Tobias LindnerDIE GRÜNEN - Bundeswehreinsatz ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brunner, die Botschaft höre ich wohl – ich habe sie bereits vor einem Jahr gehört –, nämlich die jährlich wiederkehrende Hoffnung, dass dies hoffentlich das letzte Mandat sei, das auf Artikel 5 Nordatlantikvertrag fußt. Aber nein: Sie beantragen heute ein weiteres Mal ein hoffentlich letztes Mandat, das auf Artikel 5 Nordatlantikvertrag fußt. Sie schreiben – diesmal selbst; ich zitiere aus dem Antrag der Bundesregierung –:
Kollege Liebich hat bereits den Bundesaußenminister zitiert. Wenn Frank-Walter Steinmeier sagt, dass der Bündnisfall heute, 13 Jahre nach dem 11. September 2001, nicht mehr als Rechtsgrundlage für einen solchen Einsatz herhalten kann, muss ich sagen: Recht hat der Außenminister damit. Aber dann dürfen Sie uns heute ein solches Mandat nicht vorlegen, erst recht nicht mit einer solchen Begründung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Dieses Mandat wird dadurch nicht klarer, und die Legitimationsbasis wird dadurch nicht breiter. Nein, dieses Mandat wird dadurch absurder. Gleichzeitig beschädigen Sie an zwei Stellen, wie ich finde, wichtige Grundpfeiler unserer Außen- und Sicherheitspolitik.
Sie beschädigen das Parlamentsbeteiligungsrecht, und Sie missachten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Deutschland sich nur dann an internationalen Einsätzen beteiligen darf, wenn diese in ein System kollektiver Sicherheit eingebettet sind. Man kann nicht einfach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages in die Mandatsbegründung schreiben – Herr Mißfelder hat ja ausgeführt, dass dieser Artikel als Begründung herhalten muss –, nur damit man eine Begründung hat. Damit untergräbt man auch unsere eigenen Beteiligungsrechte als Deutscher Bundestag.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem beschädigen Sie damit den Nordatlantikvertrag. Um es deutlich und klar zu sagen – ich habe das schon im letzten Jahr von dieser Stelle aus gesagt –: Ich persönlich konnte nachvollziehen, dass die Mitgliedstaaten der NATO einen Tag nach dem 11. September 2001 den Bündnisfall festgestellt haben. Das mag aus heutiger Sicht vielleicht mancher anders sehen. Man mag sich fragen, ob das vernünftig war oder nicht. Ich persönlich konnte es nachvollziehen. Uns ist es gerade jetzt in einer Zeit, in der wir es mit einem Konflikt in der Ukraine zu tun haben, wichtig, zu versichern, dass Artikel 5 des Nordatlantikvertrages gilt; denn das ist einer der Stabilitätspfeiler unserer Sicherheitsarchitektur in Europa. Wenn Sie aber Artikel 5 des Nordatlantikvertrages leichtfertig benutzen, um eine Mission, die sich vielfach mit Routineaufgaben im Mittelmeer beschäftigt, zu rechtfertigen, dann unterminieren Sie damit den Nordatlantikvertrag. Damit werden Sie unserer Verantwortung nicht gerecht.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich frage mich jedes Mal, ob man in der SPD-Fraktion Stöckchen zieht, um zu bestimmen, wer die Rede zu OAE halten muss. Sie waren schon mal ein ganzes Stück weiter, haben das ähnlich gesehen wie die Linke und wir. Jetzt befinden Sie sich in einer Regierungskoalition, und es musste ein Kompromiss her. In der Antragsbegründung wird ausgeführt – das haben auch die Redner hier gesagt –, dass sich die Bundesregierung bemüht hat, eine Entkopplung der Operation von Artikel 5 des Nordatlantikvertrages hinzubekommen. Zur Formulierung „haben sich stets bemüht“ will ich eines sagen: Oftmals ist es im Leben so, dass die Arbeit, auch wenn man sich stets bemüht, nicht immer von Erfolg gekrönt ist. Das ist leider auch an dieser Stelle der Fall.
Mir ist bewusst, dass die Entkopplung des Einsatzes von Artikel 5 des Nordatlantikvertrages, also vom konkreten Bündnisfall, Einstimmigkeit in der NATO erfordert. Wenn Sie das schon nicht hinbekommen, dann sollten Sie wenigstens sehen, dass Artikel 5 nicht zu einem Handlungsautomatismus führen muss und Deutschland nicht gezwungen ist, sich in einem solchen Fall an der Mission zu beteiligen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weil der Antrag für das Mandat, der uns heute zur Abstimmung vorliegt, zwar von redlichen Bemühungen gekennzeichnet ist, aber nicht von Erfolg, was Artikel 5 als Begründung betrifft, und weil ich befürchte, dass wir unter Umständen auch im kommenden Jahr über ein entsprechendes Mandat diskutieren werden – dann werden wir wieder hören: das ist das letzte Mandat, das auf dieser Begründung fußt –, entspricht das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion in diesem Jahr dem Abstimmungsverhalten im vergangenen Jahr: Wir werden dieses Mandat ablehnen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dirk Vöpel das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4292760 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 76 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehreinsatz ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) |