15.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 79 / Tagesordnungspunkt 11

Astrid FreudensteinCDU/CSU - Änderung des SGB IV

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Meldeverfahren in der sozialen Sicherung sind in der Summe das größte und komplexeste Massenverfahren zur Weitergabe von Informationen der Arbeitgeber an öffentliche Stellen in Deutschland. Allein die Anzahl der Meldevorgänge beträgt jährlich etwa 400 Millionen. Übermittelt werden die Daten von mehr als 40 Millionen Beschäftigten bei circa 3,7 Millionen Arbeitgebern.

Diese Zahlen beeindrucken uns und können uns auch ein bisschen Sorge vor einer überbordenden Bürokratie bereiten. Als CSU-Abgeordnete fällt es mir natürlich schwer, jetzt einen waschechten Preußen zu zitieren, aber der Vater der deutschen Sozialpolitik selbst, Otto von Bismarck, warnte bereits vor 124 Jahren: „Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken.“

(Zuruf von der CDU/CSU: Recht hat er!)

Genau diese Bürokratie möchten wir abbauen – zumal dann, wenn sie nicht wirklich nötig ist. Das haben wir uns als Koalition ganz dick in unser Hausaufgabenheft geschrieben; das ist im Koalitionsvertrag eindeutig fixiert. Und das gilt natürlich auch hinsichtlich der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung.

Vor allem seit 2006 haben sich durch die gemeinsame, verschlüsselte Datenübertragungsbasis große Potenziale für Entbürokratisierung ergeben. Alle Verfahrensbeteiligten – die Arbeitgeber, die Softwareunternehmen und die Sozialversicherungsträger – sehen das System als durchdacht, sicher und sparsam an. Trotzdem gibt es natürlich auch hier noch Verbesserungspotenziale. Das hatte die christlich-liberale Koalition auch erkannt, weshalb sie das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ ins Leben gerufen hat.

In den Jahren 2012 und 2013 wurden in dem Projekt Vorschläge aller beteiligten Akteure – vor allem der Arbeitgeber – auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Es ging darum, inwieweit das Verfahren besser, einfacher und günstiger gemacht werden könnte. Dabei gab es natürlich keine Denkverbote.

Arbeitsgruppen mit Teilnehmern aus allen Bereichen der Sozialversicherungen bewerteten schließlich die eingereichten Vorschläge. Dabei wurde die fachliche Seite genauso wie die organisatorische und die technische Seite berücksichtigt. Aber eben auch Kostengesichtspunkte und der Datenschutz spielten eine ganz wesentliche Rolle. Herausgekommen sind ganz konkrete, umsetzbare Handlungsvorschläge zur Optimierung der Meldeverfahren in unserer sozialen Sicherung.

Im vergangenen Jahr hat das Kabinett beschlossen, diese Verbesserungsvorschläge umzusetzen. Das tun wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Er beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Datenqualität und zur Stärkung der Verfahrenssicherheit, eine eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie Kommunikationsservern und Annahmestellen, die Rechtssicherheit schaffen sollen, und eine gesetzliche Grundlage für das von Rentenversicherungsträgern entwickelte Projekt zur elektronischen Annahme von Bescheinigungen.

Damit wird ein Projekt erfolgreich abgeschlossen, das in eindrücklicher Weise zeigt, wie gut die Zusammenarbeit von Politik und Praxis funktionieren kann und wie fruchtbar eine solche Zusammenarbeit ist. Mit diesen Maßnahmen entlasten wir die Arbeitgeber in Deutschland spürbar. Ihr jährlicher Erfüllungsaufwand reduziert sich nach einem einmaligen Umstellungsaufwand um rund 126 Millionen Euro. Das bewirken vor allem die geringeren Kosten aus den Informationspflichten.

Es ist aber auch unsere Aufgabe, keine neue Bürokratie aufzubauen. Deshalb ist der Beschluss des Bundeskabinetts vom Dezember letzten Jahres sehr zu begrüßen, der eine von der CSU geforderte Bürokratiebremse vorsieht: Jeder Euro zusätzlicher Aufwand muss demnach durch 1 Euro der Entlastung ausgeglichen werden. So können wir weiter Bürokratie abbauen, die Rechtssetzung verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen stärken.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4437605
Wahlperiode 18
Sitzung 79
Tagesordnungspunkt Änderung des SGB IV
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine