Nina ScheerSPD - Energieeffizienz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag trägt den Titel „Die Energiewende durch Energieeffizienz voranbringen – EU-Energieeffizienzrichtlinie unverzüglich umsetzen“. Wie wir in der heutigen Aktuellen Stunde bereits ausführlich diskutiert haben, geschieht das bereits vollumfänglich.
(Lachen des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Ja, das geschieht. Es wurde gestern ein Kabinettsbeschluss gefasst,
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber noch kein Gesetz!)
mit dem zwei dicke Programme verabschiedet wurden, die insgesamt über 100 Seiten umfassen, nämlich der Klimaschutzaktionsplan und der Nationale Energieeffizienzplan. Heute haben wir schon ausführlich darüber diskutiert, was alles mit diesen Plänen erreicht werden kann. Wir haben aber natürlich auch darüber diskutiert, an welcher Stelle es Schwierigkeiten gibt. Wir sollten so ehrlich sein und klar benennen, in welchen Bereichen wir hierzulande Schwierigkeiten haben, bestimmte Strukturen zu verändern, zumal wir bis 2020 nicht mehr so viel Zeit haben.
Das CO2-Minderungsziel bis 2020 steht fest. Das ist in den zahlreichen Debatten, die wir rund um diesen Themenkomplex geführt haben, auch von niemandem infrage gestellt worden. Insofern ist es müßig, die Grundausrichtung in diesem Hause immer wieder infrage zu stellen. Der vorliegende Antrag zielt jedoch darauf ab, das infrage zu stellen. Deswegen ist dieser Antrag ein Stück weit überholt.
Ich möchte zunächst einmal ein paar Kernpunkte benennen. Wie gesagt, das ist heute schon einmal debattiert worden. Ein wesentliches Element des Energieeffizienzplans, der gestern im Kabinett beschlossen wurde, ist zum Beispiel, dass wir das Fördervolumen für die energetische Gebäudesanierung erhöhen möchten. Diesen Punkt haben Sie in Ihrem Antrag auch erwähnt. Deshalb kann man einen Haken daran machen. Insofern hat sich die Forderung erledigt, das an die Bundesregierung heranzutragen.
Gleiches gilt für die Ausweitung des Gebäudesanierungsprogramms. Auch die Einführung von Ausschreibungsmodellen ist vorgesehen. Viele Dinge in Ihrem Antrag klingen an, etwa die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung als zusätzlicher Anreiz. Das ist Bestandteil des Nationalen Energieeffizienzplans. Auch die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist heute schon thematisiert worden. Das ist zwar nicht Bestandteil dieser Programme. Das deckt sich aber mit dem Koalitionsvertrag und den Vorhaben, die in den nächsten Monaten noch zu leisten sind. Stichwort Strommarktdesign. Dirk Becker hat das vorhin angesprochen. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, in diesem Bereich etwas auf den Weg zu bringen. Die Kraft- Wärme-Kopplung wird sogar noch vorweggenommen behandelt werden.
Insofern kann man sagen, dass sich Ihr Antrag allein schon aufgrund der genannten Punkte erledigt hat. Nicht erledigt hingegen hat sich natürlich unser gemeinsames Vorhaben, die von Ihnen genannten Aspekte voranzubringen. In diesem Zusammenhang möchte ich ein paar Punkte nennen, die eine Herausforderung sein werden, weil natürlich auch die Punkte, die gestern im Kabinett behandelt wurden, Bereiche enthalten, bei denen es noch der Konkretisierung bedarf. Das sollte man aber nicht nur einfach als Makel deklarieren, wie dies von Ihnen heute Nachmittag kritisch angemerkt wurde. Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass man nicht alles mit einem Programm bis zum Ende durchdeklinieren kann, sondern dass man bestimmte Dinge auch entwickeln muss.
(Beifall bei der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Irgendwas wäre schon einmal gut!)
Sie als Grüne haben sich zum Beispiel sehr stark für den Handel mit Emissionszertifikaten eingesetzt. Wir alle wissen, dass der Handel mit Emissionszertifikaten sehr krankt. Zurzeit greift dieser nicht als Anreizmoment, um aktiven Klimaschutz zu gewährleisten. Wir alle konnten vielleicht nicht abschätzen, wie sich der Handel mit Emissionszertifikaten entwickeln wird. Ich muss eingestehen, dass ich dabei schon immer etwas skeptisch war. Viele andere waren auch skeptisch. Man hat sich trotzdem darauf geeinigt. Sie waren Treiber dieses Programms. Man muss heute feststellen, dass er möglicherweise hin und wieder auch blockiert. Wir haben aber den Handel mit Emissionszertifikaten. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass er funktioniert.
Das ist ein Beispiel, an dem man erkennen kann, dass die Definition von Handlungsbedarfen nicht immer so einfach ist. Das ist gestern mit dem Kabinettsbeschluss vollzogen worden. Es ist schwierig, gleichzeitig mit der Definition von Handlungsbedarfen auch jeden Umsetzungsschritt mit zu definieren. Das ist schlichtweg nicht immer so einfach möglich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Es gibt weitere Tatsachen, die man berücksichtigen muss. Wir haben eine sehr restriktive Vereinbarung weitere ordnungsrechtliche Schritte betreffend. Diese Schritte sind mit dem Koalitionspartner jetzt nicht vorgesehen. Insofern müssen wir schauen, wie wir in den Jahren bis 2020 anderweitig zurechtkommen. Hier muss man immer wieder überprüfen, ob wir mit dieser Vereinbarung weiterkommen.
Eine Tatsache ist: Es ist immer noch sehr attraktiv, Energie zu verschwenden. Eine weitere Tatsache ist der Rebound-Effekt. Sprich: Es ist einfacher, in unserem Land auf erneuerbare Energien zu setzen, als Energie einzusparen. Das ist hierzulande leider immer noch so. Diesen Tatsachen muss man ins Auge blicken, und man muss sie mitberücksichtigen, wenn es um die Umsetzung geht.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen immer nur Problembeschreibung!)
Genau an diesem Punkt möchte ich dafür werben, dass man erst einmal lobend hervorhebt, dass wir für eine Verstetigung von bestimmten Programmen, natürlich auch mit Verbesserungsansätzen, eintreten, die sich bewährt haben; denn wir haben gelernt, dass Verunsicherung das Schädlichste ist, was uns im Energieeffizienzbereich passieren kann.
Auf der Grundlage der zuvor genannten Punkte möchte ich einfach darum bitten, dass wir die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre in die Umsetzung der vorliegenden Maßnahmenpakete einbringen. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass wir erneuerbare Energien brauchen, dass es eine Verquickung zwischen den erneuerbaren Energien und der Wärmewende gibt, dass wir eine Verknüpfung zu Effizienzmaßnahmen brauchen. Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, sollten wir dabei berücksichtigen. Es darf nicht passieren, dass die erneuerbaren Energien einen Einbruch erleben. Damit möchte ich einen Schlusspunkt setzen.
Mir bleibt abschließend nur noch, zu sagen, dass der Antrag in der vorliegenden Form überholt ist – ich verweise auf die vorgelegten Programme und unsere Vorhaben – und insofern abzulehnen ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Kollegin Eva Bulling-Schröter hat für die Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4222501 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 73 |
Tagesordnungspunkt | Energieeffizienz |