Volker BeckDIE GRÜNEN - Situation von Opfern von Menschenhandel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Menschenhandel ist eines der schlimmsten Menschenrechtsverbrechen, das in unserem Lande stattfindet. 500 bis 1 000 Verdachtsfälle zählt das Bundeskriminalamt jedes Jahr. Das betrifft den Handel mit Menschen, deren Arbeitskraft ausgebeutet wird oder die sexuell ausgebeutet werden.
Wenn wir Menschenhandel bekämpfen wollen, dann müssen wir von den Opfern des Menschenhandels her denken, ihre Rechtsposition schützen und sie stärken. Dem dient der Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, wir fordern, dass Menschenhandelsopfern unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft und unabhängig davon, ob sie eine Strafanzeige gestellt haben, ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen wird. Denn für viele Menschenhandelsopfer ist es aufgrund der Situation ihrer Familie, ihrer Kinder, ihrer Eltern oder ihrer Geschwister im Heimatland nicht möglich, einfach zur Polizei zu gehen und die Täter anzuzeigen. Wenn wir das nicht durchbrechen und nicht dem Opferschutz Vorrang vor dem Interesse an der Strafverfolgung der Täter einräumen, werden wir die überwiegende Anzahl der Täter auch nicht fassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das gegenwärtige Recht bindet den Aufenthaltstitel allein an die Aussage- und Zeugenbereitschaft der Menschenhandelsopfer. Wenn das Verfahren vorbei ist, dann ist der Aufenthaltstitel nicht mehr verlängerbar. Diesen Zustand müssen wir dringend ändern. Ich bin sehr enttäuscht, dass die Bundesregierung, Herr Schröder, in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechts, den sie in dieser Woche beschlossen hat, zwar vorsieht, dass nach einem Prozess unter Umständen aus humanitären Gründen oder aus Gründen des öffentlichen Interesses der Aufenthaltstitel verlängert werden kann. Menschenhandelsopfer, die nicht aussagen können, genießen danach aber überhaupt keinen Schutz. Damit werden viele Strafverfahren gegen die Täter vereitelt. Zudem schützen wir nicht wirksam und mit Rechtssicherheit die Rechtsposition der Opfer des Menschenhandels.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich will Ihnen einmal zwei Lebensschicksale schildern, die zeigen, wie sich diese Rechtslage negativ auswirkt für die Opfer, aber auch für das Strafverfolgungsinteresse. Der Katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit hat mir von einer jungen Frau erzählt, die mit 14 Jahren nach Deutschland gebracht und zur Prostitution gezwungen wurde. Als sie 17 Jahre alt war, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Täter durchgeführt. Diese Frau bekam aber nur einen Aufenthaltstitel für sechs Monate.
Zu der Angst um sich selbst, der Angst vor den Tätern, kam die Angst um ihren unsicheren Status. Das hat dieses Mädchen psychisch stark destabilisiert und hat dazu geführt, dass auch ihre Aussagen unzuverlässig waren, sodass die Staatsanwaltschaft gesagt hat: Diese Aussagen sind nicht verwertbar, wir müssen das strafrechtliche Ermittlungsverfahren einstellen.
Ein zweiter Fall. Eine junge Frau namens Grace aus Nigeria, 19 Jahre alt, berichtete darüber, dass sie mit dem Versprechen, sie könne in Deutschland eine Ausbildung machen, etwas lernen und dann hier eine gute Arbeit finden, von einem Nigerianer nach Deutschland gelockt wurde. Als sie hier ankam, wurde ihr der Pass abgenommen und ihr eröffnet, sie schulde diesem Herrn nun 50 000 Euro. Sie wurde zur Prostitution gezwungen und arbeitete bei einer Bordellbetreiberin, über die sie selber sagte: Ich arbeitete für diese Madame bis zu meiner Festnahme. – Danach war sie in Abschiebehaft.
Sie wurde 2009 nach Nigeria abgeschoben. Dort wurde sie von dem Umfeld des Täters bedroht und erneut bedrängt. Ihr wurde mitgeteilt, sie schulde ihm immer noch 20 000 Euro. Sie konnte nicht bezahlen. Daraufhin wurde ihre Familie unter Druck gesetzt, und sie wurde erneut nach Europa gebracht. Dort wurde sie wieder aufgegriffen und erneut abgeschoben. Vor der Abschiebung hatte sie fürchterliche Angst davor, was mit ihr passieren würde, wenn sie ohne die 20 000 Euro nach Nigeria zurückkommen würde.
Solchen Menschen ist es nicht zuzumuten, bei uns auszusagen. Sie riskieren Leib, Leben und Freiheit, aber nicht nur von sich selbst, sondern auch von ihren Familienangehörigen. Wenn wir hier als Gesetzgeber nicht endlich ein Einsehen haben und diesen Menschen, weil sie Opfer eines Menschenrechtsverbrechens geworden sind, bedingungslos einen aufenthaltsrechtlichen Schutz geben, dann brauchen wir hier im Plenum auch nicht den Tag der Menschenrechte zu begehen. Vielmehr gehen wir dann in unserem Land sehenden Auges an den Opfern von Menschenrechtsverletzungen und ihren Nöten vorbei.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])
Wir wollen, dass ein Aufenthaltsrecht gewährt wird. Wir wollen auch – das betrifft vor allen Dingen die Ausbeutung als Arbeitskraft –, dass es endlich einen Opferfonds gibt, aus dem die Menschen den ihnen vorenthaltenen Lohn bekommen können, unabhängig von der Frage, ob die Menschen oder die Unternehmen, die sie ausgebeutet haben, rechtlich belangbar sind. Dieser soll sich auch darum kümmern, dass dieses Geld eingetrieben wird.
Wir wollen die Opfer besserstellen. Das verlangt von uns, die Menschenhandelsrichtlinie umzusetzen, was Deutschland skandalöserweise immer noch nicht getan hat. Wir müssen in diesem Zusammenhang schauen, wo es im Strafrecht Lücken gibt. Aber wir sollten nicht glauben, dass dieses Problem durch mehr Strafrecht zu lösen ist. Es ist nur zu lösen, wenn wir uns mit Empathie um die Opfer dieser Menschenrechtsverbrechen kümmern und ihren Status verbessern.
Ich hoffe, dass wir anhand Ihres und unseres Gesetzentwurfes zu einer Lösung für die Opfer kommen. Wenn wir eine gute Lösung finden – das garantiere ich Ihnen –, werden wir das Dunkelfeld aufhellen und viele strafrechtliche Verfahren gegen die Täter mit Erfolg führen können. So werden wir in jeder Hinsicht eine Verbesserung der Menschenrechtslage für die vielen Frauen und auch Männer, die Opfer dieser Verbrechen werden, erreichen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Wort hat die Kollegin Nina Warken für die CDU/ CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4227294 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 74 |
Tagesordnungspunkt | Situation von Opfern von Menschenhandel |