15.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 79 / Tagesordnungspunkt 5

Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fischer, Sie haben eben die Situation der Kommunen sehr einseitig zu beschreiben versucht und gleichzeitig den Vorwurf an die Linke gerichtet, dass deren Beschreibung der kommunalen Lage besonders einseitig gewesen wäre. Ich finde das nicht zielführend.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich finde es richtig, darüber zu sprechen, dass in den letzten Jahren Fehler korrigiert und vom Bund aus gemeinsame Maßnahmen mit den Ländern vereinbart worden sind. Dafür war auch nicht – nach Ihrer Farbenlehre –die CDU oder gar die FDP verantwortlich.

Vielmehr haben Bund und Länder in der letzten Legislaturperiode gemeinsam erkannt, dass die Kosten für die Grundsicherung im Alter, die durch die Folgen prekärer Beschäftigung und Altersarmut entstehen, nicht mehr fast ausschließlich von den Kommunen gestemmt werden können. Von den fast 5 Milliarden Euro, Tendenz steigend, hat der Bund bis zur letzten Legislatur nur 16 Prozent übernommen. Vor diesem Hintergrund bedurfte es einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Länder insgesamt und des Bundes, hier zu sagen: Das geht nicht. Wir müssen in Zukunft 100 Prozent der Kosten der Grundsicherung im Alter übernehmen; denn die Kommunen haben null Steuerungsfähigkeit, haben null Einfluss auf diese Bundesaufgabe und brauchen die Verantwortung des Bundes. – Insofern war es richtig und gut, das zu tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wenn Sie über die Kommunen sprechen, dann lohnt es sich, auch über die sehr heterogene Situation der Kommunen zu sprechen. Nur dann werden Sie den Kommunen insgesamt gerecht. Die Kommunen sind nicht alle in derselben Situation. Es gibt Kommunen, die ihre Haushalte aufgrund guter Steuereinnahmen in erheblichem Maße sanieren konnten. Im letzten Jahr gab es zusätzliche Steuereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro für die Kommunen. Es gibt selbstverständlich Kommunen, die davon profitiert haben. Aber es gibt gleichzeitig ganz viele Kommunen, die davon in keiner Art und Weise profitiert haben. Verlieren Sie diese doch nicht aus dem Blick. Wir müssen das doch insgesamt betrachten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Rüdiger Veit [SPD])

Wir haben mittlerweile eine Zweiklassengesellschaft bei den Kommunen. Es gibt Kommunen, denen es gut geht und die aus eigener Kraft Aufgaben übernehmen, investieren, vor Ort gestalten können, und es gibt Kommunen, die das längst nicht mehr können und nicht wissen, wie sie mit ihren Kassenkrediten und der Notverwaltung umgehen sollen. Wir müssen dieser Situation insgesamt gerecht werden, und zwar die Länder und der Bund; das ist ganz wichtig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dazu haben Sie uns sehr viele Zahlen genannt, sei es bei der Grundsicherung im Alter oder sei es die gerade vom Bundesrat beschlossene Flüchtlingsunterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro, auf die sich Bundestag und Bundesrat verständigt haben. Ja, diese Zahlen sind richtig. Aber folgende Zahlen haben Sie nicht erwähnt: In den Kommunen besteht ein Investitionsstau in Höhe von 118 Milliarden Euro. Warum ist das so? Warum widmen wir als Bund uns diesem Thema nicht? Wir wissen, dass die Kommunen dieses Problem nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Hier kann sich der Bund nicht wegdrücken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Gleichzeitig gibt es bei den Kommunen Kassenkredite in Höhe von 48 Milliarden Euro. Diese sind nicht einfach abzuarbeiten. Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage ist das ein Block, der da steht und nicht einfach zu bewältigen ist. Gleichzeitig haben wir es mit Kosten für Sozialleistungen in Höhe von 48,7 Milliarden Euro zu tun. Diese betreffen soziale Pflichtaufgaben des Bundes. Deshalb knüpfen wir, auch wir Grüne, natürlich immer wieder beim Bund an. Man kann es sich nicht so einfach machen und sagen: Das ist Länderaufgabe. Soziale Pflichtaufgaben, soziale Leistungen des Bundes, die für die Kommunen Pflichtaufgaben sind, haben wir von Bundesseite aus mitzufinanzieren. Das ist unsere Verpflichtung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Im Jahr 2017 werden die Kommunen insgesamt Kostenaufwendungen für Sozialleistungen in Höhe von 54,5 Milliarden Euro haben. Da ist es gut, 100 Prozent der Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. Das sind 5 bis 6 Milliarden Euro. Das ist aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Deshalb ist es richtig, sich zu überlegen: Wo sind weitere Punkte, bei denen wir für Bundesleistungen auch Verantwortung aus dem Bundeshaushalt übernehmen müssen? Da appelliere ich an Sie: Tun Sie nicht so, und verschieben Sie die Verantwortung nicht immer nach dem Motto „Wir tun genug, jetzt sind mal die Länder dran“. Am Ende geht es doch um die Menschen, die vor Ort in den Städten und Gemeinden leben und gleichwertige Lebensbedingungen und auch eine gute Lebenssituation haben wollen.

Sie haben das Thema Kinderbetreuung angesprochen. Das ist ein sehr gutes Beispiel. Wir haben einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung beschlossen. Dieser Rechtsanspruch gilt für alle, das heißt 100 Prozent. Wenn in einer Stadt wie Bielefeld zum Beispiel 43 oder 44 Prozent der Menschen mit Kindern, die dort leben, diesen Rechtsanspruch geltend machen wollen, dann müssen wir auch Kindertagesbetreuungsplätze für so viele Kinder bereithalten. Gezahlt werden vom Bund aber nur 37 bzw. 38 Prozent. Da machen wir in Berlin es uns zu einfach. Wir können doch nicht einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschließen, dann die Kosten aber nur für eine Quote bezahlen und sagen: Den Rest zahlen die Kommunen vor Ort. Wir tragen hier eine Verantwortung, der wir als Bund im Moment nicht nachkommen. Deshalb appelliere ich an Sie: Tun Sie nicht so selbstgefällig. Wir haben massenhaft Aufgaben, die wir zu bewältigen haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich komme zu dem letzten Punkt, den ich ansprechen möchte. Neulich haben Sie die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die meine Fraktion beantragt hatte, abgelehnt. Wir halten es für falsch, dass die Kommunen so viel Verantwortung für Menschen, die fliehen, übernehmen müssen. Das ist aber nur der eine Aspekt. Der andere Aspekt ist ein humanitärer: Warum werden Menschen, die zu uns fliehen, die Asyl suchen, die auf der Flucht sind, bei den sozialen Leistungen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes anders behandelt, regelrecht deklassifiziert? Unterhalb des Existenzminimums gibt es noch ein Minimum für Menschen auf der Flucht. Das ist falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir haben für unsere Initiative zur Abschaffung hier keine Mehrheit gefunden. Es ist aber richtig, dieses Thema anzugehen.

Deshalb ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, wo die Verantwortung des Bundes liegt. Sie haben von den 500 Millionen Euro gesprochen. Diese Maßnahme ist gut und richtig – darauf haben sich Bund und Länder verständigt –, aber jetzt kann man sich nicht selbstgefällig zurücklehnen; denn wir wissen, es werden noch viel mehr Menschen kommen. Viele Menschen sind vor Krieg und Terror auf der Flucht. Denen müssen wir – das ist unsere humanitäre Verantwortung – hier Asyl gewähren, denen müssen wir hier Raum und Platz bieten. Wir müssen sie willkommen heißen. Das tun ganz viele Bürgerinnen und Bürger durch unglaubliches Engagement und Unterstützung vor Ort. Wir müssen unseren Beitrag leisten, indem wir die Kommunen in die Lage versetzen, diese Flüchtlingsarbeit, diese Flüchtlingsunterstützung zu leisten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es reicht nicht aus, zu sagen: Wir haben doch jetzt einmal etwas gegeben. – Es geht um Integrationskurse, Migrationsberatung, die Betreuung von traumatisierten Menschen, die Aus- und Weiterbildung für junge Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, und um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Liebe Kollegin Haßelmann, darf ich Sie an die vereinbarte Redezeit erinnern?

Ich bin sofort fertig. – Zum Thema BImA: Warum werden die Immobilien nicht kostengünstiger zur Verfügung gestellt?

(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Mietfrei!)

Es geht auch um die Gesundheitskarte, die eingeführt werden muss. All das sind Aufgaben, bei denen die Kommunen die Unterstützung nicht nur der Länder, sondern auch des Bundes brauchen. Deshalb: Lehnen Sie sich hier nicht zurück und sagen: Wir haben schon genug getan. – Hier gibt es eine große Herausforderung. Wer vor Krieg und Terror flieht, muss unabhängig von der Kassenlage auf Hilfe in unserem Land bauen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Swen Schulz, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4435429
Wahlperiode 18
Sitzung 79
Tagesordnungspunkt Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
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