15.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 79 / Tagesordnungspunkt 5

Bernhard DaldrupSPD - Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben uns vorgestern im Namen von Humanität und Solidarität vor dem Brandenburger Tor versammelt. Heute Morgen haben der Bundestagspräsident und die Bundeskanzlerin zu den Terroranschlägen in Paris und den Angriffen auf Demokratie und Toleranz Stellung bezogen.

Jetzt reden wir im Rahmen dieser Debatte aufgrund der wachsenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern ganz konkret über die Konsequenzen für praktische Politik. Es ist mir zunächst einmal ähnlich wie Herrn Karl und wie wahrscheinlich uns allen gemeinsam ein besonderes Anliegen, mich bei den vielen Menschen, bei den Tausenden von Menschen in den Städten und Gemeinden unseres Landes für ihr Engagement, für ihre praktische Solidarität, für ihre Mitmenschlichkeit zu bedanken. Das müsste tausendfach geschehen.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS/DIE GRÜNEN)

Ich sage das auch deshalb, weil ich mich – ich selber war zu dieser Zeit Ratsmitglied – sehr gut daran erinnere, wie das Anfang der 90er-Jahre war. Ich sehe, dass sich viel zum Guten verändert hat. Aber ich sage auch: Nichts ist von Dauer. Pegida weist den Weg zu Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Schoß ist immer noch fruchtbar.

Darum ist es mir besonders wichtig, auf einen Aspekt hinzuweisen, der vielleicht nur einen kleinen Betrag ausmacht, aber dennoch von eminenter Bedeutung ist, nämlich die Förderung politischer Bildung gegen Rechtsradikalismus und für Demokratie, wie zum Beispiel durch das Programm „Demokratie leben“, dessen Mittel um 10 Millionen Euro erhöht worden sind. Ich halte das für sehr wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Sie wissen, dass ich als kommunalpolitischer Sprecher gerne über die Lage der kommunalen Finanzen rede. Frau Karawanskij, wir machen das ja regelmäßig. Bei Ihrem Antrag allerdings rate ich zur Vorsicht. Warum? Frau Haßelmann hat eben darauf hingewiesen: Das Wachstum der Kassenkredite, die Höhe der Sozialausgaben, die Investitionsschwäche der Kommunen haben eine deutlich längere Vergangenheit und vor allen Dingen auch andere Ursachen als die Notwendigkeit zur Unterbringung einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen.

Wenn wir jetzt anfangen, die Debatte um die allgemeine Lage der Kommunen und ihre erforderliche Entlastung mit den Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen zu vermischen, wenn wir alles in einen Topf werfen, dann entsteht daraus leicht eine Melange mit einem möglicherweise bitteren Nachgeschmack.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Ganz wichtiger Aspekt!)

Allzu leicht liefert man vermeintliche Argumente, die die Ressentiments in der Bevölkerung eher verstärken. Dabei sollte es unsere Aufgabe sein, Vorurteile aufzulösen, aber nicht, sie zu befördern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dazu liefert Ihr Antrag leider keinen Beitrag. Es wäre notwendig, sich mit der Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in den Kommunen konkret auseinanderzusetzen; ich komme darauf gleich zurück.

Ich will auch nicht, Frau Haßelmann, bestreiten, dass Ihre Analyse und Ihre Beschreibung zutreffend sind. Ich will auch nichts schönrechnen. Aber trotzdem will ich, ohne im Einzelnen und ausführlich darauf einzugehen, darauf hinweisen – das wissen Sie auch –, dass Bundesregierung und Bundestag schon eine Menge zugunsten der Kommunen gemacht haben: die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung in Höhe von 25 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode und in diesem Zusammenhang auch die Entlastung in Höhe von 1 Milliarde jährlich bis 2017 – das ist angesprochen worden –, die Hilfen beim Städtebau und die Hilfen beim Kitaausbau, der übrigens nicht quotengebunden ist. Diese Hilfen kommen an. Sie lassen sich nicht wegreden; sie lassen sich auch nicht marginalisieren. Das ist ein Erfolg dieser Koalition, und den lassen wir uns nicht kleinreden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Trotzdem will ich an dieser Stelle auch sagen: Die Forderung nach einer stärkeren Entlastung bei den Sozialausgaben sozusagen mit einem Antrag zur besseren Finanzierung von Flüchtlingsunterbringungen aufzuwärmen – ich kenne schließlich auch Ihre anderen Anträge – hat etwas von Copy-and-Paste; sie hat wenig Neuigkeitswert. Deswegen halte ich fest:

Erstens. Bundesregierung und Bundestag setzen Schritt für Schritt die im Koalitionsvertrag zugesagten Wege zur Kommunalentlastung um. Da ist noch nicht alles erreicht; es wird noch weitergehen, auch was die Differenzierung betrifft. Übrigens werden – darauf legen wir großen Wert – auch die 10 Milliarden Euro für die Investitionsförderung sicherlich zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen eingesetzt werden.

Zweitens. Es sind bereits sehr konkrete Hilfen in der Asylpolitik und zur besseren Flüchtlingsunterbringung von Bund und Ländern, übrigens auch im Zuge der Änderung – nicht der Abschaffung – des Asylbewerberleistungsgesetzes, beschlossen worden. Beispielsweise entlastet die zeitnahe Eingliederung in die regulären Leistungssysteme und Hilfen nach SGB II und XII bei Vorliegen eines humanitären Aufenthaltstitels die Kommunen um 39 Millionen Euro in 2015; 2016 werden es 52 Millionen Euro sein. Das sind alles keine gewaltigen Beträge, aber sie sollten nicht kleingeredet werden.

Die Integrationskurse – mein Kollege hat schon darauf hingewiesen – wurden um 40 Millionen Euro auf 244 Millionen Euro erhöht. Die Personalaufstockung beim BAMF ist schon erwähnt worden. Dass Asylverfahren zeitlich schnell und zügig durchgeführt werden sollen, ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

Die erleichterte Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme nach drei Monaten, die faktische Abschaffung der Residenzpflicht, die Änderungen im Bauplanungsrecht und die mietzinsfreie Überlassung von Flächen und Gebäuden der BImA schaffen mehr Möglichkeiten für eine angemessene Unterbringung. Auch die Erhöhung der Mittel der zuvor unterfinanzierten Migrationsberatung für Erwachsene sei erwähnt.

Der Bund hilft den Kommunen auf unterschiedliche Art und Weise, auch wenn es nicht hinreichend ist und wir weiter daran arbeiten müssen. Aber vieles davon entlastet die Transfersysteme und sorgt für Integration und Akzeptanz.

Besonders wirkungsvoll ist aber, dass in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, davon die Hälfte durch den Bund über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer. Die weitere Hälfte wird durch die Länder über einen Zeitraum von 20 Jahren getilgt.

Natürlich muss dieses Geld bei den Kommunen landen. Das ist doch gar keine Frage, Herr Karl. Darauf komme ich gleich noch zurück. Leider sind aber die Linken mit ihrer reflexartigen Kritik wegen zu geringer Finanzmittel genauso berechenbar wie die Opposition in meinem Bundesland NRW. Sie kommen zwar nicht aus Nordrhein-Westfalen, Herr Karl, aber Sie sind genauso berechenbar. Weil permanent der Eindruck erweckt wird, als wäre die Situation in Nordrhein-Westfalen etwas anders, will ich Ihnen ein paar Informationen vortragen.

Die Verteilung der Flüchtlinge auf Einrichtungen in den Bundesländern erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Nordrhein-Westfalen werden 21 Prozent aller Flüchtlinge zugewiesen. Das sind etwa 40 000 Menschen. Das ist mehr als die Einwohnerzahl der Kommune, in der Sie früher Oberbürgermeister gewesen sind: Neumarkt hat meines Wissens 38 000 Einwohner.

Das sind also riesige Aufgaben, die bewältigt werden müssen. Nordrhein-Westfalen erhält 108 Millionen Euro vom Bund. 54 Millionen Euro davon werden in Nordrhein-Westfalen unmittelbar und ungeschmälert an die Kommunen weitergeleitet. Die Landespauschale wird nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um 40 Millionen Euro auf 183 Millionen Euro erhöht.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: Aber das sind ja nur 25 Prozent!)

– Hören Sie gut zu! – Weitere 14 Millionen Euro stehen für gemeinsame Herausforderungen der Kommunen zur Verfügung: 3 Millionen Euro für Gesundheitsförderung sowie zusätzliche Mittel für Weiterbildung und Sprachförderung, zusätzliche Plätze in Ganztagsschulen und die soziale Arbeit mit traumatisierten Kindern, und 1 Million Euro zusätzlich wird für die Förderung ehrenamtlicher Arbeit zur Verfügung gestellt.

Das Land Nordrhein-Westfalen legt noch 37 Millionen Euro obendrauf, die ganz wesentlich für die Errichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen mit insgesamt 10 000 Plätzen investiert werden. Ich rede über ganz andere Größenordnungen als die, in denen in den anderen Bundesländern investiert wird. In der Summe werden also nicht nur die 108 Millionen Euro vom Bund, sondern 145 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das alles erfolgt in großer Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen. Warum sage ich das an dieser Stelle? Ich sage das deswegen, weil ich glaube, dass die finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen kein Feld für Schwarzer-Peter-Spiele unter demokratischen Parteien sein darf.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Gewinner solcher Debatten stehen jenseits der Demokratie. Die Vorschläge, die im Rahmen der Bund- Länder-Finanzbeziehungen sowieso verhandelt werden und zwischen den Kommunen und den Ländern noch ziemlich umstritten sind, sind an dieser Stelle nicht besonders ideenreich und innovativ. Deswegen glaube ich, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der Linken, nicht zustimmen kann.

Wir sollten ganz gezielt über eine Politik nachdenken, die Flüchtlingen hilft, zum Beispiel durch einen Rechtsanspruch auf Spracherwerb und Integration in den Arbeitsmarkt, durch die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger oder durch ein Einwanderungsgesetz. Auf die Fakten und die wirtschaftliche Begründung dafür hat mein Kollege schon hingewiesen. Wir sollten damit konzeptionell statt populistisch umgehen. Wir Sozialdemokraten sind gerne dazu bereit und laden Sie dazu ein, daran mitzuwirken.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erhält jetzt der Kollege Ingbert Liebing, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4435530
Wahlperiode 18
Sitzung 79
Tagesordnungspunkt Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta