Katja DörnerDIE GRÜNEN - Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zurzeit übernehmen Krankenkassen einen Kostenanteil bei einer künstlichen Befruchtung nur für verheiratete Paare. Wir halten das für überholt und nicht mehr zeitgemäß. Deshalb haben wir heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Kostenübernahme auf nichtverheiratete Paare und auf eingetragene Lebenspartnerschaften ausgeweitet wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Damit orientieren wir uns an der Vielfalt der Familien, wie sie heute in Deutschland gelebt wird, und wir schließen auch eine Gerechtigkeitslücke. Es ist aus unserer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar, am Trauschein als Voraussetzung für die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen festzuhalten.
Viele Menschen wünschen sich ein Leben mit Kindern. Elternschaft gehört für viele zu einem glücklichen Leben. Selbstverständlich gibt es kein Recht auf Elternschaft, es gibt kein Recht auf ein Kind oder auf Kinder, aber aus unserer Sicht gibt es ein Recht, dass niemand bei der Chance auf Elternschaft benachteiligt wird. Das ist aber leider derzeit der Fall. Künstliche Befruchtungen sind teuer. Häufig klappt es nicht beim ersten Versuch. Da macht es natürlich einen erheblichen Unterschied, ob die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt oder nicht. Wir wollen, dass unverheiratete Paare und Lebenspartnerschaften nicht länger benachteiligt werden, sondern endlich die gleiche Chance auf Elternschaft haben wie Verheiratete.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Das Thema „Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen“ ist im Sommer wieder in den Fokus gerückt, und zwar durch das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Das Gericht hat festgestellt, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten bei nichtverheirateten Paaren nicht einmal auf freiwilliger Basis übernehmen darf. Hintergrund ist, dass die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse nur im Rahmen von § 27 a SGB V erweitert werden dürfen. Es besteht also ganz klar gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Das ist der Hintergrund, warum wir diesen Gesetzentwurf heute eingebracht haben.
Wir sehen, dass Ministerin Schwesig, die leider heute nicht da ist, unsere Einschätzung inhaltlich teilt. Im Zusammenhang mit dem erwähnten Urteil sagte sie im Juni gegenüber dem Tagesspiegel, sie sei der Meinung, dass auch unverheiratete Paare Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung erhalten sollten. Im Spiegel ließ sich die Familienministerin mit dem richtigen Satz zitieren, es sei eben nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare anders zu behandeln als verheiratete.
Es reicht aber nicht, schöne Reden zu schwingen, schöne Worte zu finden und die Meinung zu vertreten, „dass …“. Wir sagen: Es muss jetzt Butter bei die Fische geben. Wenn man erkannt hat, dass etwas nicht mehr zeitgemäß ist, dann muss man auch den Mumm haben, es zu ändern. Das wollen wir als Grüne tun.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich erwarte aber auch von Ihnen, der Union, dass Sie unser Anliegen positiv aufgreifen. Ich habe noch einmal in Ihr Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl geschaut. Da heißt es explizit, dass die Diskriminierung unverheirateter Paare und auch gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften abgelehnt wird. Das steht ausdrücklich drin. Ich erwarte eben auch hier, dass das nicht nur schöne Worte bleiben, sondern dass Sie das auch ernst meinen. Wenn Sie das nämlich ernst nehmen, dann können Sie unserem kleinen schlanken Gesetzentwurf eigentlich gar nichts Negatives entgegenbringen; denn wir wollen gar nichts anderes, als eine Ungleichbehandlung, eine Diskriminierung von nichtverheirateten Paaren und Lebenspartnerschaften zu beenden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Warum ist es nicht mehr zeitgemäß, die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen am Trauschein festzumachen? Die Annahme, nur die Ehe würde aufgrund ihrer Dauerhaftigkeit und Stabilität dem Kindeswohl entsprechen, ist unbelegt und angesichts sehr hoher Scheidungsraten mehr als fragwürdig. Im vergangenen Jahr wurden rund 170 000 Ehen geschieden. Fast die Hälfte der geschiedenen Paare hatte Kinder unter 18 Jahren. Gleichzeitig hat sich die Anzahl nichtverheirateter Eltern zwischen 1996 und 2012 verdoppelt.
Ich will trotzdem noch ein paar weitere Zahlen nennen, auch wenn Zahlen vielleicht nicht immer so spannend sind: 2012 kamen im Westen knapp 40 Prozent der erstgeborenen Kinder nichtehelich zur Welt; im Osten sind es sogar 74 Prozent gewesen. Das zeigt, das Familienleben in Deutschland ist bunt. Das Familienleben mit Trauschein ist weder besser noch schlechter als ohne Trauschein. Regenbogenfamilien sind nicht besser und nicht schlechter als die klassischen Familien. Wir wollen, dass sich diese Vielfalt, diese Lebensrealität, die in Deutschland einfach vorhanden ist, endlich auch in unseren Gesetzen wiederfindet. Die Frage der Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen ist da ein Baustein.
Ich freue mich auf die Beratungen und bin sehr gespannt, wie wir mit diesem Anliegen gemeinsam umgehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Vielen Dank, Katja Dörner. – Nächster Redner in der Debatte ist Hubert Hüppe für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4291726 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 76 |
Tagesordnungspunkt | Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung |