29.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 82 / Tagesordnungspunkt 5

Gerhard SchickDIE GRÜNEN - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird im Rahmen dieser Debatte deutlich, dass es jetzt nicht um ein sehr umstrittenes Thema geht.

(Manfred Zöllmer [SPD]: Das könnt ihr ändern!)

Auch die Fraktionen im Europäischen Parlament haben gemeinsam an der zugrundeliegenden Richtlinie gearbeitet – auch unsere grüne Fraktion – und für Verbesserungen gestritten.

Es ist ein wichtiger Baustein der Bankenunion, der hier jetzt zur Diskussion steht. Jetzt werden nach der gemeinsamen Aufsicht und der gemeinsamen Abwicklung Regeln für eine einheitliche Einlagensicherung geschaffen, weil in den letzten Jahren deutlich geworden ist, dass es in der Währungsunion unterschiedliches Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Bankensystems, in die Einlagensicherungseinrichtungen sowie in die Solvenz der Mitgliedstaaten geben kann. Wir haben gesehen, dass der portugiesische Euro und der deutsche Euro in den Augen der Sparer und Investoren teilweise nicht den gleichen Wert hatten. Die Finanzsysteme in Europa wurden dadurch destabilisiert, dass wir hier keine einheitlichen Regelungen haben.

Wir sollten in Deutschland auch nicht vergessen – die Bemerkungen vom Kollegen Zöllmer, wir hätten in Deutschland ein bewährtes System, habe ich natürlich sehr aufmerksam registriert –: Sehr bewährt hat sich unser System nicht. Der Steuerzahler musste in Deutschland einspringen, weil im Sicherungssystem der privaten Banken zu großzügige Versprechungen gemacht worden waren und man deswegen die Rückendeckung des Fiskus brauchte, um beim Lehman-Bankhaus aktiv zu werden. Nachher musste bei der Hypo Real Estate endgültig der Steuerzahler einspringen. Hinzu kommt natürlich, dass es auch bei der öffentlich-rechtlichen Institutssicherung, bei den Landesbanken, nicht ohne Steuerzahlermittel ging. Das sollte man hier schon sagen. Es geht auch für Deutschland darum, diese Systeme stabil und sicher für die Zukunft aufzustellen. Wir sollten da nicht immer nur auf die anderen zeigen, sondern auch unsere eigenen Hausaufgaben im Blick haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich will auch bei einem anderen Punkt kurz zurückblicken. Wir hatten 2010 im Bundestag eine Diskussion, in der dann die CDU/CSU-Fraktion gesagt hat: Da brauchen wir eine Subsidiaritätsrüge. Das sollte Europa gar nicht machen. – Sie erinnern sich.

Zum Glück haben Sie sich damals mit Ihrem europakritischen Kurs nicht durchgesetzt.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Weil die Institutssicherung gekappt werden sollte! Jetzt seien Sie ehrlich, Herr Schick!)

– Ja, ja, aber es ging damals darum: Geht man damit konfrontativ um oder nicht? Ihr Weg hat sich als Sackgasse erwiesen, und zum Glück hat sich in Europa der andere,

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Nein, nein! Unser Druck hat dazu geführt, dass die Institutssicherung da mit hineingenommen worden ist! Das ist die Wahrheit!)

von uns damals vorgeschlagene Weg durchgesetzt, auf dem Verhandlungsweg mit den anderen darüber eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sonst wäre man jetzt nämlich mit der Konfliktstrategie, die Sie vorgeschlagen haben, möglicherweise bei einem Ergebnis, das zu massiven Problemen in Deutschland geführt hätte. Zum Glück haben Sie sich nicht durchgesetzt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Wir waren in der Regierung!)

Richtig ist, dass man jetzt einen Wettbewerb der Sicherungssysteme in Europa durch einheitliche Regeln unterbindet. Es ist zwar kein europäischer Einlagensicherungsfonds, so wie die USA einen solchen für die gesamte USA haben; aber es gibt Regeln für die jeweiligen nationalen Systeme und auch die Berechtigung, sich gegenseitig Kredite einzuräumen. Das macht es umso unwahrscheinlicher, dass der Steuerzahler künftig bei Bankenpleiten für die Sicherungssysteme einspringen muss.

Es ist auch deutlich geworden, dass wir beim Thema Institutssicherungssysteme eine parteiübergreifende Regelung in Europa durchsetzen konnten. Wir begrüßen diese Richtlinie also grundsätzlich.

Wichtig war uns dabei, dass die Beitragshöhe der einzelnen Institute das Risikoprofil wirklich abbildet und dass nicht kleine, risikoarme Institute relativ mehr zahlen müssen, als es ihrem Risiko entspricht. Es ist auch gut, dass 70 Prozent der Beiträge ex ante gezahlt werden müssen und ein Teil durch Zahlungsverpflichtungen abgedeckt wird. Das erhöht die Glaubwürdigkeit des Sicherungssystems, weil in Krisenzeiten Geld eben bereits da ist.

Wichtig ist auch – das ist schon genannt worden –, dass es für die Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch eine Verbesserung gibt, dass sie nicht mehr extra einen Antrag stellen müssen und dass innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden muss. Das ist sicher eine wichtige Verbesserung.

Ich will noch kurz auf zwei Themen eingehen, die mit der Einlagensicherung verbunden sind und bei denen wir noch Hausaufgaben zu erledigen haben:

Das erste Thema bezeichnen Experten mit dem Begriff „Asset Encumbrance“. Diesen Begriff muss man vielleicht nicht kennen, aber das Problem ist unmittelbar einleuchtend: Einlagen sind für die Banken eine sehr günstige Form der Refinanzierung. Wenn sie geschützt sind, müssen die Banken das Risiko nicht selber tragen. Deswegen gibt es das Problem, dass Risiken auf die Einlagensicherung übertragen werden und damit praktisch eine neue Möglichkeit geschaffen wird, Risiken auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Dieses Problem ist in anderen Ländern schon gesetzlich gelöst worden, bei uns noch nicht. Hier besteht Handlungsbedarf.

Zum Zweiten besteht Handlungsbedarf bezüglich der risikoadäquaten Bepreisung. Hiermit sind wir beim Thema Trennbankensystem. Gibt es eine Trennung zwischen dem gesicherten Einlagengeschäft auf der einen Seite und dem Investmentbanking auf der anderen Seite?

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: In Deutschland ja! Seit 2013!)

Auch hier ist nach wie vor Handlungsbedarf gegeben und die Bundesregierung gefordert, sich auch auf europäischer Ebene für das Richtige einzusetzen.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Sie hätten wenigstens sagen können, dass wir das in Deutschland schon haben!)

Als nächster Redner hat Alexander Radwan von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4511438
Wahlperiode 18
Sitzung 82
Tagesordnungspunkt EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
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