18.12.2014 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 76 / Tagesordnungspunkt 17

Matthäus StreblCDU/CSU - Sozialversicherungsmitgliedschaft von Gefangenen

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich würde meine Redezeit dem mir nachfolgenden Redner schenken. Aber wie ich sehe, bin ich der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt.

Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns auf Antrag der Linksfraktion mit diesem Thema. Sie fordern erneut, Gefangene im Strafvollzug in die Rentenversicherung mit einzubeziehen. Seit der 17. Wahlperiode haben Sie diesen Antrag wiederholt eingebracht, sodass wir ihn auch heute, in der 18. Wahlperiode, debattieren. Ich denke, man sollte in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einfließen lassen, dass gleichlautende Anträge anders behandelt und auch nicht zu später Stunde debattiert werden.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, er ist ein bisschen anders! Sie müssen ihn mal genau lesen! Er ist nicht wortgleich! – Gegenruf der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Na ja, aber fast!)

Es fehlt an der Freiwilligkeit der Ausübung der Tätigkeit, da die Arbeitsleistung aufgrund eines öffentlich- rechtlichen Gewahrsamsverhältnisses erfolgt. Es handelt sich nicht um ein freies Arbeitsverhältnis. Deshalb werden auch keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Rechtsauffassung wurde, wie uns allen bekannt ist, mehrfach durch verschiedene Gerichte bestätigt. Zwar hält die Bundesregierung die Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung weiterhin für grundsätzlich sinnvoll. Aber die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 bei den Ländern, Herr Kollege Birkwald.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann die Große Koalition doch ändern!)

Da die Linke in einigen Landtagen vertreten ist, empfehle ich Ihnen, sich einmal mit Ihren Parteikolleginnen und -kollegen zu diesem Thema austauschen.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Haben wir schon lange gemacht!)

Unklar bleibt weiterhin, wie die Länder die Finanzierung meistern wollen; denn sie müssten die anteiligen Versicherungsbeiträge übernehmen. Da Sie ja jetzt den Ministerpräsidenten Thüringens stellen, könnten Sie also mit gutem Beispiel vorangehen, statt hier zu später Stunde über Ihren Antrag diskutieren zu lassen.

Vergegenwärtigen sollten wir uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998, in der die Nichteinbeziehung der Gefangenenentlohnung in die Renten- und Krankenversicherung als verfassungskonform bestätigt wurde. Tätigkeiten innerhalb des Strafvollzugs lassen sich eben nicht mit freien Tätigkeiten gleichsetzen. Das ist sowohl mit Artikel 3 des Grundgesetzes als auch mit dem Resozialisierungsgedanken vereinbar. Dennoch: Die Resozialisierung eines Strafgefangenen ist unbestritten eine wichtige Aufgabe und Pflicht des Staates.

Wir alle sind uns einig: Eine Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Resozialisierung. Durch eine im Vollzug ausgeübte Beschäftigung kann der Gefangene Überbrückungsgeld ansparen. In vielen Fällen sinkt durch eine Arbeitspflicht während des Vollzugs die Rückfallquote nach der Entlassung des Gefangenen.

Sie, die Linken, fordern jedoch sowohl die Abschaffung der Arbeitspflicht als auch die Festschreibung eines Anspruchs auf Arbeit. Sie müssen doch zugeben, dass dies zu einiger Verwirrung und Ratlosigkeit führen muss.

Die Forderung nach einem einklagbaren Anspruch auf einen Arbeitsplatz lässt sich nur schwer mit dem besonderen Charakter des Strafvollzugs vereinbaren. Wie soll für jeden einzelnen Gefangenen eine Tätigkeit angeboten werden, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht? In der Konsequenz würde das bedeuten, dass die Justizvollzugsanstalten für jeden erdenklichen Beruf sowohl Arbeitsplätze als auch Materialien, Werkzeuge, Instrumente und Räumlichkeiten bereitstellen müssten. Allein diese wenigen Beispiele zeigen, wie absurd Ihre Forderungen sind.

Ich möchte nochmals erwähnen, dass auch dieser Antrag in einem Landtag eingebracht werden müsste. Dazu haben Sie Gelegenheit. Wir lehnen den Antrag der Fraktion der Linken dementsprechend ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Strebl.

Ich schließe die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4293432
Wahlperiode 18
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Sozialversicherungsmitgliedschaft von Gefangenen
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