Lisa PausDIE GRÜNEN - Anpassung der Abgabenordnung an EU-Zollkodex
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden hier heute über ein Gesetz, das vor allen Dingen nicht Jahressteuergesetz heißen darf. Deswegen heißt es irgendwie anders. Warum nicht „Jahressteuergesetz“? Weil die Koalition ja im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, dass sie in dieser Legislaturperiode keine Steuerpolitik machen will, damit auch jede Erwartung, dass da irgendetwas passiert, sozusagen im Kern zerstört wird.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist auch ein Wert an sich! – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wobei es so nötig wäre!)
Deshalb ist klar: Es gibt keine Jahressteuergesetze mehr. Deswegen haben wir eben dieses „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union“.
Aber normalerweise müsste der Grundstandard eines solchen Gesetzes sein – wir haben keine Erwartungen, nur eine ganz kleine Resterwartung –, dass zumindest verfassungswidrige Zustände korrigiert werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE])
Das, glaube ich, sollte eigentlich ein Standard sein, auf den wir uns hier alle gemeinsam einigen können.
Was stellen wir fest? Es gibt eine Vielzahl von Regelungen – dazu haben wir jetzt schon einiges gehört –, die verschiedensten Dinge, aber eine Sache fehlt, und zwar die Korrektur des seit elf Monaten verfassungswidrigen Zustandes, dass das steuerfreie sächliche Existenzminimum für Kinder um 72 Euro zu niedrig ist. Das ist ein echter Skandal, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das ist übrigens umso dreister, als das eben auch schon seit 2012 bekannt ist. Das ist nichts, was man jetzt ganz kurzfristig festgestellt hat. Seit 2012 ist ausweislich des eigenen Existenzminimumberichts der Bundesregierung bekannt, dass, wenn man es nicht ändert, diese Bundesregierung im Jahr 2014 – jetzt, wo wir gerade beginnen, die Weihnachtsfeier zu planen oder durchzuführen – verfassungswidrig handelt. Das wäre jetzt die letzte Gelegenheit gewesen, das in diesem Jahr zu ändern. Sie machen das nicht. Das ist wirklich ungeheuerlich.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Was gehört außerdem dazu? Was fehlt noch? Die Anhebung des Kindergeldes um 2 Euro. Das würde zwar tatsächlich Geld kosten – das hätten wir dann letzte Woche auch im Haushalt verankern müssen –, nämlich 425 Millionen Euro. Seit 1995 wird das immer gemeinsam gemacht – diese Kopplung ist Praxis; hier vom Deutschen Bundestag beschlossen –, die notwendige Anhebung des steuerfreien Existenzminimums gemeinsam mit einer entsprechenden Kindergeldanpassung. Aber auch das haben Sie nicht gemacht. Deswegen muss man heute konstatieren, dass Herr Schäuble seine schwarze Null auch durch eine verfassungswidrige Verzögerung bei der steuerlichen Entlastung von Familien erkauft hat, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU])
Was fehlt noch in diesem Gesetzentwurf? Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen – Sie haben nichts Großes versprochen, nur kleine Dinge, die aber für die Betroffenen wichtig sind –, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhöhen. Der liegt seit 2004 unverändert bei 1 308 Euro, und das trotz der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der eklatanten Besserstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften.
Zum Vergleich: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende führt zu einer maximalen Steuerersparnis von 600 Euro, bei Ehepaaren können allein durch das Ehegattensplitting bis zu 16 000 Euro pro Jahr gespart werden. Das muss sich ändern. Aber nicht einmal diese minimale Anhebung, wie sie seit langem gefordert wird – und die Sie auch versprochen haben –, ist in diesem Gesetzentwurf enthalten. Das ist nicht in Ordnung. Noch besser wäre es gewesen, Sie wären unserem Vorschlag gefolgt. Wir schlagen vor, dass der höhere Entlastungsbetrag plus eine Steuergutschrift kommen, damit auch Alleinerziehende mit geringem Einkommen erreicht werden können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es fehlt noch einiges. Vor allen Dingen fehlt eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung. Ich muss allerdings sagen: Sie fehlt nicht nur bei diesem Gesetz, sondern bei fast allen Gesetzen der letzten 40, 50 oder 60 Jahre. Es ist aber wichtig, zu betonen: Das ist eigentlich Standard. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wird die Bundesregierung verpflichtet, bei Gesetzentwürfen anzugeben, wie es mit der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung aussieht. In der Praxis passiert allerdings nichts anderes, als dass irgendjemand ein Kreuz in das Kästchen „keine Auswirkungen“ macht.
Es gibt aber Auswirkungen beim Thema Altersvorsorge. In diesem Gesetz wird eine Erhöhung des Absetzbetrages für Altersvorsorgeaufwendungen von heute 20 000 Euro auf im nächsten Jahr 22 000 Euro verankert. Davon profitieren diejenigen in unserem Lande, die statt 1 600 Euro pro Monat 1 800 Euro pro Monat für die Altersvorsorge zur Seite legen können. Sie haben eine ungefähre Vorstellung davon, wie viele Menschen das in unserem Lande können? In der Summe sind es 10 000. Sie können sich auch vorstellen, wie viele Frauen darunter sind. Diese eine Maßnahme macht deutlich, dass wir dringend handeln müssen. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag über diesen und auch andere Punkte eine Diskussion anstoßen, damit wir zumindest im nächsten Jahr zu verfassungsgemäßen und der Sache entsprechenden Steuergesetzen in unserem Land kommen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: 2 Euro Kindergeld pro Monat, die sind auch diskriminierbar! Es ist klug, man überlegt sich da was Größeres!)
Der Kollege Philipp Graf Lerchenfeld hat für die Unionsfraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4222459 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 73 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Abgabenordnung an EU-Zollkodex |