Joachim PfeifferCDU/CSU - Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit USA, Kanada
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht sollten wir eingangs kurz darüber sprechen, worüber wir eigentlich reden.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Kölsch oder Alt!)
– Das Thema Kölsch wird der Kölner Abgeordnete Herr Professor Hirte nachher mit Frau Dröge persönlich besprechen. Da will ich mich nicht einmischen. Ich fühle mich eher für den Wein zuständig. Aber dieser wurde heute nicht angesprochen.
Es geht darum, wer im 21. Jahrhundert im internationalen Handel die Standards setzen wird.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Setzen wir in Europa zusammen mit den USA und Kanada – das Abkommen CETA ist quasi ausverhandelt; hier sind wir auf der Zielgeraden angekommen – die Standards nicht nur für Europa – das ist wahrscheinlich die letzte Chance, unsere Standards in Technik, im Verbraucherschutz, im Arbeitsschutz und in anderen Bereichen weltweit zu setzen –, oder schaffen wir es nicht? Wenn wir es nicht schaffen, wird es trotzdem eine Regelung geben. Was wird passieren? Dann werden andere das Vakuum, das durch die Nicht-Regulierung entstanden ist, ausfüllen. Die USA verhandeln parallel zu TTIP mit 13 asiatischen Staaten über die Trans-Pacific Partnership. China hat nun angekündigt, ein Freihandelsabkommen mit den USA abzuschließen.
Kollege Pfeiffer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollege Gambke?
Ja, selbstverständlich.
Vielen Dank, Herr Kollege Pfeiffer, dass Sie meine Frage zulassen. – Ich glaube, wir sind an einer ganz entscheidenden Stelle. Sie haben davon gesprochen, dass Standards gesetzt werden sollen. Ist Ihnen bewusst, dass die Bruttowertschöpfung, die China bei den produzierten Waren erreicht, bei 25 Prozent liegt, während Amerika nur 19 Prozent erreicht? Ist Ihnen bewusst, dass der pazifische Raum dabei ist, Handelsabkommen abzuschließen? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Erfolgsaussichten, auf atlantischer Ebene – die Amerikaner sind im zudem im pazifischen Raum aktiv, wir nicht – die Trends zu setzen, sowie die Tatsache, dass China ein gerade gefälltes Schiedsgerichtsurteil der WTO umgesetzt hat? Dieses Urteil betreffend den Export Seltener Erden zeigt, dass es durchaus möglich ist, auf WTO- Ebene Schiedsgerichte und Appellationsgerichte, also Berufungsgerichte, einzurichten.
Wie bewerten Sie dann die sehr singuläre und übrigens in der Fachwelt sehr umstrittene Art und Weise, mit der jetzt versucht wird, auf atlantischer Ebene Schiedsgerichte zu etablieren?
Das ist eine umfangreiche Frage, die ich auch umfangreich zu beantworten versuchen werde. – In der Tat – da sind wir uns einig – wären multilaterale Lösungen im Rahmen der WTO am besten. Leider sind die WTO- Verhandlungen in den letzten Jahren nicht so schnell vorangekommen – das gilt insbesondere für die Doha-Runde –, wie wir uns das alle gemeinsam in Europa erhofft haben. Weil die Verhandlungen nicht so schnell vorankommen, wurde begonnen, bilaterale Abkommen zu verhandeln und auch abzuschließen.
Im Übrigen hat nicht Europa mit diesen bilateralen Verhandlungen begonnen, sondern Europa hat sehr lange versucht, den multilateralen Ansatz weiterzuverfolgen und alle Staaten einzubinden. Erst als andere mit diesen bilateralen Verhandlungen begonnen haben, konnten wir in der EU nicht außen vor bleiben und mussten unsere Interessen entsprechend vertreten. Selbstverständlich ist es aber immer noch das europäische Ziel und das Ziel dieser Bundesregierung und der CDU/CSU-Fraktion, die WTO an erster Stelle zu stärken.
Es gab, wie Sie wissen, im letzten Jahr in Bali einen Fortschritt, dem jetzt auch die Inder zugestimmt haben. Es geht also im Schneckentempo weiter. Ich sehe auch die Abkommen zwischen Europa und Kanada und Europa und den USA nicht im Gegensatz zur WTO; vielmehr können diese Abkommen Standards setzen, die wir im Rahmen der WTO aufgreifen. Genau das ist doch das Thema, das Sie beschrieben haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das ist die Herausforderung: Wer wird zukünftig multilateral diese Standards setzen? Werden es europäisch- amerikanische Standards sein, oder werden es asiatische Standards sein? Die Interessen, um die es hier geht, sind ganz unterschiedlich.
Wenn Sie jetzt die Frage nach den Gewichten stellen, dann muss ich sagen: Es ist in der Tat so, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika mit TTIP einen Markt von über 800 Millionen Menschen schaffen würden, in dem weit über 50 Prozent der Weltexporte stattfinden. Die aufstrebenden Länder in Asien werden natürlich an Exportstärke gewinnen, insbesondere China und die ASEAN-Staaten, die wir alle gut kennen, weil wir uns mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir gerade jetzt auf transatlantischer Ebene versuchen, unsere Standards als Weltstandards zu implementieren.
Zu den Schiedsgerichtsverfahren will ich an dieser Stelle auch gleich etwas einflechten. Diese sind ein Instrument, die es im Rahmen der WTO und im Rahmen von Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit anderen Staaten gibt, und Investitionsschutzabkommen und Schiedsgerichte gibt es selbstverständlich auch auf nationaler Ebene. Wie Sie wissen, hat Deutschland vor 50 Jahren diese Schiedsgerichte und diese Investitionsschutzabkommen quasi erfunden. Wir haben 130 Abkommen abgeschlossen. Im Übrigen wurden über 20 dieser Abkommen unter Rot-Grün zwischen 1998 und 2005 abgeschlossen.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Aha!)
Deshalb kann ich auch gar nicht erkennen, weshalb Investitionsschutzabkommen per se schlecht sein sollen. Sie haben solche Abkommen während Ihrer Regierungszeit abgeschlossen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das war mir bis jetzt nicht aufgefallen! – Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] nimmt wieder Platz)
– Herr Kollege, ich bin eigentlich noch immer bei der Beantwortung Ihrer Frage.
(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Er scheint mit der Antwort zufrieden zu sein.
(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir auch!)
Ich möchte aber den Gedanken fortsetzen. Die 23 Abkommen, die in rot-grüner Regierungszeit abgeschlossen wurden, und die weiteren fünf, die in rot-grüner Zeit ratifiziert wurden, betreffen bei weitem nicht nur Entwicklungsländer oder Schwellenländer. In Ihrer Regierungszeit ist zum Beispiel das Abkommen mit Polen abgeschlossen und das Abkommen mit Kroatien ratifiziert worden, und es sind Abkommen mit Mexiko und anderen Staaten abgeschlossen worden.
Insofern wird auch an dieser Stelle deutlich – eigentlich wollte ich das erst später ausführen –, dass das, was immer gesagt wird, nämlich dass Schiedsgerichtsverfahren nichts für entwickelte Staaten seien, sondern nur im Umgang mit Entwicklungsländern oder Schwellenländern sinnvoll seien, nicht richtig ist. Das ist mitnichten der Fall.
Ich will Ihnen dazu gerne ein paar Zahlen nennen: Deutschland hat, wie bereits erwähnt, 130 Abkommen geschlossen. Im Übrigen gab es nach meinen Informationen überhaupt erst drei Klagen gegen Deutschland, von denen bisher keine erfolgreich war. Das heißt, bisher gab es hier – es wird ja immer unterstellt: es kommen irgendwelche finsteren Konzerne und Mächte von irgendwoher und klagen in Deutschland gegen Standards – keine erfolgreiche Klage.
Im Gegenteil, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn Sie sich die aktuelle Situation anschauen, dann erkennen Sie, dass die Mehrzahl der weltweit anhängigen Schiedsgerichtsverfahren von EU-Staaten gegen andere Staaten geführt wird; 53 Prozent aller Schiedsgerichtsverfahren werden von EU-Staaten angestrengt, während nur 22 Prozent aus den USA kommen.
Wenn wir die jüngste Entwicklung, die des Jahres 2014, betrachten, dann zeigt sich, dass Schiedsgerichtsverfahren sogar von Staaten der Europäischen Union gegen andere Staaten der Europäischen Union angestrengt werden – Verfahren, die es nach Ihrer Einschätzung ja gar nicht geben dürfte. Welche sind es? Im letzten Jahr gab es Schiedsgerichtsklagen gegen Spanien und gegen Tschechien.
Hinzu kamen – das müssten Sie eigentlich wissen; aber vielleicht verschweigen Sie es – Schiedsgerichtsklagen aus der Ökostrombranche, aus dem Bereich erneuerbare Energien. Neun Investoren aus den Niederlanden, aus Großbritannien, aus Luxemburg, aber auch aus Deutschland, zum Beispiel die Stadtwerke München oder die STEAG, klagen in Washington vor einem internationalen Schiedsgericht gegen Spanien, das die Regeln für Ökostromförderung in Spanien rückwirkend geändert und damit bereits getätigte Investitionen beeinträchtigt hat.
Genau darum geht es. Solche Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht nur zwischen Entwicklungsländern und Schwellenländern einerseits und den entwickelten Staaten andererseits; auch in entwickelten Staaten gibt es ab und zu den Fall, dass Rechtsgrundlagen für getätigte Investitionen verändert werden. Genau dann kommen solche Klagen vor. Da helfen uns auch der europäische Binnenmarkt und das bestehende Rechtssystem bisher nicht im notwendigen Umfang weiter.
Insofern kann ich nur davor warnen, Schiedsgerichtsverfahren von vornherein zu verdammen. Es geht vielmehr darum, jetzt mit dem Abkommen mit den USA einen Standard zu setzen, der nachher weltweit Vorbild für andere Freihandelsabkommen werden kann und werden wird und dann hoffentlich multilateral in der WTO umgesetzt werden kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das ist das Ziel, das wir als Union und die Bundesregierung in Europa verfolgen.
Frau Dröge, Sie haben eben das Konsultationsverfahren, das die EU auf diesem Gebiet durchgeführt hat, angesprochen. Sie haben ein paar Zahlen genannt. Diese Zahlen sind richtig;
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie immer! Wir sind genau!)
aber sie sind doch etwas lückenhaft. Sie haben von einer Volksbefragung gesprochen. Ein Konsultationsverfahren der EU ist keine Volksbefragung, auch keine Bürgerbefragung,
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jeder Bürger in Europa kann teilnehmen!)
sondern quasi eine Fachumfrage bei denen, die von solchen Themen betroffen sind. Diese Personen sind aufgefordert, sich zu äußern. Jetzt nehmen wir einmal an, alle 500 Millionen Bürger wären betroffen; das gab es bisher übrigens noch nie.
Zumindest wir gehen so vor – ich weiß nicht, wie Sie es machen –: Wenn im Deutschen Bundestag eine Anhörung stattfindet, dann setzen wir uns mit den Sachargumenten auseinander und entscheiden nicht anhand der Zahl der Eingaben darüber, wer Recht hat und wer nicht Recht hat; wir setzen uns vielmehr inhaltlich mit den Argumenten auseinander.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben im Gegensatz zu Ihnen 1 Million Sachargumente geliefert!)
Für uns geht ganz klar Qualität vor Quantität.
Was ist bei den Stellungnahmen passiert?
(Zuruf der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen – Zwischenrufe verstehe ich schlecht –, stehe ich zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen Sie gar nichts fragen!)
– Okay.
Herr Kollege Pfeiffer, möglicherweise hat Ihre eben etwas länger dauernde Antwort auf eine Zwischenfrage abschreckend gewirkt.
Wenn man sich nicht mit den Fakten auseinandersetzen will, dann ist das natürlich immer schade.
Die Fakten sind – lassen Sie mich jetzt zur Konsultation kommen –: Von 500 Millionen Bürgern in Europa – Sie sagen ja: es war eine Bürgerumfrage –
(Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])
haben 150 000 sozusagen teilgenommen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und dann noch kopiert von Campact!)
Davon haben 145 000 Vordruckexemplare, Postkarten
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau!)
oder Standard-E-Mails der einschlägigen Organisationen der Empörungsindustrie an die EU geschickt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Florian Post [SPD])
145 000 der 150 000 waren Standardformulare, waren genau gleich.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Deshalb sage ich: Es kann sicher nicht danach gehen: Wer schickt am schnellsten die meisten E-Mails, und wer schickt am schnellsten die meisten Postkarten? Das ist nicht Aufgabe eines Konsultationsverfahrens, sondern Aufgabe ist die inhaltliche Auseinandersetzung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es haben 3 000 Personen und 450 Organisationen entsprechende Eingaben gemacht. Die werden jetzt selbstverständlich fachlich vertieft und fundiert geprüft, und es wird geschaut, inwieweit diese berücksichtigt werden können, berücksichtigt werden müssen. Das ist der ganz normale Vorgang, der da abläuft.
Wenn Sie davon sprechen, 97 Prozent seien dagegen, sage ich: Es waren in der Tat 97 Prozent, nämlich die Empörungsindustrie, die dazu aufgerufen hat, E-Mails und Postkarten zu schicken. Das ist aus unserer Sicht wirklich keine ernsthafte Auseinandersetzung.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dieses Argument ist echt gefährlich, finde ich! – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Ihre Art von Demokratieverständnis, Herr Pfeiffer! So gehen Sie mit Bürgern um!)
Man wird sich selbstverständlich auch mit diesem Vordruck beschäftigen. Aber es hätte gereicht, den einmal zu schicken; den hätte man nicht gleich 145 000-mal schicken müssen.
(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ärgert Sie vielleicht!)
Aber das hat man gemacht.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sind einzelne Menschen gewesen!)
Das wird jetzt ausgewertet.
Wie gesagt, ich bin mal gespannt, ob wir es bei der nächsten Anhörung im Ausschuss auch von der Zahl der Eingaben zur Anhörung abhängig machen, wie wir uns inhaltlich positionieren. Ich glaube, das kann nicht unser Ziel sein.
Es geht darum – ich will das noch einmal deutlich machen –, jetzt die Chance zu nutzen, zu definieren, wie die zukünftigen Standards sind.
Im Übrigen geht es auch darum, den Wildwuchs, den wir bisher haben, zu bereinigen. Ich hatte Ihnen vorher schon gesagt: Wir haben in Deutschland 130 Investitionsschutzabkommen; in der gesamten EU sind es 1 400, und zwar liegen ihnen unterschiedliche Standards zugrunde.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Weltweit 3 500!)
Einige haben einzelne Länder mit einzelnen anderen Ländern abgeschlossen. Dann hat die EU Abkommen mit anderen Ländern oder mit anderen Regionen abgeschlossen. Das heißt, wir haben jetzt die Chance, von den 1 400 Abkommen mit sehr unterschiedlichen Standards im technischen Bereich, aber auch bei der Rechtsetzung wegzukommen und einheitliche europäische Standards zu schaffen. Das müssten Sie eigentlich begrüßen, weil das Rechtsklarheit, Rechtssicherheit schafft für die Bürger und für die Unternehmen. Wir arbeiten daran, diese Standards jetzt zu entwickeln.
Deshalb kann ich überhaupt nicht erkennen, warum wir zum jetzigen Zeitpunkt sagen sollen: Es soll keine Investitionsschutzabkommen geben. Ich wage einmal die Prognose: Wenn wir uns am Ende des Tages damit auseinandersetzen – ich habe Ihnen vorher die Zahlen genannt und gesagt, wer weltweit Schiedsgerichtsverfahren betreibt –, werden wir feststellen, dass im Zweifel wir in Europa ein größeres Interesse an solchen Schiedsverfahren und -instanzen haben als die USA.
Wir haben eine vor allem mittelständisch geprägte Industrie, gerade in Deutschland, die auch exportiert. Ich denke an den Fall, dass ein Mittelständler irgendwo in einem amerikanischen Bundesstaat, in einem County im Süden der USA einer Laienjury – die Mitglieder sind in dem County direkt gewählt – gegenübersteht und es um spezielle Medizintechnikprodukte geht. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir gut beraten sind, wenn wir für solche Fälle keine Expertengremien haben.
Diese Gremien ersetzen nicht das bestehende Rechtssystem, sondern sie sind quasi ein Auffangnetz, ein Notfallnetz für den Fall, dass die Dinge aus dem Ruder laufen.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Parallelnetz sind die, kein Notfallnetz!)
– Nein, es ist weder eine Parallelgesetzgebung noch eine Parallelwelt. Das stimmt doch alles nicht.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nehmen Sie mal die Fakten zur Kenntnis! Das stimmt nicht! – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])
– Ich stehe gern für Zwischenfragen zur Verfügung, Herr Ernst. Dann kann ich Ihnen gern ausführlich erläutern, wie da der Sachverhalt ist.
(Klaus Barthel [SPD]: Ein Schiedsgericht kommt jetzt!)
Lieber Kollege Dr. Pfeiffer, da die vereinbarten Redezeiten keine ungefähren Richtwerte sind, sondern präzise Vorgaben, würde ich Sie bitten, jetzt zum Ende zu kommen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Er hat ja auf noch eine Zwischenfrage gehofft!)
Ich bin ja eigentlich immer noch bei der Beantwortung der Zwischenfrage. Ich will es aber in der Tat auch nicht überstrapazieren.
(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Gott sei Dank!)
Ich rate, dass wir uns mit dem Thema ohne Hysterie auseinandersetzen. Lassen Sie uns die Fakten betrachten! Lassen Sie uns das beste Freihandelsabkommen und das beste Investitionsschutzabkommen, das es bisher auf der Welt gibt, mit den USA zusammen entwickeln und damit weltweit Standards setzen. Daran arbeiten zumindest wir.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Unglaublich! Überheblich sind Sie, Herr Pfeiffer!)
Jetzt spricht für die Fraktion Die Linke der Kollege Klaus Ernst.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4441582 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 80 |
Tagesordnungspunkt | Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit USA, Kanada |