16.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 80 / Tagesordnungspunkt 19

Max StraubingerCDU/CSU - Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit USA, Kanada

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich ist eine angeregte Debatte über die beiden Anträge der Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken entstanden. Die einen fordern, wir sollten überhaupt keine Gutachten mehr in Auftrag geben, und wenn doch, dann müssten die Auftraggeber aus der Linkenfraktion kommen und die Bundesregierung dafür bezahlen, damit das Ergebnis stimmt.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Oder Herr Ernst muss sie persönlich kennen! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau!)

– Das ist doch völlig klar, Kollege Ernst. Ich kenne ja dein Ansinnen, also darf ich beim Du bleiben. – Dasselbe gilt auch für die Bundestagsfraktion der Grünen, die grundsätzlich die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen ablehnt. Ich bin aber dankbar für die Wortmeldung und die Frage des Kollegen Gambke; denn es schien durch, dass Ihrer Meinung nach Schiedsgerichte unter Umständen gar nicht so schlecht sind, ja sogar notwendig, wenn es um internationale Investitionen von Unternehmen geht.

Ein Grund für Freihandelsabkommen ist, dass wir Möglichkeiten schaffen wollen, um in der Weltwirtschaft weiter voranzukommen; denn die Weltwirtschaft ist für die deutsche Wirtschaft elementar, ebenso wie für die europäische und die amerikanische. Letzten Endes sind sie ein Segen; denn damit sind die Arbeitsplätze vieler Menschen verbunden. Wenn wir in Ländern mit unterschiedlichen, auch schwierigen Rechtssystemen keine Investitionen mehr tätigen würden, dann würden dort – davon bin ich überzeugt – gar keine Investitionen getätigt. Damit würden wir aber auch unsere eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten beschneiden. Im abgelaufenen Jahr konnten wir 1,5 Prozent Wirtschaftswachstum verzeichnen. Ein Grund dafür ist, dass wir eine großartige exportorientierte Industrie haben, die in vielen Ländern der Welt Investitionen getätigt hat. Diese Investitionen haben nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen in unserem Land geführt, sondern dazu, dass in unserem Land Arbeitsplätze entstanden sind bzw. gefestigt wurden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb sind Freihandelsabkommen notwendig und zu befürworten. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die EU und Kanada ein Freihandelsabkommen ausgehandelt haben; abgeschlossen ist es noch nicht. Zu begrüßen ist auch, dass die Europäische Union und die USA ein Freihandelsabkommen anstreben. Letztlich ist das ein Segen für die Menschen in beiden Erdteilen.

Herr Kollege Straubinger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Janecek?

Ja, gerne.

Herr Kollege Straubinger, Sie sind jetzt der dritte Redner für die Große Koalition in dieser Debatte. Können wir erwarten, dass Sie sich in Ihrer zehnminütigen Rede auch einmal zum Thema äußern, was in den beiden ersten Reden nicht der Fall war?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Matthias Heider [CDU/CSU]: Selektive Wahrnehmung ist das!)

Wie gedenken Sie, mit dem Ergebnis des Konsultationsverfahrens – 97 Prozent sind dagegen – umzugehen? Wenn die EU ein solches Verfahren durchführt, haben Sie die Pflicht, darauf zu reagieren und zu beschreiben, wie Sie damit umgehen wollen. Wollen Sie zum Beispiel verhindern, dass Schiedsgerichtsverfahren zukünftig in private Hände gegeben werden? Wollen Sie einen Prozess in Gang setzen, der die Sache in staatliche Verfahren überführt? Das wäre ja einmal ein konstruktiver Ansatz. Ich bitte Sie einfach, die Fragen, die sich hier stellen, zu behandeln.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Wenn Sie zuhören würden, dann könnte man das sagen!)

Lieber Herr Kollege Janecek, es ist so, dass wir uns damit befassen. Wir setzen uns mit der Fragestellung und der Kritik auseinander. Die Intention Ihrer Anträge ist aber meistens, ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU zu verhindern.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee! Das stimmt ja nicht! Dann haben Sie unseren Antrag gar nicht gelesen!)

In Ihren Anträgen beziehen Sie sich ja immer nur auf einen kleinen Teil. Sie filetieren das Gesamtabkommen. Einmal werden die Schiedsgerichte herausgestellt und kritisiert, dann wird uns ein Antrag vorgelegt, in dem es um den Schutz der Daseinsvorsorge geht, und dann kommt ein Antrag, in dem es darum geht, ob die Regionalmarken geschützt sind usw.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es denn nicht wichtig, die Regionalmarken zu schützen?)

Damit wollen Sie für eine immerwährende Diskussion sorgen und Sand ins Getriebe streuen.

Ich bin überzeugt, Herr Kollege Janecek, dass das Konsultationsverfahren eines gezeigt hat: 500 Millionen Menschen hätten sich beteiligen können. 150 000 Einwendungen gab es; die Kollegen haben das vorhin schon dargelegt. Ich will das nicht geringschätzen, aber doch sagen: Wenn 145 000 Einwendungen letztendlich gleichlautende Postkarten sind, die von Interessenverbänden verschickt wurden, um Unterstützung zu erfahren, muss ich annehmen, dass die Einsender nicht in die Tiefe eines solchen Abkommens und der daraus resultierenden Fragen vorgedrungen sind; das muss ich unterstellen. Das zeigt, dass dieses Konsultationsverfahren entsprechend bewertet werden muss. Eine solche Bewertung nehmen wir übrigens auch in anderen Bereichen vor. Auch ich bekomme in der Regel Unterschriftenlisten zu einem Thema: einmal dafür und einmal dagegen. Der Politiker muss dann auswählen, was er im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung unseres Landes für das Richtige hält. Das ist ein sehr komplexer Vorgang, Herr Kollege Janecek.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um was geht es? Es geht letztendlich um den Schutz von Investitionen unserer Firmen. Wenn Kollege Ernst anprangert, hier würden nur die Interessen von Firmeninhabern geschützt, muss ich sagen, dass das völlig klar ist; denn sie tätigen die Investitionen in anderen Ländern. Es geht nicht darum, Arbeitnehmerrechte in den USA einzuklagen, sondern es geht darum, dass Investitionen, die in anderen Ländern getätigt werden, vor Diskriminierung oder möglicherweise auch vor unbilliger Enteignung geschützt sind.

Sie haben vorhin gefragt: Was kann Deutschland für ein Interesse daran haben, dass Vattenfall oder die deutschen Bürger vor einem Schiedsgericht klagen? Da stelle ich die Gegenfrage: Warum haben wir ein Interesse daran, dass RWE, Eon und auch EnBW in einem ordentlichen Rechtsstaat auf Schadensersatz klagen können,

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber vor einem ordentlichen Gericht!)

weil wir den Atomausstieg beschlossen haben? Das ist in einem Rechtsstaat in Ordnung. Daher kann man daran überhaupt keine Kritik üben.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum hat Vattenfall andere Rechte als Eon und EnBW?)

Ich glaube, dass es ein entscheidendes Moment ist, dass wir hier keine großen Unterschiede haben.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Thema nicht verstanden!)

Es geht hier um den Punkt: Wir brauchen Schiedsgerichte, damit eine Firma ihre Interessen durchsetzen kann. Was nützt mir ein Gerichtsurteil, wenn ich hinterher zwar einen Schein, einen Anspruch habe, dieser aber nicht befriedigt wird? Mit diesem internationalen Abkommen wird durch die Schiedsgerichtsverfahren gewährleistet, dass es eine Befriedigung des berechtigten Anspruchs gibt. Deshalb ist es zum Schutz unserer Firmen und unserer Unternehmen und damit auch der Arbeitsplätze in unserem Land.

Herr Kollege Straubinger, der Kollege Ernst möchte noch eine Zwischenfrage stellen.

Bitte schön. Dem kann ich überhaupt nichts abschlagen.

Dann haben Sie das Wort. Ich bitte aber, darauf zu achten, dass die Zwischenfragen oder Zwischenbemerkungen präzise sind und nicht zu lang werden.

(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist ja eine rein bayerische Debatte hier den ganzen Morgen!)

Kollege Straubinger, das, was Sie eben angesprochen haben, ist genau der Punkt: Wer kann wo klagen? Während deutsche Unternehmen vor den deutschen Gerichten klagen müssen, wenn sie glauben, ungerecht behandelt worden zu sein, können ausländische Unternehmen vor Schiedsgerichte ziehen, und zwar ohne die Möglichkeit, dass der Staat dagegen in Revision gehen kann.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es gibt schon internationale Schiedsgerichtsverfahren!)

Im Übrigen verlaufen die Verfahren dort, wie wir gerade bei Vattenfall sehen, unter sehr großer Geheimhaltung. Selbst wir als Abgeordnete sind bis heute nicht alle umfassend informiert worden, was genau in der Klageschrift steht usw. Genau das ist der Unterschied. Ich bin ja wie Sie der Auffassung – da sind wir uns vollkommen einig –, dass ein Unternehmen in einem Rechtsstaat auch das Recht hat, gegen staatliche Entscheidungen zu klagen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

Die Frage ist allerdings, wo. Wir debattieren hier über diese unterschiedliche Gerichtsbarkeit und nicht darüber, dass es Unternehmen nicht mehr möglich sein soll, eine Klage gegen einen Staat zu führen.

Sie haben zum Schluss gesagt, dass es keine großen Unterschiede gibt. Dann haben Sie gesagt: Wenn jemand vor ein ordentliches Gericht geht, dann bekommt er einen Schein. Dieser Schein ist üblicherweise ein Urteil, und in Rechtsstaaten werden Urteile vollstreckt. Das heißt, wenn funktionierende Rechtssysteme vorhanden sind, reicht das aus. Denn wenn es anders wäre, Kollege Straubinger, müssten wir uns und müsste sich das ganze Hohe Haus sehr schnell Gedanken darüber machen, wie wir unser Rechtssystem so verändern können, dass Richtersprüche auch durchgesetzt werden.

Um gleich beim letzten Punkt zu bleiben: Herr Kollege Ernst, es ist für ein Unternehmen wahrscheinlich leichter, Ansprüche gegenüber einem Staat geltend zu machen als gegenüber einem Vertragspartner, der vielleicht pleitegegangen ist und bei dem nichts mehr zu holen ist. Das ist der große Unterschied bei dem gesamten Verfahren.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Darum geht es doch nicht!)

Es geht darum, seine Rechte durchzusetzen, und zwar so, dass dies auch eine Wirkung hat.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber darum geht es doch gar nicht! Es geht doch diesmal um den Staat – bei beiden!)

– Natürlich geht es auch darum.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Sie haben das ja noch gar nicht verstanden, Herr Straubinger!)

Hinzu kommt: Auch was die Rechtspflege in Deutschland angeht, gibt es unterschiedliche Urteile zu gleichen Sachverhalten. Deshalb bin ich sehr dafür, dass im Hinblick auf Schiedsgerichte unter Umständen auch über die Möglichkeit von Berufungen diskutiert wird.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist ja auch aktuell in der Verhandlung! Das wird ja schon verhandelt!)

Dazu finden derzeit ja Verhandlungen statt. Aber Sie lehnen im Grunde genommen Verhandlungen zu dem gesamten Komplex ab.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, genau!)

Das ist letztendlich der Denkfehler, den Sie bei diesem Thema machen, liebe Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Na ja, über diesen „Denkfehler“ müssen wir aber noch mal debattieren! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Einer von vielen!)

Der nächste Punkt. Hier heißt es immer, multinationale Konzerne würden diese Regelung ausnutzen, Staaten zwingen, ihre Gesetzgebung zu ändern, und dergleichen mehr.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, ja! Um Gottes willen!)

Die Praxis zeigt, dass die Schiedsgerichtsverfahren, die bisher angeleiert worden sind, in der Regel vom Mittelstand ausgegangen sind.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist falsch! Stimmt nicht!)

– Ja, natürlich; die meisten Verfahren sind bisher von mittelständischen Unternehmen angestrengt worden. – Warum das so ist, kann man nachvollziehen: Ein multinationaler Konzern hat in den jeweiligen Ländern sicherlich wesentlich leichter den nötigen Zugang, um seine Position entsprechend zu verdeutlichen.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten mal über die Sache reden!)

Aber ein kleiner Automobilzulieferer,

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, der kann das ja gar nicht bezahlen!)

der zum Beispiel im Zuge der Expansion eines großen Automobilherstellers – ich sage es einmal so – gebeten worden ist, in dem entsprechenden Land Investitionen zu tätigen,

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen ja gar nicht, worum es eigentlich geht!)

mit der Folge, dass diese Investitionen dann möglicherweise nicht mehr so gut geschützt sind, kommt unter die Räder. Deshalb kommt das Ansinnen, Investitionsschutzabkommen mit Schiedsgerichten zu versehen, eher aus den Reihen des Mittelstandes. Auch der Bayerische Bauernverband hat sich erst jüngst dafür ausgesprochen, Freihandelsabkommen mit Schiedsgerichten anzustreben.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Das ist dann ja noch ein Argument dagegen!)

Dasselbe gilt für den Zentralverband des Deutschen Handwerks, der sich ebenfalls positiv zum Abschluss dieses Freihandelsabkommens geäußert hat.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Grund dafür ist, dass damit viele Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft, verbunden sind. Natürlich kann man in dieser Debatte immer wieder die multinationalen Konzerne als großes Gespenst erwähnen. Tatsache ist aber: Wir brauchen unsere großen Weltfirmen, die bereit sind, in verschiedensten Ländern Risiken einzugehen,

(Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wie die Banken! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ich sage nur: Rüstung!)

wobei sie große Erfolge erzielen, manchmal aber auch Niederlagen erleiden. Wenn wir diese Unternehmen nicht hätten, hätten wir auch nicht die Exportmöglichkeiten, die wir haben und von denen viele mittelständische Betriebe und viele Handwerksbetriebe profitieren.

In Dingolfing – das ist in meinem Wahlkreis; ich kann das also beurteilen – steht das größte Automobilwerk von BMW. Viele mittelständische und kleine Handwerksbetriebe erhalten von BMW Aufträge, zum Beispiel im Rahmen von Werkverträgen, oder sie erledigen die Reparatur von Maschinen und Anlagen. Stellen Sie sich einmal vor, welche Situation wir hätten, wenn es solche exportorientierten Werke nicht gäbe, wenn sie nicht gebaut worden wären. Über 20 Prozent der dort produzierten Autos werden in die USA geliefert, und etwa 80 Prozent kommen auf den Weltmarkt; das muss man sich einmal vorstellen. Daran hängen viele Arbeitsplätze in unserem Land.

Man darf keine Ängste vor Freihandelsabkommen schüren, sondern es gilt, Freihandelsabkommen positiv zu begleiten. Handelsabkommen waren für unser Land bisher immer großartige Erfolge. Ich bitte Sie, die zukünftigen Diskussionen über dieses Thema auch unter diesem Gesichtspunkt zu führen, dieses Vorhaben mit positiver Kritik zu begleiten und von der ablehnenden Haltung, die die linke Fraktion und die grüne Fraktion in ihren Anträgen heute wieder einmal zum Ausdruck gebracht haben, Abstand zu nehmen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion Die Linke der Kollege Alexander Ulrich.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4441676
Wahlperiode 18
Sitzung 80
Tagesordnungspunkt Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit USA, Kanada
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