen, zu der auch Arbeitgeberverbände eingeladen sind. Es wird um die Kostenbeteiligung, aber auch um die Probleme gehen, die die Arbeitgeber haben, wenn es darum geht, Ersatzpersonal für die Mitarbeiter einzustellen, die sich eine Auszeit für die Pflege nehmen wollen. Es ist nicht für jedes Unternehmen leicht, für eine begrenzte Zeit von einem halben Jahr bis zu 24 Monaten schnell mal eine Teilzeitstelle zu besetzen, weil sich ein Mitarbeiter der Pflege widmen will.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist richtig!)
Aber das muss möglich sein. In einem Unternehmen mit über 15 Beschäftigen ist das nach unserer Auffassung organisatorisch leichter zu bewältigen als in kleinen Unternehmen.
Darüber hinaus erhalten Beschäftigte, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, zur besseren Absicherung ihres Lebensunterhalts während der Freistellung einen Anspruch auf Förderung. Sie können beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA, ein zinsloses Darlehen beantragen. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass das Darlehen während einer Erkrankung selbstverständlich automatisch gestundet wird. Wenn aber wieder gearbeitet wird, dann muss dieses Darlehen, das aus Steuermitteln finanziert worden ist, um finanzielle Freiräume für die Zeit der Pflege zu ermöglichen, natürlich sukzessive zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsmodalitäten werden so gestaltet, dass kein Arbeitnehmer überlastet wird. Das Darlehen soll in moderaten, zumutbaren Raten zurückgezahlt werden können. Der Vorteil für die Arbeitnehmer, Frau Kollegin Zimmermann, besteht darin, dass durch das zinslose Darlehen für die Zeit der Pflege wirtschaftliche Freiräume gewährt werden. Das sollte man nicht zu gering schätzen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sönke Rix [SPD])
Dass eine Weiterentwicklung und Verzahnung des Familienpflegezeitgesetzes und des Pflegezeitgesetzes nötig sind, verdeutlichen die zum Teil bereits vorgetragenen Zahlen: Rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. 1,8 Millionen Menschen werden zu Hause versorgt, zwei Drittel von ihnen durch Angehörige, der Rest durch ambulante Dienste. – In den nächsten Jahrzehnten wird die Zahl der Pflegebedürftigen merklich steigen. Die Notwendigkeit einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist gerade angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Lande groß. Ich bin ziemlich sicher, dass uns die Themen „Pflege“ und „demografische Entwicklung“ auch in den nächsten Jahren periodisch immer wieder beschäftigen werden. Wir werden immer wieder nachjustieren müssen.
Sie haben es angesprochen, Frau Scharfenberg: Das geltende Gesetz hat bisher leider nicht so gut gegriffen. Deshalb müssen wir es verbessern. Wir müssen prüfen: Wie wirkt das Gesetz? In welchen Bereichen besteht in zwei, drei, vier oder fünf Jahren weiterer Handlungsbedarf? Ich bin sicher: Auch da ist nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.
(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch lange nicht!)
Wir müssen auf das Problem der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft Antworten finden. Das ist natürlich primär Aufgabe der Politik. Deswegen werden wir das Thema hier immer wieder diskutieren.
Die Bereitschaft und das Interesse in der Bevölkerung sind vorhanden. Die überwiegende Mehrheit der Berufstätigen möchte ihre Angehörigen, soweit möglich, selbst betreuen. Auch von den Pflegebedürftigen wird das so gewünscht.
Frau Präsidentin, ich habe gerade einmal fünf Sekunden überzogen und das Licht leuchtet schon auf.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausschussanhörung in zehn Tagen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich habe gegoogelt – ich weiß, das darf ich eigentlich nicht –, was unter einer Krauterfirma zu verstehen ist. Ich weiß, dass dieser Begriff im Süddeutschen, auch bei uns im Schwäbischen, genau den Beiklang hat, den Herr Lehrieder angesprochen hat. Jetzt lese ich aber – das will ich zitieren –:
– sagt jemand aus dem Osten –
Also, wir sind eine vielfältige, bunte Republik Deutschland.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Petra Crone für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4112171 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 67 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf |