Stephan MayerCDU/CSU - Bundesministerium des Innern Epl 06
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir leben aus meiner Sicht seit langem wieder einmal in einer Zeit, in der innenpolitische Themen ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Eine solche Zeit gab es lange nicht mehr. Man kann mit Fug und Recht behaupten: Der Haushalt des Innenministeriums, den wir heute verabschieden, wird den gestiegenen und großen Herausforderungen vollumfänglich gerecht. Das wurde aber erst dadurch erreicht – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen –, dass in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ein deutlicher Aufwuchs im Einzelplan 06 ermöglicht wurde. Ich muss ehrlich sagen: Ich persönlich hätte es für nicht möglich gehalten, dass sich ein derartiger Aufwuchs darstellen lässt. Deswegen möchte ich nicht hintanstehen, den Haushältern, insbesondere den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die diesem Aufwuchs zugestimmt haben, ausdrücklich zu danken.
Das kann sich sehen lassen. Allein 113 Millionen Euro zusätzlich werden für die Bundespolizei eingestellt. Ich kann mir gut vorstellen, dass es durchaus attraktivere Bereiche gibt, denen man sich im Haushaltsauschuss zuwenden könnte, zum Beispiel mehr Geld für Verkehrsinfrastruktur, mehr Geld für soziale Wohltaten oder mehr Geld für Forschung und Bildung. Aber dass hier ein deutliches Signal für die innere Sicherheit und die Bedeutung der Innenpolitik gesetzt wurde, verdient großen Respekt. Deswegen von meiner Seite aus ein herzliches Dankeschön an die Adresse der Haushälter!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Insbesondere der Aufwuchs der Mittel für die Bundespolizei ist ein klares Signal dafür, dass wir verstanden haben, dass die Bundespolizei vor gestiegenen Herausforderungen, vor einem Aufwuchs an Aufgaben steht und dass wir diesen Herausforderungen gerecht werden müssen. 406 zusätzliche Stellen können sich genauso sehen lassen wie 356 zusätzliche Stellenhebungen. Ich möchte gar nicht behaupten, dass damit alles getan ist. Hier gilt der gleiche Grundsatz wie im Fußball: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Natürlich wird es auch in Zukunft darum gehen, die Bundespolizei sowohl personell als auch sächlich besser auszustatten. Aber das, was in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses erreicht wurde, kann sich wirklich sehen lassen.
Ich würde mich freuen, wenn sich die Länder stärker an der Bundespolizei orientieren würden. Bei der Bundespolizei gab es in den letzten zehn Jahren einen Aufwuchs an Stellen. Wenn man sich aber die Gesamtstruktur der Polizeien des Bundes und der Länder anschaut, dann stellt man bedauerlicherweise fest, dass es heute über 10 000 Vollzugsbeamte weniger gibt als vor zehn Jahren. Das stellt eine klare Hausaufgabe für die Länder dar.
Wir sollten trotz der aktuellen Themen wie der Bedrohung durch den sogenannten „Islamischen Staat“ und die deutliche Zunahme der Zahl der Asylbewerber nicht vergessen, was die Bevölkerung unmittelbarer betrifft und stärker besorgt: die Alltagskriminalität und die deutliche Zunahme im Bereich der organisierten Kriminalität. Man sollte nicht vergessen, dass in Deutschland alle dreieinhalb Minuten ein Wohnungseinbruchsdiebstahl stattfindet. Solche Themen berühren das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Wir sollten uns in der Innenpolitik verstärkt solchen Themen zuwenden. Es geht vor allem darum, den internationalen Austausch von Informationen zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es als ein großer Erfolg anzusehen, dass erstmals in der Geschichte von Interpol – der Dank und die Gratulation gehen an die Adresse des Bundesinnenministers – mit Herrn Dr. Stock, dem bisherigen Vizepräsidenten des BKA, ein deutscher Beamter Generalsekretär wurde.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das kann sich ebenfalls sehen lassen und macht deutlich, dass unsere Sicherheitsbehörden über hervorragendes Personal verfügen.
Genauso wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir sinnvolle Präventionsmaßnahmen unterstützen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger persönlich gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle besser schützen können. In vielen Städten und Gemeinden nimmt die Verunsicherung zu, weil ein deutlicher Zuwachs an Einbruchsdiebstählen bei Gewerbeansiedlungen und Wohnungen zu verzeichnen ist.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, eine große Bedrohung stellt mit Sicherheit der internationale Terrorismus dar. Es ist eine außerordentlich besorgniserregende Entwicklung, dass mittlerweile 500 Dschihadisten Deutschland verlassen haben und auf dem Weg nach Syrien und in den Nordirak sind. Aber wir sollten uns gar nicht nur auf die Zahl der aus Deutschland Ausgereisten kaprizieren: Insgesamt sind allein aus Westeuropa mittlerweile über 3 000 Dschihadisten nach Syrien und in den Nordirak gereist.
Nach Deutschland sind zumindest nach offiziellen Angaben 180 wieder zurückgekehrt. Diese Rückkehrer werden die Sicherheitsbehörden in Zukunft vor noch größere Herausforderungen stellen. Ich bin Ihnen, Herr Bundesminister, sehr dankbar, dass Sie sehr konsequent und schnell mit der Verbotsverfügung gegenüber dem sogenannten „Islamischen Staat“ gehandelt haben. Das war ein klares Zeichen. Sie haben erwähnt, dass es schon erste Ermittlungsverfahren wegen dieses Betätigungsverbotes gibt. Ich sage aber auch ganz offen: Das wird aus meiner Sicht nicht reichen, weil es nach wie vor heute noch zulässig ist, für Boko Haram, für al-Nusra und für al-Schabab Werbung zu machen.
Deswegen bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass wir auch die Debatte führen müssen, ob es nicht richtig ist – ich bin der Meinung, es wäre richtig –, die Sympathiebekundung für ausländische terroristische Organisationen wieder unter Strafe zu stellen, wie es schon vor 2002 der Fall war.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ausdrückliche Unterstützung bekommen Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, bei Ihrem Vorhaben, das Personalausweisgesetz dahin gehend zu novellieren, dass in Zukunft, wie es schon jetzt beim Reisepass möglich ist, ausreisewilligen Dschihadisten auch der Personalausweis entzogen werden kann.
Ich denke, dass wir uns auch intensiv damit beschäftigen sollten, ob wir nicht unser Staatsangehörigkeitsgesetz ändern müssen. Es kann nicht sein, dass Personen, die zwei Staatsangehörigkeiten haben, die deutsche und noch eine, sich offenkundig gegen unsere Werte und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden. Deswegen halte ich es für richtig, dass wir, wie auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Großbritannien, die gesetzliche Möglichkeit im Staatsangehörigkeitsgesetz schaffen, dass bei Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, um zu verhindern, dass diese Personen wieder nach Deutschland einreisen.
(Widerspruch der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])
Denn gibt es ein deutlicheres Zeichen dafür, dass man sich von Deutschland und von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgewandt hat, als sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ anzuschließen?
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gucken Sie mal ins Grundgesetz!)
In diesem Zusammenhang ist es aus meiner Sicht auch wichtig, ein klares Bekenntnis zum Verfassungsschutz abzugeben. Ich bin dem Haushaltsausschuss dankbar, dass es möglich war, im Haushalt 2015 das Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl personell als auch mit Sachmitteln besser auszustatten. Wenn man sich vor Augen führt, dass allein 24 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes notwendig sind, um nur einen Dschihadisten in Deutschland rund um die Uhr, also 24 Stunden lang, zu beobachten, dann muss es doch jedem einleuchten, dass wir im Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Personal benötigen. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die Adresse der Haushälter, dass es zu einem Personalaufwuchs auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz kommt.
Ich persönlich bin der festen Überzeugung: Wenn man die Sicherheitsbehörden in Deutschland miteinander vergleicht, dann stellt man fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die am schlechtesten ausgestattete Behörde ist, sowohl was das Personal als auch was die Sachausstattung anbelangt. Hier gilt es auch weiterhin deutlich nachzubessern.
Natürlich haben Maßnahmen zur Bewältigung der deutlichen Zunahme der Flüchtlinge und Asylbewerber eine hohe Priorität. Es ist schon erwähnt worden: 650 zusätzliche Stellen sind in zwei Haushaltsjahren allein für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschaffen worden. Das wird ermöglichen, dass die Verfahrensdauer deutlich reduziert wird. Es ist auch völlig richtig, dass der Schwerpunkt auf die Bürger gelegt wird, die aus den sicheren Herkunftsstaaten kommen.
Es muss erreicht werden, dass die Verfahren der Personen aus den sicheren Herkunftsstaaten schon abgeschlossen werden, solange die sich noch in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten, um dann eine schnellstmögliche Rückführung in das Heimatland zu gewährleisten. Auf der anderen Seite ist es genauso richtig, dass die Verfahren der Bürger, die aus Syrien, aus dem Nordirak und aus Afghanistan kommen, ebenso schnell abgewickelt werden, weil zu fast 100 Prozent davon auszugehen ist, dass diese Menschen über Jahre hinweg, vielleicht sogar für immer, in Deutschland bleiben werden. Deswegen unterstützen wir nachdrücklich die Bemühungen, dass auf diese beiden Personenkreise eine hohe Priorität gesetzt wird, was die Verfahrensdauer anbelangt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein großer Erfolg ist, dass es möglich war, das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu verabschieden. Das wird mit Sicherheit – davon bin ich fest überzeugt – eine klare Signalwirkung entfalten. Ich glaube schon, dass es unsere gemeinsame Aufgabe in den nächsten Monaten und vielleicht sogar Jahren sein wird, dass wir den momentan noch vorhandenen – ich hoffe, es bleibt auch so – gesellschaftlichen Konsens in unserer Bevölkerung erhalten, dass wir zu jeder Zeit denen gegenüber offen sind, die politisch verfolgt sind, denen Gefahr für Leib und Leben droht. Es darf auch durch keine Quote und durch kein Kontingent jemals verhindert werden, dass jemand, der aus welchen Gründen auch immer verfolgt ist, der flüchtet, der gedemütigt wurde, der malträtiert wurde, in Deutschland Unterschlupf finden kann.
Herr Kollege.
Um dies zu erreichen, müssen wir auf der anderen Seite konsequenter sein, wenn es um die Abschiebung derjenigen geht, die nicht asylberechtigt sind.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!)
Es kann nicht sein, dass der Grundsatz gilt: Wer asylberechtigt ist, der darf in Deutschland bleiben, und wer nicht asylberechtigt ist, der darf auch in Deutschland bleiben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dieser Grundsatz darf eben nicht gelten. Da geht der Appell vor allem in Richtung der Länder, konsequenter abzuschieben.
Herr Kollege, denken Sie an Ihre Redezeit; sonst muss ich bei einem anderen Mitglied Ihrer Fraktion Redezeit abziehen.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Abschiebung steht kurz bevor!)
Ich komme sehr gerne zum Schluss.
Ich darf mich abschließend wirklich ganz herzlich bedanken. Wie so häufig hat der Erfolg viele Väter. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass es vor allem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und insbesondere die Fachpolitiker in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren, die nachdrücklich immer wieder darauf hingewiesen haben, dass der Einzelplan 06, vor allem was die Sicherheitsbehörden anbelangt, nicht auskömmlich ausgestattet ist. Insofern noch einmal ein herzliches Dankeschön für dieses gute Ringen um den richtigen Weg. Ich glaube, das ist wirklich ein Erfolg, der sich sehen lassen kann. Dieser Erfolg verdient auf jeden Fall die Zustimmung des gesamten Hohen Hauses.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Danke, Herr Kollege Mayer. – Frau Dr. Eva Högl von der SPD ist die nächste Rednerin.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4174007 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 68 |
Tagesordnungspunkt | Bundesministerium des Innern Epl 06 |