Manfred ZöllmerSPD - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Bild ist mir im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise in den letzten Jahren in besonderer Erinnerung geblieben: das Bild von den langen Schlangen vor Northern Rock. Northern Rock war 2007 die achtgrößte Bank von England. Die Menschen wollten dort in einem Anflug von Panik noch schnell ihre Ersparnisse abheben, da eine Zahlungsunfähigkeit der Bank befürchtet wurde. Fast 2 Milliarden Pfund wurden in kürzester Zeit von den Kunden abgehoben. Eine solche Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Horrorvision für jeden Ökonomen; denn in so einer Situation ist die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährdet. Damals musste die britische Regierung handeln. Sie tat das auch: Sie verstaatlichte kurzerhand die Bank und garantierte für alle Einlagen.
Auch in Deutschland gab es schon ähnlich gelagerte Probleme. Ich kann mich noch gut an den Konkurs der Herstatt-Bank 1974 erinnern: Ende Juni 1974 beantragte die Bank die Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Überschuldung. Am selben Tag kam es in Köln zu Tumulten am Hauptsitz der Bank, sodass die Polizei das Gebäude sichern musste. Die deutschen Aktienkurse stürzten ab.
Damit solche Szenarien der Vergangenheit angehören, diskutieren wir heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Einlagensicherung. In Deutschland geht es immerhin um 2,9 Billionen Euro, die die Kunden der deutschen Kreditwirtschaft anvertraut haben. Da darf dann nicht nur der Ruf eines Instituts entscheidend sein für die Frage: „Wohin bringe ich mein Geld, wo ist es sicher?“, da braucht es klare und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Wir sprechen hier über einen wichtigen Baustein – wir haben es eben schon gehört –, über die dritte Säule der Bankenunion in Europa, nach Aufsichts- und Abwicklungsregime.
Insgesamt, glaube ich, können wir eine gute Nachricht für alle Sparerinnen und Sparer verkünden: Sie können sich auf die Sicherheit ihrer Einlagen bei deutschen Banken verlassen; dies gilt bis zu einer Grenze von 100 000 Euro pro Person, in Ausnahmefällen – wir haben die Beispiele eben gehört – bis 500 000 Euro. Das bewährte deutsche System aus gesetzlichen und freiwilligen Sicherungssystemen bleibt auch in Zukunft erhalten.
Das Gesetz dient insgesamt der Umsetzung der in Europa neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie in einem neuen Einlagensicherungsgesetz, um hier für Europa einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel des Gesetzes ist der sichere Schutz der Einlagen von Kunden bei Banken für den Fall, dass eine Bank zahlungsunfähig wird. Dazu gehört ein Einlagensicherungssystem, das sicherstellt, dass die versprochenen Auszahlungen im Krisenfall auch geleistet werden können. Die Kreditinstitute müssen dazu entsprechende Einzahlungen in einen Fonds in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen bis 2024 leisten. Gedeckte Einlagen sind alle geschützten Kundeneinlagen bei einer Bank bis zu der Garantiegrenze von 100 000 Euro.
Diese 0,8 Prozent waren ein Kompromiss, der im Trilog mit den zuständigen europäischen Gremien erzielt worden ist. Man kann jetzt lange darüber streiten, ob eine höhere Einzahlung nicht besser gewesen wäre – es gab entsprechende Positionen des Europäischen Parlaments –, muss aber zur Kenntnis nehmen, dass wir jetzt in Europa eine funktionsfähige Bankenunion etabliert haben. Die Aufsicht erfolgt durch die EZB. Der Bankenabwicklungsfonds befindet sich im Aufbau; seine Chefin soll, so hört man, Frau König von der BaFin werden. Damit könnten in Zukunft dann auch große und systemrelevante Banken aufgefangen werden. Zusätzlich haben wir die Eigenkapitalanforderungen an Banken deutlich verschärft. Damit ist die Stabilität des Bankensystems insgesamt deutlich verbessert worden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Für uns Sozialdemokraten war es bei diesem Prozess von sehr großer Bedeutung, dass die vorhandenen institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände und des Verbandes der Volks- und Raiffeisenbanken als Einlagensicherungssysteme europäisch anerkannt werden. Ich bin Peter Simon, dem zuständigen Berichterstatter im Europaparlament, sehr dankbar, dass er sehr hart dafür gekämpft hat und dies auch erfolgreich umsetzen konnte. Die bewährte Institutssicherung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleibt als eigener Haftungsverbund erhalten. Gerät eine Sparkasse oder Volksbank in Schieflage, wird sie auch weiterhin durch die Sicherungseinrichtung ihrer Verbünde aufgefangen.
Auch die beiden gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen in Deutschland bleiben erhalten. Daneben gibt es den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Er soll im Falle einer Insolvenz die Entschädigung jenseits dieser 100 000 Euro übernehmen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze, die von Bank zu Bank unterschiedlich ist und sich an einem bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals bemisst.
Eine erfreuliche Nachricht gibt es für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der Neuregelung der Einlagensicherung wird die stufenweise Verkürzung der Auszahlungsfrist im Krisenfall auf sieben Arbeitstage geregelt. Wir haben ja eben von Staatssekretär Meister gehört, dass dies in Deutschland sozusagen sofort in Kraft treten soll. Ich glaube, das ist eine sehr gute Nachricht. Damit erhalten Einleger einen besseren und schnelleren Zugang zu einer Entschädigung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen, es gibt eine Reihe von guten Nachrichten. Aber auch zu diesem Gesetzentwurf wird es Verbesserungsvorschläge geben, die wir dann im Verlauf des Verfahrens genauer analysieren, bewerten und gegebenenfalls in das Verfahren einbringen werden.
Insgesamt wird dieses Einlagensicherungssystem eine weitere Säule bei der Bankenunion darstellen und damit das Vertrauen in die Stabilität des gesamten Finanzsystems festigen. Denn eines ist ganz sicher: Herstatt darf sich niemals wiederholen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Gerhard Schick vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4511387 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 82 |
Tagesordnungspunkt | EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme |