Andreas SchwarzSPD - Anpassung der Abgabenordnung an EU-Zollkodex
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Jens Zimmermann hat schon viel Richtiges und Wichtiges gesagt, und ich möchte hier jetzt nicht mehr in epischer Breite nochmals zu allen Themen dieses Gesetzentwurfs Stellung nehmen. Das gibt meine Redezeit nicht her, und ich möchte auch Frau Präsidentin nicht verärgern.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich einen kurzen Blick auf die Geschichte dieses Gesetzentwurfs werfen. Dieser Gesetzentwurf ist nur im Kontext mit dem Kroatien-Gesetz zu verstehen, das wir schon Mitte des Jahres angegangen sind, sodass wir Ihre Anregung, Graf Lerchenfeld, schon aufgenommen haben.
Wir hätten auch Zeit gehabt, vieles umzusetzen. Damals kamen von den Bundesländern ja auch schon viele Änderungswünsche. Wir haben uns damals beim Kroatien-Gesetz aber darauf verständigt, vor allen Dingen technische Anpassungen vorzunehmen. Daneben haben wir uns darauf verständigt, weitere Veränderungen in einem zweiten Gesetz zu regeln. Dies tun wir jetzt in diesem Entwurf des sogenannten Zollkodex-Anpassungsgesetzes.
Zeit für die Prüfung der Länderwünsche wäre also gegeben gewesen, aber wir haben sie uns einfach nicht genommen. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Gesetz möglich. Hier war er eben leider nicht bis zum Ende zu erkennen.
(Beifall bei der SPD – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist beschämend!)
Im Rückblick auf das Kroatien-Gesetz erkennen wir: Gesetze können überaus erfolgreich sein. Sind sie es nicht, dann sind wir jedoch auch in der Lage, nachzubessern und nachzusteuern. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan.
Im Kroatien-Gesetz haben wir den § 50 i des Einkommensteuergesetzes sehr erfolgreich reformiert und somit wichtige bis dato legale Steuerschlupflöcher schließen können. Die Experten bei der Anhörung – außer der BDI; das gebe ich zu – waren hier unserer Auffassung,
(Dr. Georg Kippels [CDU/CSU]: Nein, das stimmt nicht! Das DIW auch nicht!)
und die von Ihnen genannten Fälle sind noch nicht real existent.
(Beifall bei der SPD)
Nicht alles gelingt aber beim ersten Wurf. Wenn die Kritik, die uns erreicht, überzeugend und auch zutreffend ist, dann ist die SPD-Bundestagsfraktion natürlich auch bereit, Nachbesserungen vorzunehmen.
(Beifall des Abg. Philipp Graf Lerchenfeld [CDU/CSU] – Dr. Georg Kippels [CDU/ CSU]: Das hören wir gerne!)
Wie gesagt: Bei § 50 i des Einkommensteuergesetzes ist das nicht notwendig, wohl aber bei § 13 b des Umsatzsteuergesetzes, genauer gesagt, bei der Reverse Charge für Metalllieferungen.
Die abstruse Situation, dass man beim Kauf einer einfachen Aluminiumfolie an der Supermarktkasse oder beim Schraubenkauf im Baumarkt plötzlich unter die Reverse-Charge-Regelung fiel, war für uns alle nicht hinnehmbar. Dies hätte in diesen Fällen die Umkehr der Steuerlast bedeutet. Konkret hätte man bei Edeka plötzlich eine separate Rechnung für den Kauf der Alufolie bekommen, und die Steuerschuldnerschaft wäre auf den Endverbraucher übergegangen.
(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Daran hätte man auch früher denken können!)
Diesen vollkommenen Irrsinn haben wir in diesem Gesetzentwurf gestoppt. Indem wir eine Bagatellgrenze von 5 000 Euro vorsehen und die Liste der Metalle noch einmal kritisch beleuchtet haben, haben wir eine verbraucherfreundliche Regelung geschaffen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss will ich nochmals zur Geschichte dieses Gesetzes zurückkommen. Beim Beschluss des Kroatien-Gesetzes haben wir die Länder vertröstet, dass wir zahlreiche Anliegen im Zollkodex-Anpassungsgesetz umsetzen werden, Anliegen übrigens, die von SPD- wie von unionsgeführten Ländern gleichermaßen formuliert wurden.
Dies ist nun leider nicht der Fall. Als ich den Gesetzentwurf in die Hand bekam, war ich, ehrlich gesagt, von seinem sehr geringen Umfang überrascht. Nachvollziehbarerweise fiel die Stellungnahme des Bundesrates deutlich umfangreicher aus: Sie enthält zahlreiche Anregungen, die fachlich eigentlich Konsens im Hause finden. Trotzdem konnten wir unseren Koalitionspartner leider nicht überzeugen, entschieden auf die berechtigten Interessen der Länder einzugehen. Ich sage Ihnen ganz offen, dass sich die SPD-Fraktion hier etwas mehr hätte vorstellen können,
(Beifall bei der SPD)
ob nun im Bewertungsgesetz, bei den hybriden Gestaltungen im Streubesitz oder dem Porsche-Deal. Aus unserer Sicht hat man hier die Chance vertan, weitere Steuerschlupflöcher zeitnah zu schließen und sinnvolle Änderungen in unserem Steuerrecht vorzunehmen.
Ewig können wir unsere Länder mit Sicherheit nicht vertrösten, weshalb ich jetzt sehr gespannt bin, wie der Bundesrat auf das Zollkodex-Anpassungsgesetz reagieren wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4222489 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 73 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Abgabenordnung an EU-Zollkodex |