Heiko Maas - Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht ist dieses Gesetz geeignet, etwas mehr Ruhe ins Hohe Haus zu bringen; denn es geht um ein Thema, das, wie ich glaube, uns allen wichtig ist.
Ich freue mich, dass wir gerade in diesen Tagen den Regierungsentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beraten können. Vor dem historischen Hintergrund des 25. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer wollen wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert. Es soll zugleich den Einsatz jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das SED-System aufgelehnt haben und deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten, stärker würdigen.
Wie Sie wissen, hat sich der Deutsche Bundestag schon in der letzten Legislaturperiode mit breiter Mehrheit für eine Überprüfung der Höhe der sogenannten Opferrente starkgemacht. Sowohl von der damaligen Regierungskoalition als auch von der Opposition hatte es hierzu Entschließungen gegeben. Auf dieser Linie haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode eine Erhöhung der Opferrente vereinbart. Nun setzen wir diese Vereinbarung mit dem heute in erster Lesung vorliegenden Gesetz um.
Die Opferrente wird um 50 Euro angehoben und steigt damit von 250 auf 300 Euro monatlich.
(Beifall im ganzen Hause)
Ich will gar nicht erst den Versuch machen, den Eindruck zu erwecken, dass man mit Geld überhaupt das Unrecht wiedergutmachen könnte, das den Betroffenen widerfahren ist; aber ich glaube, nach so vielen Jahren ist man denjenigen, die unter dem Regime gelitten haben, eine Weiterentwicklung der Beträge schuldig.
Meine Damen und Herren, die Opferrente wird politischen Häftlingen gewährt, die mindestens 180 Tage Freiheitsentzug erlitten haben. Zudem werden wir die Erhöhung auf eine Leistung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz übertragen: Die monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich durch die SED-Diktatur Geschädigte werden ebenfalls angehoben. Die Ausgleichsleistung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz wurde das letzte Mal vor gut zehn Jahren erhöht. Das zeigt, wie notwendig es jetzt ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bei der Opferrente ist es die erste Anhebung seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2007. Auch da kann man sagen: Es ist wirklich an der Zeit.
Wir wollen, dass die Betroffenen schon sehr bald, nämlich ab dem 1. Januar 2015, in den Genuss der angehobenen Leistungen kommen. Die Erhöhung wird über 45 000 ehemaligen politischen Häftlingen zugutekommen, die bereits jetzt im laufenden Bezug sind.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass auch diese Leistungserhöhungen, wie alle Leistungen nach dem Strafrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden. Trotz angespannter Haushaltslagen in vielen Ländern zeigt sich in der weiterhin einvernehmlichen Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern die gelebte gemeinsame Verantwortung für die Unterstützung der Opfer politischer Willkür in der ehemaligen DDR. Insofern bitte ich Sie um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Minister. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Halina Wawzyniak für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4112542 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 67 |
Tagesordnungspunkt | Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR |