04.12.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 73 / Tagesordnungspunkt 9

Ingbert LiebingCDU/CSU - Ausbau der Kindertagesbetreuung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen, hält die Koalition Wort. Wir lösen eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein, indem wir die Kommunen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils um 1 Milliarde Euro entlasten – insgesamt 3 Milliarden Euro zusätzlich für die Kommunen. Das sind keine leeren Versprechungen; das ist eine gute Botschaft für die Städte und Gemeinden in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nun kann man sicherlich kräftig darüber streiten, wie dieses Geld verteilt wird, Frau Deligöz; aber wir haben uns um einen fairen Kompromiss bemüht. Indem die Hälfte der jährlichen Entlastung über eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zustande kommt – 500 Millionen Euro – und die andere Hälfte über einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer, ist allen Kommunen in Deutschland geholfen: sowohl denjenigen mit besonderer sozialer Belastung – über die höhere Beteiligung an den KdU – als auch den anderen Kommunen, die auch ihre Aufgaben zu finanzieren haben und bei denen es auch um die Stärkung der Finanzkraft und der Investitionskraft geht.

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber nicht der Ausgangspunkt! Der Ausgangspunkt war, die Kommunen mit sozialen Brennpunkten zu entlasten, wegen der Disparität!)

Deswegen ist dies ein fairer Kompromiss, den wir hier vorlegen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es kommt hinzu, dass beide Instrumente – sowohl die Entlastung bei den KdU als auch die höhere Beteiligung an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer – dazu führen, dass das Geld direkt bei den Kommunen landet und nicht in die Landeshaushalte fließt. Das macht deutlich, dass wir uns darum kümmern, dass das Geld, das wir im Bundeshaushalt für die Kommunen bewegen, tatsächlich in den Kassen der Städte und Gemeinden ankommt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Sönke Rix [SPD])

Meine Damen und Herren, damit knüpfen wir an die kommunalfreundliche Politik an, die wir unter der Führung der Union in der vergangenen Wahlperiode bereits geleistet haben.

(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das ist wahr! – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Richtig!)

Man kann es nicht oft genug sagen: In diesem Jahr tritt die dritte Stufe der Entlastung bei der Grundsicherung in Kraft – noch einmal 1,1 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Bundeshauhalt für die Kommunen in Deutschland, insgesamt eine Entlastung in der Größenordnung von 5 Milliarden Euro. Nie zuvor hat es eine so starke Politik für die Kommunen in Deutschland gegeben wie in dieser Koalition und unter Führung der Union in der vergangenen Wahlperiode.

(Beifall bei der CDU/CSU – Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Das gab es noch nie! – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das ist eine Hausnummer! – Sönke Rix [SPD]: In dieser Koalition, nicht in der letzten!)

Das heute vorliegende Gesetz ist der erste Schritt zur weiteren Stärkung der Kommunen in dieser Wahlperiode. Wir haben uns einen zweiten Schritt vorgenommen, der dann 2018 im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe folgt, wiederum mit einer Entlastung in der Größenordnung von 5 Milliarden Euro. Nun wissen wir – darauf hat mein Kollege Alois Rainer bereits hingewiesen –, dass dies nicht einfach ist, weil die Eingliederungshilfe in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert und finanziert wird. Ich habe eine Karte mitgebracht:

(Der Redner hält ein Schaubild hoch)

Es gibt nur wenige – hier grün eingezeichnete – Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, in denen die Eingliederungshilfe vollständig von den Kommunen finanziert wird, während diese Aufgabe im Saarland und in Sachsen-Anhalt vollständig vom Land finanziert wird und es in allen anderen Ländern eine Mischfinanzierung gibt.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist unabhängig von der Eingliederungshilfe. Darauf legen wir ausdrücklich Wert. Es erfolgt im Vorgriff auf die Reform der Eingliederungshilfe.

(Zuruf von der SPD: Genau!)

Deswegen ist der Beschluss des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf auch so unverständlich, in dem empfohlen wird, statt einer höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe vorzusehen. Die Absicht hinter dieser Stellungnahme des Bundesrates ist klar: Die Länder, die sich an den Kosten der Eingliederungshilfe finanziell beteiligen, wollen die Bundesmittel nicht den Kommunen zur Verfügung stellen, sondern in die Landeskasse umleiten.

(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Genau so ist es!)

Das ist nicht unsere Absicht. Das ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Deswegen legen wir Wert darauf, dass dieses Geld tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Auch dazu dient dieser Verteilungsmaßstab.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Alles andere ist unverschämt!)

Ich bin der Bundesregierung ausdrücklich dankbar für die Gegenäußerung zu dieser Stellungnahme des Bundesrates, weil auch darin noch einmal die Absicht deutlich gemacht wird, dass das Geld bei den Kommunen ankommt.

Dass wir hier nicht irgendeine Phantomdiskussion führen, zeigt die Situation in den einzelnen Bundesländern. Auch im Bereich der Kosten der Grundsicherung, bei den 5 Milliarden Euro, haben wir es leider erlebt, dass einzelne Bundesländer, die sich in der Vergangenheit an diesen Kosten finanziell beteiligt haben, die Mittel zur beabsichtigten Entlastung der Kommunen in die Landeskasse umgeleitet haben. Ein Beispiel dafür erlebe ich in meinem Heimatland Schleswig-Holstein, Frau Deligöz. Die grüne Finanzministerin, Frau Heinold,

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Frau!)

hat etwa ein Viertel der Bundesmittel in die Landeskasse umgeleitet, dort einkassiert, obwohl dieses Geld eigentlich bei den Städten und Gemeinden ankommen soll.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ungeheuerlich! Unverschämtheit! – Sönke Rix [SPD]: Wahrscheinlich, weil sie so einen schlechten Haushalt vorgefunden hat! – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat das erst heruntergewirtschaftet?)

Diese Politik ist brandgefährlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn wer soll denn, wenn wir jetzt über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen diskutieren – dabei sprechen wir ja genau darüber, welches das richtige Instrument ist, um mit den 5 Milliarden Euro tatsächlich die Kommunen zu erreichen –, hier in diesem Haus tatsächlich noch Entscheidungen zugunsten der Kommunen treffen, wenn einzelne Landesregierungen diese kommunalfreundliche Politik unterlaufen und die Gelder, die eigentlich für die Kommunen vorgesehen sind, in die Landeskasse umleiten? Deswegen ist diese Politik auch so brandgefährlich, weil es die Akzeptanz für eine kommunalfreundliche Politik hier im Bund gefährdet. Denn die eigentlich Verantwortlichen für die Kommunalfinanzen, für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen, sind die Bundesländer.

(Beifall bei der CDU/CSU – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das kann gar nicht oft genug gesagt werden in diesem Haus!)

Aus dieser Verantwortung werden wir die Länder nicht entlassen.

Für den Bund ist das, was wir tun – das gilt auch für diesen Gesetzentwurf –, eine freiwillige Leistung. Alles das, was wir hier tun, ist keine originäre Bundesaufgabe. Das gilt im Übrigen auch für die Finanzierung der Kindertagesstätten oder für die U-3-Förderung. Es war Ausdruck eines fairen Kompromisses und eines fairen Entgegenkommens gegenüber den Kommunen, dass wir die Mittel für diese Aufgaben aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen. Aber die eigentliche Verantwortung für diese Themen und für die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen liegt nach unserer Verfassungsordnung eindeutig bei den Ländern.

Aber warum tun wir dann trotzdem etwas für die Kommunen? Wir tun es, weil wir ein Interesse daran haben, dass die kommunale Selbstverwaltung funktioniert, weil wir ein Interesse daran haben, dass die Kommunen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Denn die Kommunen sind das Gesicht der Politik für die Menschen. Nirgendwo sonst erleben die Menschen die Politik so hautnah wie im eigenen Lebensumfeld, im eigenen Erfahrungsbereich, zu Hause in ihrer Gemeinde, in ihrem Dorf, in ihrer Stadt. Deswegen ist es uns nicht egal, wie die Kommunen ihre Aufgaben wahrnehmen.

Wir tun dies auch, weil wir die Investitionskraft der Kommunen stärken wollen. 60 Prozent der öffentlichen Investitionen erfolgen durch die Kommunen; die restlichen 40 Prozent teilen sich der Bund und alle 16 Länder. Wenn wir darüber sprechen, dass wir die Investitionskraft des Staates, der öffentlichen Hand, stärken wollen, dann geht das nirgendwo so gut wie über die Stärkung der Finanzkraft unserer Kommunen. Auch dazu, zur Stärkung der Finanzkraft und der Investitionen in Deutschland, leistet dieser Gesetzentwurf mit jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich ab dem kommenden Jahr für die Kommunen einen wichtigen Beitrag.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Deswegen ist dieses Gesetz gar nicht hoch genug zu werten. Es ist eine große Leistung des Bundes, der Bundesregierung und der Koalition für die Kommunen in Deutschland. Wir stimmen heute über die Beschlussempfehlung zu diesem Gesetz ab. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Kommunen in Deutschland.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Katja Dörner, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4221526
Wahlperiode 18
Sitzung 73
Tagesordnungspunkt Ausbau der Kindertagesbetreuung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta