Stephan MayerCDU/CSU - Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und dem Änderungsantrag unserer Regierungskoalition setzen wir zum einen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs um, die gegen Deutschland und Österreich ergangen sind, und zwar einmal das vom 9. März 2010 und einmal das vom 16. Oktober 2012, und zum anderen stärken wir die Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten. Das ist aufgrund dieser beiden Urteile erforderlich.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte schon bisher unabhängig war. Es gab zwar formal eine Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums und eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Aber von beidem ist nie Gebrauch gemacht worden. Aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs wird die Bundesdatenschutzbeauftragte ab dem Jahr 2016 zu einer vollkommen eigenständigen, unabhängigen obersten Bundesbehörde. Damit wird die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesinnenministerium aufgehoben. Ich denke, dass wir damit zum einen den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Rechnung tragen und zum anderen ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zum Abschluss bringen können. Es ist uns als CDU/ CSU sehr wichtig, dass diese Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes noch im laufenden Jahr abgeschlossen wird, um ein klares Signal Richtung Brüssel zu senden, dass wir die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs umsetzen und die Bundesdatenschutzbeauftragte aufwerten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben am 1. Dezember eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Teilweise wird uns vorgeworfen, Sachverständigenanhörungen hätten nur einen Placeboeffekt oder hätten nur therapeutische Bedeutung. Wir haben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ganz konkrete Rückschlüsse aus dieser Anhörung gezogen, insbesondere was die Stärkung der Bundesdatenschutzbeauftragten im Bereich ihrer Zeugenaussagemöglichkeiten anbelangt. Wir werden § 23 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes dahin gehend ändern, dass bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Zeugenaussage der Bundesdatenschutzbeauftragten nicht das „Einvernehmen“ der Bundesregierung einzuholen ist für den Fall, dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung betroffen sein könnte, sondern es wird lediglich erforderlich sein, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte „im Benehmen“ mit der Bundesregierung entscheidet, ob der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist oder nicht.
Ich möchte hinzufügen, man kann auch mit guten Gründen die gegenteilige Position vertreten, dass letzten Endes nur die Bundesregierung selbst festlegen kann, ob der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung tangiert ist oder nicht. Um es klar zu sagen und um jeglichen Spekulationen und Gerüchten den Boden zu entziehen: Es wird kein Maulkorberlass verfügt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte ist in Zukunft sogar unabhängiger und stärker in ihrer Position als Richter, wenn sie Zeugenaussagen vornehmen müssen, weil für diese durchaus das Erfordernis des Einvernehmens gilt. Ich glaube, das ist ein klares Signal und stärkt die Stellung der Bundesdatenschutzbeauftragten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Noch ein Wort zur Sach- und Personalausstattung. Uns ist es wichtig, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte amtsangemessen ausgestattet wird. Mit diesem Gesetz ist eine Stellenerhöhung um sechs Stellen beabsichtigt. Das wird auch entsprechend vorgenommen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, im Vorfeld ist behauptet worden, das sei viel zu wenig, man müsse der Bundesdatenschutzbeauftragten noch mehr Stellen zur Verfügung stellen. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass der Status der obersten Bundesbehörde erst im Jahr 2016 wirksam wird.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Warum eigentlich? – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum?)
Wir haben also noch genügend Zeit, lieber Herr Kollege Korte, uns im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 und dem entsprechenden Stellenplan Gedanken zu machen, wie die Stellensituation der Bundesdatenschutzbeauftragten auszugestalten ist. Ich sage Ihnen an dieser Stelle zu: Wir werden hierbei in Zukunft ein offenes Ohr haben. Auch wenn sich der Aufwuchs aus meiner Sicht durchaus schon jetzt sehen lassen kann, wird dies mit Sicherheit nicht das letzte Wort sein.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in der Debatte der vergangenen Sitzung des Innenausschusses war das dominierende Thema der Dienstsitz. Wenn sich die Debatte in erster Linie darum dreht, ob der Dienstsitz der Bundesdatenschutzbeauftragten in Zukunft Bonn oder Berlin sein soll, dann kann – mit Verlaub – das Gesetz wirklich nicht so schlecht sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war kleinteilig von der SPD!)
Wir werden festlegen, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte in Zukunft ihren Dienstsitz in Bonn hat. Das ist auch sachgerecht, weil die meisten Unternehmen, die die Bundesdatenschutzbeauftragte zu kontrollieren hat, nämlich die Telekommunikationsunternehmen, entweder in Bonn oder in der Umgebung von Bonn ihren Sitz haben. Es gibt also handfeste, sachgerechte Gründe, die dafür sprechen, dass der Dienstsitz der Bundesdatenschutzbeauftragten Bonn sein wird. Auch der Bundesrechnungshof ist in Bonn angesiedelt. Ich glaube, niemand wird unterstellen oder vorwerfen, dass der Bundesrechnungshof aufgrund des Dienstsitzes Bonn seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nachkommen kann.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss kann ich nur feststellen: Wir haben einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Wir dürfen es aber nicht bei dem Gesetzentwurf belassen, sondern wir müssen vor allem auch bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel, was die Datenschutz-Grundverordnung anbelangt, dafür sorgen, dass die Datenschutzaufsicht auch in Zukunft so stark und unabhängig bleibt, wie wir sie mit diesem Gesetzentwurf und dem entsprechenden Änderungsantrag machen.
Ich bitte um Zustimmung.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Jan Korte, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4293244 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 76 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes |