14.11.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 67 / Tagesordnungspunkt 23

Claudia Roth - Telemediengesetz - Störerhaftung

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Vielen Dank, Herr Kollege. – Damit schließe ich diese Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3047 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Es gibt aber einen Streit über die Federführung. Darüber müssen wir jetzt entscheiden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wünschen Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abstimmen, also Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist trotz Zustimmung von Bündnis 90/ Die Grünen und der Linken mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Wir müssen jetzt aber trotzdem über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD abstimmen, also Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 24 a und 24 b auf:


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4112372
Wahlperiode 18
Sitzung 67
Tagesordnungspunkt Telemediengesetz - Störerhaftung
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